Umzug

Kosten sparen beim Umzug: Umzugskostenpauschale, Steuern und Co.

Mit dem kompletten Hausstand umziehen, womöglich noch renovieren – das kostet Zeit, Nerven und Geld. Umso schöner, wenn man sich wenigstens die Umzugskosten vom Staat zurückholen kann. Hier ist alles, was Sie dazu wissen müssen.
Umzug todos

Was kostet ein Umzug?

In einem Wort? Viel. Da sind erstmal die großen, offensichtlichen Kostenfaktoren wie Umzugsfirma bzw. Umzugswagen, Renovierungskosten, Kaution, Möbelmontage, das eine oder andere neue Möbel. Die kleineren Posten, die sich aber am Ende summieren, werden oft vergessen: Packmaterial, Gebühren für die Halteverbotszone, Trinkgelder, ggf. Transportversicherung für das Umzugsgut. Die Frage „Was kostet ein Umzug?“ lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten, doch klar ist: Da kommt eine Menge zusammen. Jedem, der schon mal umgezogen ist und der es wieder tun muss, graut schon lange vor dem Umzugstag vor dem Loch, das so ein Umzug ins Budget reißt. Aber es gibt auch gute Nachrichten.

Jeder Umzug ist absetzbar.

Jeder Umzug lässt sich steuerlich nutzen, sogar ein privater. Was man absetzen kann und wie viel, ist allerdings unterschiedlich. Ihre Ausgaben für einen beruflich bedingten Umzug können Sie nämlich größtenteils als Werbungskosten einreichen und zusätzlich eine Umzugskostenpauschale nutzen (wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt, können Sie sie nicht noch einmal geltend machen). Bei einem privaten Umzug sind Handwerker- und Dienstleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Umzug in eine andere Stadt.

Ihren Umzug können Sie in jedem Fall als „beruflich bedingt“ absetzen, wenn Sie wegen des Jobs in eine andere Stadt ziehen. Grund kann auch eine Versetzung innerhalb Ihres alten Unternehmens oder der Umzug der ganzen Firma sein.

Kürzerer Arbeitsweg.

Was mancher nicht weiß: Für einen berufsbedingten Umzug reicht schon, wenn Sie Ihren Arbeitsweg verkürzen. Ziehen Sie näher zur Arbeitsstelle und sparen dabei für Hin- und Rückweg insgesamt eine Stunde Fahrzeit, gelten Ihre Umzugskosten als Werbungskosten. Genauso, wenn Sie Ihre Pendlerwohnung zu Ihrer ersten Wohnadresse machen.

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In der Ausbildung.

Wer erstmals ein Studium oder eine Ausbildung beginnt, kann seinen Wohnortwechsel als Sonderausgabe nutzen, die Obergrenze liegt hier bei 6.000 €. Die Aufwendungen eines Umzugs wegen eines Masterstudiengangs oder einer anderen weiterführenden Ausbildung können Sie als (vorweggenommene) Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen, wenn es einen klaren Zusammenhang zum späteren Job gibt.

Allgemeine und sonstige Kosten.

Grundsätzlich gilt: Bei Umzugskosten unterscheidet man zwischen allgemeinen und sonstigen Umzugskosten. Allgemeine Umzugskosten sind die großen, nachweisbaren Posten wie Kosten für das Umzugsunternehmen, Speditionskosten bzw. Mietkosten für Transporter oder LKW, Reisekosten oder doppelte Mietzahlungen. Sonstige Kosten sind die kleineren wie Trinkgelder und Verpflegung für die Möbelpacker oder Zeitungsinserate. Für sonstige Kosten akzeptiert das Finanzamt der Einfachheit halber eine Umzugskostenpauschale. Sie kann zusätzlich zu den allgemeinen Kosten geltend gemacht werden.

Sonstige Kosten.

Für die folgenden sonstigen Umzugskosten können Sie Ihre Umzugskostenpauschale steuerlich geltend machen.

Wofür gilt die Pauschale?

Trinkgelder und Verpflegung für die Möbelpacker, Zeitungsinserate für die Wohnungssuche, der fachgerechte Auf- und Abbau von Möbeln, Einbauküche, Rollos und Geräten, die Kosten für die Änderung des Telefonanschlusses, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, die Gebühren für die Ummeldung von Wohnsitz und Pkw sowie neue Mülltonnen – das alles fällt unter die Pauschale.

Umzugskostenpauschale

Umzugskostenpauschale 2017.

Für die Höhe des Pauschalbetrags ist entscheidend, wann Ihr Umzug abgeschlossen ist. Für Umzüge nach dem 1. Februar 2017 können Singles 764 € geltend machen, Paare 1.528 €. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 337 € obendrauf. Da die Pauschale jährlich erhöht wird, kann es sich lohnen, den Umzugstermin bis zum nächsten Stichtag zu verschieben, soweit möglich.

Umzugskostenpauschale: Wie angeben?

Für die Pauschale brauchen Sie keine Einzelnachweise oder Belege. Sie berechnen nur die Summe und addieren sie einfach zu den allgemeinen Umzugskosten dazu. Die Gesamtsumme tragen Sie in Ihre Steuererklärung ein, und zwar als Werbungskosten in die Anlage N. Da Sie dort nur den Gesamtbetrag angeben können, empfiehlt es sich, die allgemeinen Umzugskosten (nicht die sonstigen Umzugskosten, die von der Pauschale abgedeckt werden) auf einem gesonderten Blatt aufzulisten. So ist der Betrag nachvollziehbarer und wird leichter vom Finanzamt anerkannt.

Besonders hohe Umzugskosten.

Sind Ihre tatsächlichen sonstigen Umzugskosten höher als die Pauschale, können Sie sie natürlich geltend machen. Allerdings müssen Sie dann für alle Ausgaben Rechnungen und Belege einreichen. Hier gilt es abzuwägen: Falls das Finanzamt bestimmte Belege nicht anerkennt, fahren Sie vielleicht mit der Umzugskostenpauschale trotzdem besser.

Mehrfach umziehen.

Die Pauschale können Sie für jeden Umzug einmal in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie mehrmals im Jahr beruflich umziehen, haben Sie jedes Mal einen Anspruch darauf. Da es jedoch üblich ist, dass Arbeitgeber bei häufigen Umzügen die Kosten übernehmen, wird das Finanzamt genauer hinsehen, ob sämtliche Ihrer Umzüge beruflich bedingt waren.

Allgemeine Umzugskosten.

Die folgenden allgemeinen Umzugskosten können Sie zusätzlich zur Umzugskostenpauschale geltend machen.

Maklergebühren.

Maklergebühren für die neue Mietwohnung sind in voller Höhe absetzbar. In den meisten Fällen sind sie nicht mehr relevant, da seit Einführung des Bestellerprinzips 2015 in der Regel der Vermieter die Gebühr bezahlt. Wie Sie als Mieter entspannter zur neuen Wohnung kommen, erfahren Sie hier.

Umzug mit Unternehmen.

Die Kosten des Speditionsunternehmens sind ein Klassiker unter den allgemeinen Umzugskosten. Beachten Sie, dass Sie für das Finanzamt eine Rechnung sowie einen Überweisungsbeleg brauchen, eine Barzahlung wird nicht anerkannt. Ziehen Sie mit einem Unternehmen um, können Sie zudem Transportschäden mit einrechnen, das heißt, die Kosten für Reparatur oder Neukauf beschädigter Sachen.

Umzug ohne Unternehmen.

Wenn Sie sich selbst hinter das Steuer eines gemieteten Umzugswagens setzen, sind Ihre Ausgaben ebenfalls in voller Höhe absetzbar. Das schließt sogar Zahlungen an Ihre privaten Helfer ein. Die müssen Sie durch Überweisungen oder Rechnungen nachweisen. Wenn Sie Ihren Umzug selbst meistern, haben wir hier ein paar Extra-Tipps für Sie: Umzug planen.

Material und Halteverbot.

Wenn Sie selbst umziehen, sollten Sie daran denken, dass Sie die Kosten für Verpackungsmaterial (Kartons, Papier) sowie die Gebühren für Halteverbotsschilder auf Ihrer Liste nicht vergessen.

Fahrtkosten.

Jeder Kilometer zählt: Sowohl die Fahrten für Wohnungsbesichtigungen als auch für den Umzug können Sie steuerlich absetzen. Beim Auto bekommen Sie 30 Cent für jeden Kilometer erstattet, alternativ die Fahrtkosten für Bus und Bahn.

Umzugskosten pauschal

Verpflegung und Übernachtung.

Sammeln Sie Ihre Verpflegungs- und Übernachtungsbelege. Sie werden vom Finanzamt anerkannt. Verpflegungskosten bis in Höhe von 24 € pro Tag. Übernachtungskosten in voller Höhe für vier Tage (für den Umzug) bzw. für höchstens zwei Reisen (für eine Person bzw. eine Reise für zwei Personen und höchstens zwei Tage für Besichtigungen).

Doppelte Mietzahlungen.

Gerade berufliche Umzüge lassen sich oft nicht planen, ohne dass doppelte Mietzahlungen anfallen. Die Miete für Ihre alte Wohnung können Sie bei der Steuer geltend machen, wenn Sie weiterhin zahlen müssen, weil Sie vorher nicht aus Ihrem Vertrag herauskommen – und das sechs Monate lang. Die Miete für die neue Wohnung für drei Monate, wenn Sie zahlen müssen, obwohl Sie noch nicht einziehen können. Hilfreiche Tipps für Mieter haben wir auch in unserer „Checkliste Mietvertrag“ zusammengestellt.

Nachhilfe.

Wenn Ihre Kinder wegen des Umzugs Nachhilfeunterricht brauchen, sind das ebenso absetzbare Ausgaben. Die Obergrenze hierfür wird jährlich angehoben, seit Februar 2017 liegt sie bei 1.926 € pro Kind. Auch Gebühren für die eigentliche Umschulung sollten Sie einreichen.

Herd und Ofen.

Essen muss man, Heizen auch. Entsprechend lohnt sich das Aufheben der Kaufbelege für den neuen Herd oder Ofen. Beide bringen mit der Steuererklärung bares Geld zurück: Der neue Kochherd bis zu 230 €, der neue Heizofen bis zu 164 € pro Zimmer. Wenn Sie sich beim Umzug gleich von alten Stromfressern trennen und noch mehr Geld sparen möchten, sollten Sie mal hier reinschauen.

Privater Umzug.

Beruflich bedingte Umzüge sind steuerlich günstiger als private. Darum sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Umzug nicht doch relevant für Ihren Job ist. Als beruflich bedingt gilt ein Umzug nämlich schon dann, wenn sich Ihr Arbeitsweg dabei um 30 Minuten verkürzt.

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Haushaltsnahe Leistung.

Ist Ihr Umzug privat, können Sie ihn immer noch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Allerdings nur die Kosten für Handwerker- und Dienstleistungen, nicht die Materialkosten. Darunter fallen die Arbeitsstunden von Möbelpackern, Malern und Elektrikern. Beachten Sie, dass die Arbeiten zeitlich eng mit dem Umzug verknüpft sein müssen. Weil nur Arbeits- und Fahrtkosten anerkannt werden, sollten Sie eine detaillierte Rechnung verlangen. Das Finanzamt verlangt zusätzlich einen Überweisungsbeleg der Bank, Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Umzugskosten Kilometergeld

Umzugstipps.

Erst Vertrag, dann Umzug.

Noch etwas sehr Wichtiges: Anerkannt werden Ihre Umzugskosten nur, wenn Sie beim Umzug bereits im Job sind oder zumindest einen Vertrag unterzeichnet haben. Wer erst umzieht und hinterher den Arbeitsvertrag unterschreibt, bleibt in der Regel auf seinen Kosten sitzen.

Arbeitgeberbescheinigung.

Für eine reibungslose Anerkennung Ihrer beruflichen Umzugskosten als Werbungskosten hilft ein Schreiben Ihres Arbeitgebers. Darin sollte er erklären, dass er die Kosten nicht oder nur anteilig übernommen hat.

Sparen vor Absetzen.

Auch beim Umzug sind die Kosten am besten, die man sich von Anfang an spart. Darum sollten Sie vor einem Umzug zumindest die Preise von Speditionsunternehmen und Handwerkern (z. B. für Schönheitsreparaturen) vergleichen. Hier gibt es großes Sparpotenzial. Und noch paar Spartipps: Auch beim Verpackungsmaterial kann gespart werden. Vieles lässt sich auch gut in Bananenkisten verstauen. Die gibt es umsonst in Supermärkten, Umzugskartons muss man meist teuer kaufen. Statt Packseide zum Verpacken von Zerbrechlichem eignet sich Zeitungspapier. So sind Sie dann auch gleich die Zeitungen los, die sich noch gestapelt haben. Die lesen Sie sowieso nicht mehr.

Anbieter wechseln.

Wer umzieht, kann mit der Wahl des richtigen Anbieters von Strom und Gas zusätzlich einiges an Geld sparen. So ist zertifizierter Ökostrom oft günstiger als herkömmlicher Strom. Insbesondere gegenüber der Grundversorgung lohnt sich ein Vergleich. Hier finden Sie mit unserem Tarifrechner in wenigen Klicks heraus, wie viel Geld Sie an Ihrem neuen Wohnort mit unseren Tarifen sparen können.

Diese Belege sollten Sie sammeln:

  • Rechnung vom Makler
  • Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen inkl. Essen und Übernachtung
  • Fahrtkosten für den Umzug inkl. Essen und Übernachtung
  • Kosten für Umzugsunternehmen oder Mietfahrzeug
  • Quittung für Umzugskartons, Packpapier etc.
  • Gebühren (Halteverbotsschilder)
  • Kosten für Reparatur und Neukauf bei Umzugsschäden
  • doppelte Monatsmieten für die alte und neue Wohnung
  • Rechnung für neuen Kochherd und Heizofen
  • Belege für Schönheitsreparaturen
  • Kosten für eine Umschulung der Kinder, Nachhilfe
  • Kosten für Auf- und Abbau von Möbeln etc.
  • Trinkgeld und Verpflegung für Umzugshelfer
  • Kosten für Wohnungsannoncen
  • Ummeldekosten für Auto, Anschrift etc.
  • Kosten für Installation und Ummelden von TV-Anschlüssen
  • Gebühren für neue Mülltonnen

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