Stromanbieter

Strom anmelden in erster eigener Wohnung: Tipps und Fristen.

Wo und wann muss ich meinen Strom anmelden? Worauf ist zu achten? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Am einfachsten melden Sie Strom über die Website Ihres Stromanbieters an.
  • Damit Sie beim Einzugstermin vom Anbieter Ihrer Wahl versorgt werden, sollten Sie Ihren Strom sechs Wochen vor dem Umzug anmelden. 
  • Wenn Sie vergessen, für die erste eigene Wohnung Strom anzumelden, landen Sie in der oft teureren Grundversorgung.

Muss ich überhaupt Strom anmelden?

In jeder Wohnung ist ein Stromanschluss verlegt und sogar ohne Anmeldung nutzbar – und zwar von Gesetzes wegen (das gilt auch für den Gasanschluss). So ist sichergestellt, dass jeder Licht und Strom pünktlich zum Lieferbeginn zur Verfügung hat. Das heißt natürlich nicht, dass die Belieferung mit Energie durch den Energielieferanten kostenlos ist. Und: Sie müssen auch dann Ihren Strom anmelden.

Grundversorgung, wenn Anmeldung unterbleibt.

Wenn Sie es versäumen, für die erste eigene Wohnung Strom anzumelden und keinen Stromvertrag mit einem Stromlieferanten Ihrer Wahl geschlossen haben, erhalten Sie Ihre Energie  nach dem Umzug über die Grundversorgung Strom. Das ist oft teurer und eigentlich unnötig: Ein Anbieterwechsel spart meist Geld und ist in wenigen Minuten erledigt.

Mit Ökostrom das Klima schonen.

Zum Tarif

Erste Wohnung: Wann Strom anmelden?

Da die Belieferung mit Strom durch den Grundversorgungsvertrag gesichert ist, gibt es keine Frist für eine Neuanmeldung beim gewünschten Energieanbieter. Ein früher Anbieterwechsel beim Stromlieferanten lohnt sich aber oft: Der Grundversorgertarif ist oft teurer als Stromtarife anderer Energielieferanten. Hinzu kommt: Wollen Sie in Ihrer ersten eigenen Wohnung Strom anmelden und nutzen, der aus alternativen Energiequellen stammt, sollten Sie sich über einen Strompreisvergleich mit anschließendem Stromanbieterwechsel Gedanken machen.

Wie musss bei einem Umzug Strom angemeldet werden?

Die erste Frage ist: Wenn ich für meine erste Wohnung Strom anmelden möchte, brauche ich dann einen neuen Stromlieferanten oder kann ich meinen alten Energieanbieter bei der Stromanmeldung einfach mitnehmen? Hierfür haben wir in unserem Beitrag Neue Wohnung – Strom anmelden weitere Informationen für Sie gesammelt. Grundsätzlich ist eine Belieferung durch den alten Anbieter möglich, dafür bieten wir z. B. unseren Umzugsservice an.

 

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Wie finde ich den passenden Stromanbieter für die erste eigene Wohnung?

Die Formalitäten zur grundsätzlichen Stromanmeldung mit Stromzählernummer und allen Anschlussdaten hat Ihr Vermieter in der Regel erledigt. Für Sie heißt das: Machen Sie einen Strompreisvergleich beim Stromlieferanten Ihrer Wahl oder über Vergleichsportale. Wählen Sie Ihren Energieanbieter, das für Sie günstigste Tarifangebot und den Liefertermin. Mit wenigen Angaben (Jahresstromverbrauch etc.) können Sie sich beim neuen Stromanbieter anmelden. Erste Wohnung oder nicht – achten Sie beim Strompreisvergleich nicht nur auf billigen Strom, sondern auch auf Kundenbewertungen und klimaschonenden Ökostrom.

Auf was muss ich bei Stromanmeldung und Anbieterwechsel achten?

Erste Wohnung oder nicht – achten Sie beim Strompreisvergleich wie beim Stromanbieterwechsel nicht nur auf billigen Strom, sondern auch auf Kundenbewertungen und klimaschonenden Ökostrom. Auch wichtig: Preisgarantien von 12 oder 24 Monaten, die Sie vor einer Strompreiserhöhung schützen. Bei allem Umzugsstress sollten Sie sich Zeit für die Stromtarife nehmen: Verlangt der Energieanbieter bei der Stromanmeldung eine Vorauskasse oder Kaution, erhalten Sie Ihr Geld bei einer Insolvenz des Stromlieferanten womöglich nicht zurück.

Strompreisvergleich: Stromlieferanten mit Ökostrom.

Strom anmelden für die erste Wohnung und das Klima weltweit schonen? Das geht mit echtem Ökostrom. Er wird ausschließlich aus regenerativen Energiequellen gewonnen, z. B. aus Wasserkraft, Windkraft oder Solarenergie. Noch besser, wenn Ihr neuer Energieanbieter nicht nur ein günstiger Stromanbieter ist, sondern in neue Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung investiert. Achten Sie darum beim Tarifangebot auf Gütesiegel und Zertifikate. Zum Beispiel auf die Auszeichnung des TÜV Süd, die Ökostromanbieter wie ENTEGA als Wegbereiter der Energiewende auszeichnet.

Was ist bei der Stromanmeldung für die erste eigene Wohnung noch wichtig?

Beim Stromversorger sollte immer das Gesamtpaket betrachtet werden. Stimmt neben der nachhaltigen Stromerzeugung und dem fairen Preis auch der Kundenservice? Gibt es weitere Vorteile wie eine Neukundenprämie oder zum Beispiel Förderungen? Achten Sie auch auf faire Vertragsbedingungen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, damit Sie noch lange nach dem Anbieterwechsel mit Ihrem Energieanbieter zufrieden sind.

Strom anmelden (erste Wohnung): Checkliste.

Erste eigene Wohnung – Strom anmelden leicht gemacht mit diesen Tipps! Einzugstermin und Lieferbeginn (i. d. R. das Einzugsdatum) stehen fest? Hier ist unsere Checkliste, mit der Sie die wichtigsten Dinge trotz Umzugsstresses im Blick behalten – von Neuanmeldung (Stromanmeldung) beim Energielieferanten über Ersatzversorgung bis Sonderkündigungsrecht und Jahresabrechnung: 

  • Sie möchten bei der Neuanmeldung Ihren bisherigen Stromlieferanten behalten? Melden Sie sich bis 6 Wochen vor dem Wohnungswechsel bei Ihrem Anbieter und klären Sie die Formalitäten wie Stromzählernummer, Jahresstromverbrauch, Einzugsdatum etc. 
  • Erste Wohnung, Strom anmelden – das ist eine gute Gelegenheit, den passenden Stromlieferanten zu finden. Über Vergleichsportale oder Tarifrechner finden Sie mit einem Strompreisvergleich das für Sie passende Tarifangebot. Sie benötigen dazu nur Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresstromverbrauch. 
  • Erste Wohnung – wann Strom anmelden? Bis zu 5 Wochen nach Einzugsdatum können Sie Ihre Stromanmeldung nachholen und rückwirkend zum Lieferbeginn vom neuen Energieanbieter beliefert werden. 
  • Prüfen Sie beim Einzugstermin Zählernummer und den Zählerstand, den Sie z. B. vom Vormieter übernommen haben. Die richtigen Anschlussdaten erleichtern den Anbieterwechsel und stellen sicher, dass Sie keine Kosten tragen, die eigentlich der Vormieter zahlen muss. 
  • Sie haben einen bestehenden Stromvertrag, den Sie nicht mitnehmen? Denken Sie beim Stromanbieterwechsel an die rechtzeitige Kündigung im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nur, wenn Ihr Stromlieferant Ihnen am neuen Wohnort keine Belieferung zu gleichen Bedingungen anbieten kann.

Welche Daten brauche ich für die Stromanmeldung der ersten Wohnung?

Um z. B. einen neuen, günstigen Ökostromtarif bestellen zu können, reichen wenige Angaben. Dazu zählen Ihre Anschrift sowie Zählernummer und Zählerstand, die sich beide auf dem Stromzähler ablesen lassen. Der befindet sich meist beim Sicherungskasten. Ihren Jahresverbrauch können Sie für die Abschlagszahlungen auch schätzen. Für den Strompreisvergleich brauchen Sie sogar nur Ihre Postleitzahl und den geschätzten Jahresverbrauch. Unsere Tarifangebote vergleichen Sie hier: günstige Ökostromtarife.

Wie viel Strom werde ich pro Jahr verbrauchen?

Woher soll man seinen Jahresstromverbrauch kennen, wenn es um das Stromanmelden für die erste Wohnung geht und man noch keine Jahresabrechnung aus dem Vorjahr hat? Genau aus diesem Grund reicht es, beim ersten Wohnungswechsel einen groben Schätzwert abzugeben. Hier sind gute Anhaltspunkte für Ihre nächste Jahresabrechnung sowie weiterführende Informationen für Sie:

Haushaltsgröße Jahresstromverbrauch
Stromverbrauch Einpersonenhaushalt ca. 1.600 kWh
Stromverbrauch Zweipersonenhaushalt ca. 2.000 kWh
Stromverbrauch Dreipersonenhaushalt ca. 3.500 kWh
Stromverbrauch Vierpersonenhaushalt ca. 4.500 kWh
Stromverbrauch Familie ab ca. 4.500 kWh

 

Was ist, wenn ich mit dem angegebenen Jahresverbrauch falsch liege?

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn Sie mit Ihrer Verbrauchsschätzung bei Vertragsabschluss daneben liegen sollten. Sie bezahlen trotzdem nur für den Strom, den Sie auch wirklich verbrauchen. Liegt der tatsächliche Verbrauch über oder auch unter Ihrer Schätzung, wird die Abschlagszahlung angepasst und Sie müssen entweder nachzahlen oder erhalten eine Gutschrift.

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Stand der Informationen: Dezember 2023