Neues von ENTEGA

ENERGETISCHE MODERNISIERUNG.

Informationen zu staatlichen Förderungen für Ihre Gebäudeenergieeffizienz.

„Der Mensch braucht die Natur – nicht umgekehrt.“ Dr. Katrin Böhning-Gaese / KfW Stories


Die Bundesregierung hat die Weichen für neue Förderrichtlinien gestellt, die ab 2024 einzelne Modernisierungsmaßnahmen auf ein neues Level bringen.

Im Zuge der Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, können Sie auf Unterstützung setzen – und das in Form von attraktiven Zuschüssen und Förderkrediten für Ihre energetischen Modernisierungsmaßnahmen.

Erhöhte Förderungen für den Heizungstausch – von der Wärmepumpe bis zur Hybridheizung.

Wussten Sie, dass rund 70 Prozent der Energiekosten im Haushalt aufs Heizen entfallen? Und etwa 32 Millionen Wohnungen in Deutschland noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schafft neue Anreize, unsere klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren. Ein Blick auf die kommenden Fördermöglichkeiten verspricht also nicht nur eine nachhaltigere, sondern auch finanziell attraktivere Zukunft für Modernisierungsprojekte.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neu eingebauten Heizungen in Neubaugebieten verbindlich. Für den Einbau neuer Heizungen in bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen. Ziel ist es, dass bis spätestens 2045 die Verwendung fossiler Energieträger vollständig beendet wird.

Mögliche Förderungen und Boni unter den Bedingungen der BEG:

Grundförderung von 30 % der Austauschkosten für klimafreundliche Heizungen in Bestandsgebäuden.

Wärmepumpen-Bonus1 von 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen und für alle förderbaren Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel (zum Beispiel Propan R-290) verwenden.

Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Für die Ermittlung der Förderhöhe wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung herangezogen, beispielsweise für einen Antrag in 2024 die Jahre 2021 und 2022. Relevante Haushaltsmitglieder sind alle in einer Einheit gemeldeten Eigentümer sowie deren Ehe- und Lebenspartner.

Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung bzw. Biomasseheizung bis 2028 in eine klimafreundliche Heizung.

Die Kombination der Grundförderung mit den Boni ist bis zu dem maximalen Fördersatz von 70 % für Selbstnutzer möglich.

Ergänzungskredit
Überschreiten die Ausgaben die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen.

LUFT-WASSER-WÄRMEPUMPEN: IDEAL FÜR MODERNISIERUNGEN.

Luft-Wasser-Wärmepumpen wandeln die Wärme der Außenluft in Energie für effizientes Heizen und warmes Wasser. Unkompliziert installiert, sind sie eine Top-Wahl, wenn es um moderne Heizungstechnologie für Ihr Zuhause geht.

Effizient heizen mit einer Wärmepumpe.

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Gut zu Wissen.

Höhe der Fördersumme:
Abhängig von den förderfähigen Kosten können Fördergelder und Boni nur abgerufen werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Jetzt schon von den neuen Fördersätzen profitieren:
Der Heizungstausch kann in der Übergangsfrist ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Dies gilt für Maßnahmen, die bis zum 31. August 2024 starten. Der Förderantrag muss dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Förderfähige Kosten Heizungstausch:
Selbstnutzende Eigentümer können beim Heizungstausch einen Investitionszuschuss von bis zu 21.000 Euro erhalten. Dies gilt, wenn sie mehrere Boni kombinieren und so den maximalen Fördersatz von 70 % und die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro erreichen.

Bei der Verwendung einer emissionsarmen Biomasseheizung kann ein zusätzlicher pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro anfallen.

Die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern sind wie folgt begrenzt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für jede der zweiten bis sechsten Wohneinheiten, 8.000 Euro für jede Wohneinheit ab der siebten.

Bei einem Mehrfamilienhaus mit beispielsweise 10 Wohneinheiten beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch somit 137.000 Euro (30.000 Euro + 5 x 15.000 Euro + 4 x 8.000 Euro) und für die Beantragung von 30 % Grundförderung maximal 41.100 Euro Investitionszuschuss.

Nebenkosten:
Förderfähig sind neben dem Wärmeerzeuger auch Nebenkosten wie die Demontage oder Entsorgung des alten Heizsystems.

Förderfähige Wärmepumpen:
Die Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis (Stand: 1. Februar 2024) gibt’s von der BAFA als PDF.

MIT SOLARENERGIE DEN SCHALTER AUF ZUKUNFT LEGEN.

Die staatliche Förderbank KfW bietet mit dem Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ einen Kredit, der speziell für Photovoltaik-Projekte vorgesehen ist. Dieser Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern zum Beispiel bei der eigenen Hausbank oder einem anderen Finanzdienstleister beantragt.

Haben Sie einen Finanzierungspartner gefunden, stellt dieser den Finanzierungsantrag. Die KfW prüft diesen und entscheidet über die Förderung. Nach positivem Bescheid schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Allerdings vermitteln nicht alle Hausbanken den KfW-Kredit 270.

SONNIGE ALTERNATIVEN.

Städte und Gemeinden: Einige Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Mietkaufmodelle – das Rundum-sorglos-Paket: Warum kaufen, wenn man in die Zukunft der erneuerbaren Energien auch ohne eigene Anfangsinvestitionen einsteigen kann? Mieten Sie einfach Ihre eigene Solaranlage. Inklusive Installation, Wartung und Versicherung. Alles zu einer monatlichen Pauschale, die Sie über unseren Solarrechner kalkulieren können. Jetzt Ihr Rundum-sorglos-Angebot kostenlos und unverbindlich anfordern.

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Übrigens, nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit geht die Solaranlage in Ihren Besitz über.

Gebäude im Wandel: Fördermittel für Energieeffizienz.

Bis zu 20 Prozent Investitionskosten-Erstattungen (BEG).

Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz. Zum Beispiel für:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden.
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren.
  • Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes durch den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen.

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, hat gute Karten und kann zusätzliche 5 % zur bewährten Grundförderung von 15 % beantragen.

Energieeffizienz: gut beraten.

Sie möchten Ihr Haus energieeffizient bauen oder sanieren? Dann lassen Sie sich für alle Maßnahmen gut beraten.

Wichtig!

Um die Förderung für eine Energieberatung zu erhalten, muss diese von qualifizierten Experten für Energieeffizienz durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind nur Fachkräfte, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur verzeichnet sind. Das bundesweite Verzeichnis können Sie hier einsehen.

Damit auch alles Glatt läuft: Wo welche Förderung beantragen?

BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik wie Dämmung, Fenster, Haustür oder Lüftungsanlage gibt’s beim BAFA – Stichwort: BEG EM Zuschuss.

Alle Zuschüsse, außer für eine neue Heizung, können dort beantragt werden und zwar vor Start der Sanierung. Auch die Energieberatung wird weiter vom BAFA bezuschusst.

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ergänzungskredite für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, Haustüren und Lüftungsanlagen stellt ebenfalls die KfW bereit. Diese können über die Hausbank beantragt werden.

Effizienzhaus-Förderung? Geht ebenfalls über die KfW, konkret: BEG Wohngebäude – 261 Kredit. Wichtig: Die Effizienzhaus-Förderung erhalten Sie nur in Zusammenarbeit mit einem Energieberater von der BAFA-Liste.

Achtung Änderung 2024:
Den Zuschuss für klimafreundliche Heizungstechnik beantragen Sie jetzt bei der KfW unter: www.kfw.de. Die Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ ist dafür erforderlich.

Falls eine Förderung zu den alten Konditionen beim BAFA beantragt wurde, kann ein neuer Antrag nach den neuen Förderkonditionen (nach Eingang der Verzichtserklärung) gestellt werden.





1 Voraussetzungen für den Erhalt des genannten Fördersatzes gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist, dass in einem selbstgenutzten Wohngebäude eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Stromspeicher- (Nachtspeicher) oder Gasetagenheizung sowie Gaszentralheizung, deren Inbetriebnahmedatum mindestens 20 Jahre zurückliegt, durch eine förderfähige Wärmepumpe, bei der als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird (R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid), ausgetauscht wird. Die Umrüstung muss bis zum 21.12.2028 durchgeführt sein.

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