Elektroauto Förderung

Elektroauto-Förderung: Informationen zu Umweltbonus, Prämien und mehr.

Elektroauto-Förderung: Umweltbonus, Innovationsprämie

Kombinieren Sie staatlich geförderte E-Mobilität mit unseren
Ladestationen für Elektroautos.

Welche Förderung für Elektroautos gibt es? Was ist mit dem Umweltbonus und sinkt die Elektroauto-Förderung 2023? Hier sagen wir Ihnen, welche Zuschüsse, Fördermittel und Prämien für Elektroautos Sie aktuell erhalten können. Außerdem erfahren Sie, wie hoch die E-Auto-Förderung für Neu- und Gebrauchtwagen ist. Auch wichtig: unsere Checklisten mit allen Anforderungen für Ihre Förderanträge.

Elektroauto-Förderung: Umweltbonus, Innovationsprämie

Umweltbonus oder Innovationsprämie?


Der Umweltbonus ist eine Kaufprämie für Elektroautos, die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ausgelobt wird. Bis Ende 2025 wird dieser Umweltbonus durch die Innovationsprämie ersetzt. Sie hat die beiden Vorteile, dass der staatliche Anteil der Prämie verdoppelt wird und dass mit der neuen Förderrichtlinie auch junge Gebrauchtwagen gefördert werden. 

Elektroauto-Förderung: bis zu 9.000 €

Elektroauto: Förderung bis zu 9.000 Euro.


Die erhöhte Innovationsprämie gilt für Fahrzeuge, die nach dem 4. Juni 2020 erstzugelassen wurden bzw. werden. Reine E-Autos erhalten eine Elektroauto-Subvention von bis zu 9.000 € als Prämie. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 € gefördert. Letztere müssen ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometern nachweisen (80 Kilometer ab 2025).

Elektroauto-Förderung: Neuerungen 2023

Elektroauto-Förderung 2023.


Seit 01.01.2023 gibt es keine Elektroauto-Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge in Form des Umweltbonus mehr. Der Bundesanteil für E-Autos mit Batterie oder Brennstoffzelle wurde reduziert. So erhalten Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis 40.000 € noch 4.500 € Förderung, Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis bis 65.000 € noch 3.000 €

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Höhe der Prämie für Neuwagen.

Fahrzeugtyp* Nettolistenpreis Bundesanteil Herstelleranteil Gesamt
Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug < 40.000 € 4.500 € 2.250 € 6.750 €
Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug > 40.000 – 65.000 € 3.000 € 1.500 € 4.500 €

* abhängig von Antriebsart und Nettolistenpreis
Quelle: BAFA, Stand 12/2022

E-Auto-Förderung beim Leasing.

Auch für Leasingfahrzeuge gibt es 2023 weiterhin eine Elektroauto-Förderung durch die Innovationsprämie (Umweltbonus). Hierbei ist zu beachten, dass der Betrag nach Laufzeit gestaffelt wird. Leasingnehmer müssen dabei mit dem Bundesanteil zunächst in Vorleistung gehen. Sie erhalten den Förderbetrag erstattet, wenn sie einen Prämienantrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen.

E-Auto-Förderung bei Gebrauchtwagen.

Elektrisch betriebene Gebrauchtwagen können genauso wie Neuwagen eine Elektroauto-Förderung erhalten. Sie zählen seit 2020 zu den förderfähigen E-Autos. Dabei entsprechen die Fördersätze bei einer Zweitzulassung denen des Neuwagens. Zur Berechnung der Fördersumme werden 80 % des Listenpreises des Fahrzeugs angesetzt (brutto, ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen und inkl. Sonderausstattung). Davon wird der Brutto-Hersteller-Anteil abgezogen.

Elektroauto-Förderung: Förderfähige Fahrzeuge

Diese Fahrzeuge sind förderfähig.


Die Liste der Elektrofahrzeuge, die von Bundesregierung und Herstellern mit einer Elektroauto-Subvention gefördert werden, ist abschließend. Das BAFA aktualisiert sie fortlaufend, sortiert nach Hersteller und Modell sowie Angabe des Nettolistenpreises. Die aktuelle Liste mit E-Autos, die Förderungen erhalten, finden Sie hier beim Bundesamt.

Checkliste für Neuwagen.

Wer eine Prämie für Elektroautos in Form eines Zuschusses aus dem Förderprogramm von Bund und Herstellern erhalten möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Checkliste sagt Ihnen, wann Sie einen Antrag auf Förderung stellen können.

Voraussetzungen für Neuwagen

  • Fahrzeug steht in der Liste förderfähiger E-Autos
  • Erstzulassung liegt bei Antragstellung maximal ein Jahr zurück
  • Zulassung auf den Antragsteller, in Deutschland für mindestens sechs Monate
  • Bei Leasing erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschl. 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate
Elektroauto-Förderung: Checkliste für Gebrauchtwagen

Checkliste für Gebrauchtwagen.

Auch junge Gebrauchte können mit der Innovationsprämie in den Genuss einer Förderung kommen. Die Förderung ist auch hier an Voraussetzungen wie die Mindestreichweite gebunden.

Voraussetzungen für junge Gebrauchte

  • Fahrzeug steht in der Liste förderfähiger E-Autos 
  • Erstzulassung ab dem 5.11.2019
  • maximal 12 Monate Erstzulassung 
  • maximale Laufleistung 15.000 Kilometer (bei Vorstellung beim Sachverständigen des BAFA) 
  • nachweislich noch keine Förderung erhalten (z. B. Umweltbonus)
  • Antrag binnen 12 Monaten nach erneuter Zulassung 
  • Fahrzeughaltung für mindestens sechs Monate 
  • Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist nicht förderfähig, da hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und kein Brutto-Hersteller-Anteil nachvollziehbar ist.

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So stellen Sie den Antrag.

Keine Elektroauto-Förderung ohne Antrag. Der Antrag kann jedoch erst nach Zulassung des Elektroautos gestellt werden. Bei Antragstellung vor Zulassung lehnt das BAFA diesen ab. Ab der Zulassung haben Sie ein Jahr Zeit, Ihren Antrag zu stellen. Das geht nur online über die Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Erforderliche Unterlagen bei Kauf:

  • Rechnung 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Formular „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“
  • bei jungen Gebrauchten Nachweis über Nettolistenpreis (Neuwagen) sowie Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“
  •  

Erforderliche Unterlagen bei Leasing:

  • Leasingvertrag 
  • Nachweis der Bestellung
  • Leasingrate 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Formular „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“
  • bei jungen Gebrauchten Nachweis über Nettolistenpreis (Neuwagen) sowie Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“
Elektroauto-Förderung: Steuervorteile

Steuervorteile durch Elektroauto-Förderung.

Elektroautos werden auch steuerlich gefördert. Für Neuwagen mit reinem Batteriebetrieb muss zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fürs Elektroauto gezahlt werden.. Die Steuerbefreiung geht sogar auf den nächsten Halter über. Allerdings ist sie bis zum 31.12.2030 befristet.

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Elektroauto-Förderung und eigene Wallbox

Elektroauto-Förderung und eigene Ladestation.

Mit einer eigenen Wallbox für Garage oder Carport können Sie Ihr Elektrofahrzeug einfach und bequem zu Hause aufladen. So sind Sie unabhängig von öffentlichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und bringen die Elektromobilität  voran. Unsere Ladestationen eignen sich sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich und können durch den integrierten Zugangsschutz an jedem beliebigen Standort angebracht werden. Die Freischaltung erfolgt über eine RFID-Zugangskarte.

Ladestationen für zu Hause: Die Vorteile.

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Elektroauto-Förderung: Ladestation mit Kabel

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  • kabellos, inklusive Verbrauchszähler (eichrechtskonform)
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  • verfügbar bis 22 kW Leistung
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Elektroauto-Förderung: Häufige Fragen.

Kann ich für ein E-Auto aus dem Ausland die Prämie erhalten?

Für den Umweltbonus gibt es klar definierte Voraussetzungen. Dazu gehört, dass es in der BAFA-Liste förderfähiger Fahrzeuge stehen muss und dass es sechs Monate in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen sein muss. Ob Sie es zum Beispiel im EU-Ausland gekauft haben, ist unerheblich.

Gibt es für Hybrid- und Leasingfahrzeuge Förderungen?

Fördermittel gibt es auch für Leasingfahrzeuge. Die Voraussetzungen sind jedoch unterschiedlich. Näheres dazu lesen Sie in unserem Artikel oben. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge werden seit 01.01.2023 nicht mehr gefördert.

Wer darf die Elektroauto-Förderung beantragen?

Den Antrag stellen dürfen Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Erhalten auch Gebrauchtwagen Förderungen?

Das ist eine Neuerung der Innovationsprämie, die zunächst bis 2025 gilt: Neben Neuwagen und Leasingfahrzeugen werden auch junge Gebrauchtwagen gefördert. Sie dürfen maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben.

Wer bezahlt die Förderung?

Die Förderung wird zum einen vom Bund, zum anderen vom Hersteller bezahlt. Den Anteil vom Bund erhalten Sie über Ihren Antrag auf Elektroauto-Förderung. Den Teil des Herstellers bekommen Sie direkt beim Kauf des Elektrofahrzeugs vergütet. Er ist dann im Kauf- bzw. Leasingvertrag enthalten.

Wie lange dauert es bis zur BAFA-Auszahlung?

Vom Antrag bis zur Auszahlung sollten Sie mit mehreren Wochen kalkulieren. Eine realistische Einschätzung geht von vier Wochen bis zu drei Monaten aus.

Kann ich für erworbene Fahrzeuge Fördermittel erhalten?

Das ist sogar eine Voraussetzung der Förderung: Das Elektroauto muss gekauft und zugelassen sein. Sie können also keine Förderung beantragen, bevor Sie das Fahrzeug kaufen.

Warum gibt die Bundesregierung einen Umweltbonus?

Der erhöhte Umweltbonus soll einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines Elektroautos schaffen. Damit soll die Elektromobilität vorangebracht werden. Das ist eine der Maßnahmen der Bundesregierung zum Erreichen der Klimaschutzziele.

* Zu den Förderbedingungen.