ENTEGA Geschäftskunden
Rund-um versorgt.
Energielösungen, IT und Telekommunikation aus einer Hand.
Formulare und Service.
* Preisgarantie
Für den Tarif ENTEGA Ökostrom für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, EEG-Umlage, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.
Für den Tarif ENTEGA Erdgas für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Erdgassteuer sowie die Neueinführung gesetzlicher Steuern oder Abgaben.
Neukundenprämie
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökostrom für Gewerbekunden bis 28.02.2019 und einer Mindestabnahmemenge von 15.000 kWh Strom im ersten Lieferjahr bekommen Neukunden einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet gültige Neukundenprämie auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Es zählt das Datum des Vertragseingangs bei ENTEGA. Das Angebot gilt nur für ausgewählte Vertriebsgebiete bei Vertragsabschluss über den vorliegenden Vertriebsweg. Bei anderen Vertriebswegen kann die Höhe der Prämie abweichen. Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den neu angemeldeten Zähler mindestens sechs Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben.
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Erdgas für Gewerbekunden bis 28.02.2019 und einer Mindestabnahmemenge von 35.000 kWh Erdgas im ersten Lieferjahr bekommen Neukunden einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet gültige Neukundenprämie auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Es zählt das Datum des Vertragseingangs bei ENTEGA. Das Angebot gilt nur für ausgewählte Vertriebsgebiete bei Vertragsabschluss über den vorliegenden Vertriebsweg. Bei anderen Vertriebswegen kann die Höhe der Prämie abweichen. Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den neu angemeldeten Zähler mindestens sechs Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben.