ENTEGA SERVICE
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Schnell zur Lösung: Unsere FAQs.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Fragen zum Wechsel
Wie werde ich Kunde bei ENTEGA?
Ihr Wechsel zu uns ist ganz einfach. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten, und Sie können Ihren neuen Vertrag gleich hier auf der Website abschließen.
Natürlich können Sie Ihren Vertrag bei uns auch telefonisch abschließen. Unter der kostenlosen Interessenten-Hotline 0800 780 0777 sind wir persönlich für Sie da. Mo.–Fr. 8.00 – 20.00 Uhr und Sa. 8.00 – 16.00 Uhr.
Sie wollen Ihren Vertrag lieber schriftlich abschließen? Gerne schicken wir Ihnen die Vertragsunterlagen per E-Mail oder Post zu.
Kann beim Anbieterwechsel die Versorgung ausfallen?
Nein. Ihre Versorgung ist jederzeit sicher. Der Wechsel ist eine rein administrative Angelegenheit. Und niemand schaltet währenddessen Ihren Strom oder Ihr Gas ab.
Ich habe meinen Vertrag abgeschlossen. Wie geht's jetzt weiter?
Wir kümmern uns um alles. Zunächst kündigen wir für Sie Ihren Vertrag beim bisherigen Anbieter. Gleichzeitig melden wir Sie beim örtlichen Netzbetreiber zur Netznutzung an. Sobald alle Beteiligten dem Wechsel zugestimmt haben, sind Sie Kunde von ENTEGA und profitieren von unserem günstigen und klimafreundlichen Ökostrom und klimaneutralem Erdgas.
Fragen zur Ökoenergie von ENTEGA
Was bedeutet eigentlich Ökostrom?
Ökostrom nennt man Strom, der aus erneuerbaren Energien stammt. Erneuerbare Energien sind z. B. Solarenergie, Biomasse, Wasser- oder Windkraft.
Kommt reiner Ökostrom aus der Steckdose, wenn man bei einem Ökostrom-Anbieter ist? Nein. Aus der Steckdose kommt deutschlandweit der gleiche Mix aus Öko- und Nicht-Ökostrom. Und zwar egal, bei welchem Stromanbieter man ist. Der Mix ergibt sich aus dem Strom, den alle Kraftwerke zusammen in das deutsche Stromnetz einspeisen.
Was bewirkt dann ein Wechsel zu einem Ökostrom-Anbieter? Jeder zusätzliche Ökostrom-Kunde sorgt dafür, dass der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Stromnetz steigt. Und ein Ökostrom-Kunde stellt auch sicher, dass sein Geld für Ausbau und Erzeugung erneuerbarer Energien verwendet wird.
Wie gut ist ENTEGA Ökostrom?
Unser Ökostrom ist nach den strengen Kriterien des ok.power Gütesiegels von EnergieVision e.V. zertifiziert. Dieses Siegel bestätigt, dass ENTEGA Ökostrom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Und auch, dass ein Großteil unseres Stroms aus neuen Anlagen stammt. Ein ENTEGA Kunde fördert also aktiv den Ausbau regenerativer Energien.
Was ist eigentlich klimaneutrales Erdgas bzw. Ökogas?
Beim Heizen mit Erdgas entsteht immer CO2. Es wird bei der Förderung, beim Transport und bei der Verbrennung im Heizkessel freigesetzt und gelangt in die Atmosphäre. Man kann diese Emissionen nicht vermeiden. Aber man kann sie kompensieren.
Wir kompensieren durch Aufforstungs- und Waldschutzprojekte. Dazu berechnen wir jedes Jahr die CO2-Gesamtmenge, die durch unsere Kunden bei Förderung, Transport und Verbrennung des Erdgases entsteht und gleichen die Emissionen in mindestens dieser Höhe aus.
Sonstiges
Wo kann ich mich beschweren?
Wenn Sie einmal nicht mit uns zufrieden sind, geben Sie uns bitte sofort Bescheid. Denn das soll nicht passieren! Unser Beschwerdemanagement kümmert sich sofort um Ihr Anliegen:
Adresse:
ENTEGA Plus GmbH
Frankfurter Str. 100
64293 Darmstadt
E-Mail:
beschwerde@entega.de
Telefon:
Anruf kostenlos
0800 480 0910
Ebenfalls steht Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Er informiert Sie über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren. Adresse:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
E-Mail:
verbraucherservice-energie@bnetza.de
Telefon:
Mo.–Fr. 9.00 Uhr–15.00 Uhr
030 224 80-500
Bundesweites Infotelefon:
01805 101 000
(Festnetzpreis 14Ct/Min.; Mobilfunkpreise maximal 42 Ct/Min.)
Telefax:
030 224 80-323
Im Falle von Streitigkeiten, bei denen keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden:
Adresse:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Internet:
www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-energie.de
Telefon:
030 275 7240-0
Warum wird auf die Stromsteuer noch Mehrwertsteuer erhoben?
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, genau wie die Tabak- oder Mineralölsteuer. Sie ist Teil des Warenpreises. Deshalb zahlt man zusätzlich noch Mehrwertsteuer.
Wie werde ich über Preisänderungen informiert?
Preissenkungen oder -erhöhungen werden mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben. Zeitgleich informieren wir Sie per Post und hier auf der Website.
1 Prämie
Die Prämie wird nach erfolgreicher Werbung eines Neukunden gewährt. Neukunde in Bezug auf die Gewährung einer Prämie ist jeder Geworbene, der mindestens sechs Monate lang nicht in einem Vertragsverhältnis hinsichtlich der Belieferung mit Energie (Strom und/oder Gas) mit ENTEGA stand und nicht im gleichen Haushalt wie der Werbende lebt. Weiterhin ist Voraussetzung für die Gewährung der Prämie, dass der Vertrag durch den Geworbenen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen wird. Die Geldprämie wird in der Jahresverbrauchsabrechnung des Werbenden einmalig gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass der Werbende in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit ENTEGA zur Belieferung mit Energie (Strom und/oder Gas) steht. Eine Barauszahlung der Prämie oder deren nachträgliche Anrechnung sind nicht möglich. Selbstwerbung sowie die nachträgliche Werbung eines Kunden sind ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Pro geworbenem Neukunden wird nur eine Prämie gewährt, auch wenn der Geworbene mehrere Tarife abschließt.