Checkliste Mietvertrag: Auf diese Details sollten Mieter achten.
Betriebskosten: Muss ich für den Gärtner aufkommen?
Heizkosten, Müllabfuhr oder Gartenpflege zählen zu den Betriebskosten, oft auch Nebenkosten genannt (hier erfahren Sie mehr zum Thema Heizkosten berechnen). Meist zahlen Mieter eine monatliche Vorauszahlung und bekommen nach der Gesamtabrechnung am Ende des Jahres entweder Geld zurück oder sie müssen nachzahlen. Welche Punkte der Vermieter als Betriebskosten aufführen darf, ist in der Betriebskostenverordnung geregelt. Grundsätzlich gilt jedoch: Alle Betriebskosten, die der Vermieter in Rechnung stellen will, müssen im Mietvertrag festgehalten sein. Was dort nicht steht, muss der Mieter am Jahresende auch nicht zahlen.
Stromanschluss anmelden und beantragen: Wer zahlt was?
Zu den Betriebskosten im Mietvertrag kann auch Strom gehören – wenn Mieter ihn beispielsweise im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsräumen wie Keller, Waschküche oder Außenanlagen verbrauchen. In seltenen Fällen ist der Strom in der Warmmiete enthalten. Für den Mieter ist das in der Regel von Nachteil: Zum einen kann er nicht nachvollziehen, ob die Kosten seinem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, zum anderen hat er keinen Einfluss auf den Stromanschluss und die Wahl des Stromanbieters. Ganz gleich, ob Sie zum 100. Mal umziehen oder für die erste eigene Wohnung Strom brauchen: Ein eigener Anschluss und ein selbst gewählter Anbieter, am besten einer für Ökostrom, ist immer besser für Sie – und für das Klima.
Staffelmiete: Sicherheit oder Belastung?
Hält der Vermieter künftige Mieterhöhungen im Vertrag fest, spricht man von Staffelmiete. Das ist nicht grundsätzlich schlecht – man sollte sich aber über die Vor- und Nachteile der Staffelmiete im Klaren sein: Einerseits weiß der Mieter genau, was seine Wohnung in den kommenden Jahren kosten wird – denn Mieterhöhungen über die Staffelmiete hinaus sind unzulässig. Andererseits besteht die Gefahr, dass der Mieter auf lange Sicht draufzahlt – nämlich dann, wenn der Mietspiegel in seiner Gegend konstant bleibt.
Winterdienst: wann der Mieter schippen muss
Im Winter ausschlafen – oder frühmorgens raus in die Kälte? Nach einem genauen Blick in den Mietvertrag wissen Sies. Denn Mieter müssen nur Schnee schippen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Lässt der Vermieter einen Räumdienst kommen oder fegt und streut der Hausmeister, können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden – sofern dies im Mietvertrag steht.
Reparaturen: Wer zahlt für den kaputten Wasserhahn?
Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung instand halten. Es gibt aber Ausnahmen, die Sie im Mietvertrag finden: Enthält der Vertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel, darf der Vermieter die Kosten für kleinere Schäden auf den Mieter abwälzen. Es gibt aber eine Voraussetzung: Der Vertrag muss eine Kostengrenze enthalten. Wie hoch diese ist, ist nicht gesetzlich festgelegt. Die Rechtsprechung hält in der Regel Kosten von bis zu 100 Euro für zumutbar.
Sie wollen umziehen? Wir helfen Ihnen dabei! Mit Tipps für die Wohnungssuche und einer Checkliste, mit der Sie Ihren Umzug planen und organisieren können. Erfahren Sie außerdem Wissenswertes rund um den Einzug in die neue Wohnung, etwa wann Sie Strom anmelden sollten oder stöbern Sie in unserer Infografik nach informativen und kuriosen Fakten rund um den Wohnungswechsel. Lesen Sie außerdem, wie Sie im neuen Zuhause Strom und Wasser sparen.
Alles Gute und viel Freude in Ihrem neuen Heim!