ENTEGA Service-Nummer
Mo.–Fr. 8–17 Uhr
ENTEGA Geschäftskunden
Marktinformationen für Geschäftskunden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Entlastungspaketen (Gas-, Wärme- und Strompreisbremse) und das, was jetzt zu tun ist, haben wir für Sie zusammengestellt.
Mehr Informationen
Rund-um versorgt.
Energielösungen, IT und Telekommunikation aus einer Hand.
Auf vielfältige Weise das Klima schützen.
Für den Klimaschutz werden wir regional und weltweit aktiv: mit Waldschutzprojekten im Amazonas, mit dem Bau regenerativer Anlagen hier bei uns und gemeinsam mit unseren Kunden.
Formulare und Service.
* Preisgarantie (Ökostrom)
Für den Tarif ENTEGA Ökostrom für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom Gewerbe 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Wasserstoffumlage, Offshore-Umlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.
Preisgarantie (Ökogas)
Für den Tarif ENTEGA Ökogas für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn.Für den Tarif ENTEGA Ökogas Gewerbe 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Erdgassteuer, Kosten der Emissionszertifikate nach BEHG („CO2-Preis“), Speicherumlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen
Neukundenprämie
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökostrom für Gewerbekunden bis 30.6.2023 bekommen Neukunden jeweils einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet und ihren Stromverbrauch im ersten Lieferjahr gültige Neukundenprämie gemäß des Angebots auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben.
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökostrom Gewerbe 24 bis 30.6.2023 bekommen Neukunden jeweils einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet und ihren Stromverbrauch im ersten Lieferjahr gültige Neukundenprämie gemäß des Angebots auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben.
Es zählt das Datum des Vertragseingangs bei ENTEGA. Die Prämie gilt nur für ausgewählte Vertriebsgebiete und in der bei Vertragsabschluss angegebenen Höhe über den vorliegenden Vertriebsweg. Bei anderen Vertriebswegen kann die Höhe der Prämie abweichen. Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens sechs Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben.
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökogas für Gewerbekunden bis 30.6.2023 bekommen Neukunden jeweils einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet und ihren Gasverbrauch im ersten Lieferjahr gültige Neukundenprämie gemäß des Angebots auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben.
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökogas Gewerbe 24 bis 30.6.2023 bekommen Neukunden jeweils einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet und ihren Gasverbrauch im ersten Lieferjahr gültige Neukundenprämie gemäß des Angebots auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben.
Es zählt das Datum des Vertragseingangs bei ENTEGA. Das Angebot gilt nur für ausgewählte Vertriebsgebiete bei Vertragsabschluss über den vorliegenden Vertriebsweg. Bei anderen Vertriebswegen kann die Höhe der Prämie abweichen. Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den neu angemeldeten Zähler mindestens sechs Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben.