ENTEGA Service-Nummer
Mo.–Fr. 8–17 Uhr
ENTEGA Geschäftskunden
Marktinformationen für Geschäftskunden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Entlastungspaketen (Gas-, Wärme- und Strompreisbremse) und das, was jetzt zu tun ist, haben wir für Sie zusammengestellt.
Mehr Informationen
Rund-um versorgt.
Energielösungen, IT und Telekommunikation aus einer Hand.
Auf vielfältige Weise das Klima schützen.
Für den Klimaschutz werden wir regional und weltweit aktiv: mit Waldschutzprojekten im Amazonas, mit dem Bau regenerativer Anlagen hier bei uns und gemeinsam mit unseren Kunden.
Formulare und Service.
* Informationen:
Neukundenprämie
Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens 6 Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben. Die Höhe der Neukundenprämie hängt von dem PLZ-Gebiet, dem Jahresverbrauch im ersten Lieferjahr sowie dem spezifischen Aktionszeitraum ab. Neukundenprämien werden einmalig auf der ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben, soweit die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Preisgarantie (Ökostrom)
Für den Tarif ENTEGA Ökostrom für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom Gewerbe 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Wasserstoffumlage, Offshore-Umlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.
Preisgarantie (Ökogas)
Für den Tarif ENTEGA Ökogas für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökogas Gewerbe 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Erdgassteuer, Kosten der Emissionszertifikate nach BEHG („CO2-Preis“), Speicherumlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.
Klimafreundlichkeit
ENTEGA kompensiert stets mindestens die CO2-Gesamtmenge, die bei der Förderung, dem Transport und der Verbrennung des an den Kunden jährlich vertraglich gelieferten Erdgases entsteht. Weitere Informationen zu den vom TÜV-Rheinland zertifizierten und geprüften Kompensationsprojekten sind unter entega.de/klimafreundlichkeit zu finden.