Strompreis

Strompreis-Zusammensetzung in Deutschland.

Wer kriegt was vom Strompreis-Kuchen? Die Zusammensetzung des Strompreises im Detail erklärt.

Strompreis-Zusammensetzung: Die Basics.

Spätestens bei der nächsten Stromrechnung fragt sich der eine oder andere wieder: Was bezahle ich alles mit dem Strompreis? Wer bekommt welches Stück vom Strompreis-Kuchen ab? Was bedeuten Arbeits- und Grundpreis? Wo fließt mein Geld Kilowattstunde für Kilowattstunde eigentlich hin? Hier bekommen Sie die Antworten: wer welchen Anteil vom Strompreis erhält, was wer mit dem Geld macht und wie Stromkunden gemeinsam mit dem Begleichen der Rechnung für Strom die Energiewende voranbringen.

 

Mit Ökostrom die Energiewende voranbringen.

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Wie berechne ich meinen Strompreis?

Wie hoch Ihr Strompreis ist, hängt von zwei Dingen ab. Erstens von Ihrem Tarif. Stromtarife sind von Wohnort zu Wohnort und von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Welchen Preis zum Beispiel unser nachhaltiger Ökostrom an Ihrem Wohnort hat, finden Sie mit einem Stromvergleich heraus. Zweitens hängt der Strompreis von Ihrem Stromverbrauch ab. Je mehr Sie verbrauchen, desto höhere Stromkosten fallen an – der Strompreis-Kuchen wächst quasi mit jeder Kilowattstunde (kWh).

Arbeitspreis und Grundpreis: Was versteht man darunter?

Bei der Strompreis-Zusammensetzung kommt es zunächst auf zwei Bestandteile an: Arbeitspreis und Grundpreis. Das ist vergleichbar mit Ihrem Handytarif. Der Grundpreis entspricht der Grundgebühr, er ist jeden Monat gleich. Der Arbeitspreis hingegen ist der Preis, den Sie für Ihren Verbrauch bezahlen. Was die Cent pro Minute beim Handy sind, sind beim Strompreis die Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Hauptbestandteile des Strompreises.

Was kostet Strom? Mit dem Grundpreis bezahlen Sie Aufwendungen, die verbrauchsunabhängig anfallen – also z. B. die Kosten für die Installation und den Betrieb des Stromzählers und den vom Netzbetreiber im Rahmen der Netzentgelte erhobenen Grundpreis. Für den Strompreis ist neben dem Grundpreis auch der Arbeitspreis relevant: Staat, Stromanbieter und Netzbetreiber erhalten hiervon verschieden große „Kuchenstücke“ in Form prozentualer Anteile. Zu den Hauptbestandteilen in Sachen Strompreis zählen demnach:

  • staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen,
  • Netzentgelte,
  • Kosten für Stromzähler und -messungen,.
  • Stromeinkauf, Service, Abrechnung

Mit Ökostrom die Energiewende voranbringen.

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Strompreis-Zusammensetzung: Gutes für die Energiewende.

Im Jahr 2023 wurden rund 60 % des Stroms in Deutschland von erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft oder Biomasse gedeckt (Fraunhofer ISE, Januar 2024). Daran hat die Strompreiszusammensetzung in Deutschland ihren Anteil, denn viele Stücke des sinnbildlichen Strompreis-Kuchens kommen der Energiewende zugute. Etwa durch Förderungen, Investitionen oder den Ausbau weiterer erneuerbarer Energiequellen.

Hoher Ökoanteil, mehr Klimafreundlichkeit.

Besonders klimafreundlich ist ein Strom-Kuchen, wenn er ein richtiger Ökostrom-Kuchen ist. Ganz besonders ok-power-zertifizierter Ökostrom wie von ENTEGA hilft verlässlich dabei, die Energiewende voranzutreiben. Ökostrom mit dem ok-power-Siegel fördert zudem nachweislich den Ausbau erneuerbarer Energien und stammt ausschließlich aus regenerativen Anlagen, die besonders umweltfreundlich sind. Hier beantworten wir die Frage Was ist Ökostrom? genauer.

Die Strompreis-Zusammensetzung 2024 zusammengefasst.

Die Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland Anfang 2024 zeigt: Mit 29 % geht fast ein Drittel des Strompreises an den Staat. Als Abgaben, Umlagen und Steuern. Die Netznutzung schlägt mit aktuell 27 % zu Buche: Transport und Messung des Stroms sowie Kosten für die Netzinfrastruktur rechnet zwar der Stromanbieter ab. Das Geld fließt anschließend aber komplett an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Rund 44 % des Strompreises gehen an den Stromversorger selbst und sind zum Beispiel für die Beschaffung, die Versorgung und die Abrechnung von Strom vorgesehen. Wegen der angespannten Situation an den Energiebeschaffungsmärkten hat dieses Kuchenstück aktuell den größten Anteil.

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Strompreis-Zusammensetzung: 29 % für den Staat.

Fast ein Drittel des Strompreis-Kuchens geht an den Staat. Damit fördert er zum Beispiel den Ausbau von Anlagen zur Gewinnung nachhaltiger Energie. Immerhin ein Viertel der Energie (Strom und Gas) werden im Privathaushalt verbraucht, vor allem durch Heizung und Warmwasser. Deshalb fördert der Staat die Energiewende mit Beratungen sowie attraktiven Förderprogrammen für energieeffizientere Gebäude.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen: Abgaben, Steuern, Umlagen:

Rund 29 % vom Strompreis gehen an den Staat. Aber in welcher Form und für welche Umlagen, Steuern und Abgaben im Einzelnen? Hier der Anteil des Bundes an der Strompreis-Zusammensetzung in Deutschland im Überblick.­­
 

Strompreis-Zusammensetzung: 0 Cent/kWh (netto)-EEG-Umlage.

Nanu? Was sollen denn bitte 0 Cent an EEG-Umlage bedeuten, werden Sie sich augenscheinlich fragen. Zu Recht! Denn: Die EEG-Umlage, die im Jahr 2000 eingeführt wurde und seit 2013 unter den Staatseinnahmen sogar das größte Kuchenstück beim Strompreis ausmachte, ist seit dem 1. Juli 2022 in ihrer bisherigen Form Geschichte: Im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2022 wurde die EEG-Umlage auf 0 Cent je Kilowattstunde Strom (netto) abgesenkt. Seit Januar 2023 wird die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanziert.

Mit der EEG-Umlage (EEG steht dabei für das Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurden die Betreiber von Windkraft-, Solar-, Wasserkraft-, Biogas- und Geothermie-Anlagen über den Strompreis gefördert. Das machte sie zum wichtigen Beitrag für die Energiewende, schließlich lag der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Strommix zur Jahrtausendwende bei gerade einmal 6 %.

Die EEG-Umlage garantierte allen, die sauberen Strom bzw. sauberes Gas erzeugen, feste Vergütungen. Sie sollte dazu beitragen, Kohle- und Atomstrom zu ersetzen, indem Energieerzeuger in neue, klimafreundliche Anlagen investieren. Dafür gibt es sogar ein konkretes Ziel, was den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix betrifft: mindestens 80 % bis 2030. Bevor das Kuchenstück der EEG-Umlage auf einen imaginären 0-Cent-Krümel zusammenschrumpfte, betrug der Anteil der Umlage am Strompreis Anfang 2022 noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde (netto).
Grafik 

STROMPREIS-ZUSAMMENSETZUNG: 0,275 CENT/KWH (NETTO)-KWKG-UMLAGE.

Was die Förderung nachhaltiger Energiekonzepte betrifft, so ist die KWKG-Umlage im Strompreis gewissermaßen das Schwester-Kuchenstück der EEG-Umlage: Ihr Name leitet sich übrigens vom Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ab. Mit der Umlage unterstützen Sie demnach die Gewinnung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, zum Beispiel aus Blockheizkraftwerken. Hier wird die bei der Stromproduktion entstehende Wärme zur Wärmeerzeugung genutzt. Blockheizkraftwerke können bis zu 90 % der eingesetzten Brennstoffe in nutzbare Energie verwandeln und entlasten das Klima so um viele Tonnen CO2-Emissionen. Alles für nur 0,275 Cent/kWh (netto).

STROMPREIS-ZUSAMMENSETZUNG: 0,656 CENT/KWH (NETTO)-OFFSHORE-NETZUMLAGE.

Noch bis Ende 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnet, leistet die Offshore-Netzumlage mit ihrem Anteil am Strompreis von aktuell 0,656 Cent pro Kilowattstunde (netto) einen weiteren wichtigen Beitrag dafür, dass aus einer steifen Nordseebrise irgendwann einmal warme Luft aus einem Föhn in einem bayerischen Badezimmer werden kann. Die Umlage soll nämlich die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks an das deutschlandweite Stromnetz decken.

 

Mit Ökostrom die Energiewende voranbringen.

Zum Tarif-Angebot

Zur Umlage in Sachen Offshore zählen die Kosten des Netzanschlusses ebenso wie die der Entschädigung der Betreiber von Offshore-Windkraftanlagen, sollte sich der Anschluss verzögern. Wie wichtig die Stromerzeugung auf hoher See für eine saubere Energie der Zukunft ist, zeigen Pläne der Bundesregierung: Danach sollen bis ins Jahr 2030 Offshore-Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 30 Gigawatt (GW) installiert sein. Zum Vergleich: Bis Ende 2023 waren es 8,5 GW.

STROMPREIS-ZUSAMMENSETZUNG: 0 CENT/KWH ABSCHALT-UMLAGE.

Das Kuchenstück zur Abschalt-Umlage (AbLaV-Umlage) war schon immer winzig klein. Seit dem 1.1.2024 gibt es diese Umlage nicht mehr, da sie Ende 2023 ausgelaufen ist. Mit der Umlage wurde die sogenannte Abschaltprämie finanziert: Stromintensive Unternehmen wurden dafür belohnt, dass sie ihren eigenen Stromverbrauch binnen kürzester Zeit herunterfuhren, wenn die Strommenge im Netz zeitweise nicht ausreichte. Das sollte der Versorgungssicherheit dienen.

STROMPREIS-ZUSAMMENSETZUNG: 0,643 CENT/KWH (NETTO)-UMLAGE NACH § 19 STROMNEV.

Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, können sich nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von Netznutzungsentgelten befreien lassen. Die fehlenden Netzentgelte werden auf alle Verbraucher umgelegt, derzeit mit einem Anteil am Strompreis in Höhe von 0,643 Cent/kWh (netto). Dieses Kuchenstück soll also vor allem die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sicherstellen, die durch Netzentgelte unnötig beansprucht werden würde.

STROMPREIS-ZUSAMMENSETZUNG: 1,66 CENT/KWH (NETTO)-Konzessionsabgabe.

Damit der Strom vom erzeugenden Kraftwerk bis in die heimische Steckdose gelangt, passiert er zumindest streckenweise Abschnitte des Stromnetzes, die in öffentlichen Bereichen verlegt sind, beispielsweise unter Straßen. Für die Nutzung dieser Abschnitte verlangen Städte, Kommunen und Gemeinden eine Nutzungsgebühr – die Konzessionsabgabe. Die Höhe dieser Abgabe kann in den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich hoch ausfallen und ist in der Regel von der Einwohnerzahl abhängig. Der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft gibt eine mittlere Höhe von 1,66 Cent je Kilowattstunde (netto) an.

STROMPREIS-ZUSAMMENSETZUNG: 2,05 CENT/KWH (NETTO)-STROMSTEUER.

Die 2,05 Cent pro Kilowattstunde Stromsteuer (netto) fließen als echte Bundessteuer zwar zum großen Teil geradewegs vom Strompreis in die Rentenkasse. Die Steuer für Strom wurde jedoch ins Leben gerufen, um Klima und Umwelt zu schonen. Der Gedanke des Gesetzgebers: Wenn Strom teurer wird, führt das auch zu einem bewussteren Umgang mit Strom. Die Stromsteuer soll uns also zum Energiesparen anhalten, darum finden Sie in unserem Blog viele Artikel, mit denen Sie selbst Energiekosten sparen können.

Strompreis-Zusammensetzung: 19 % Mehrwehrtsteuer.

Über 90 % seiner Einnahmen nimmt der Bund mit Steuern ein. Die Mehrwertsteuer zählt zu seinen wichtigsten Einnahmequellen. Bildung, Sozialleistungen, innere Sicherheit und Infrastruktur werden damit finanziert. Die Mehrwertsteuer bringt also nicht die Energiewende voran, macht aber viele andere wichtige Staatsleistungen möglich. Deshalb ist sie als Steuer ein unerlässlicher Teil des Strompreises.­­

Strompreis-Zusammensetzung: 27 % für die Netznutzung.

Ein Viertel des Strompreis-Kuchens bekommen die Netzbetreiber für die Bereitstellung und Wartung des Stromnetzes und auch der Stromzähler einschließlich ihrer regelmäßigen Messung. Die Netzbetreiber sorgen dafür, dass der ganze Strom in Deutschland durch ihre Netze transportiert wird – von der Erzeugung bis zur Steckdose. Das Gelingen der Energiewende hängt auch von den Netzbetreibern ab, genauer: vom Netzausbau, der zudem die Versorgungssicherheit erhöht.

Viele neue Stromleitungen sind nötig, damit saubere Energie ins Stromnetz eingespeist und dahin transportiert werden kann, wo sie gebraucht wird. Mit dem Strompreis finanzieren Sie diesen Ausbau mit. Damit der Ausbau nicht nur die Klimaziele des Pariser Abkommens erfüllt, sondern zudem möglichst umweltfreundlich ist, haben sich einige Netzbetreiber mit Umweltverbänden und Bürgern zur Renewables-Grid-Initiative zusammengeschlossen.

Strompreis-Zusammensetzung: 44 % für den Stromanbieter.

Stromversorger bekommen vom großen Kuchen aktuell 44 % ab. Hauptgrund für den verhältnismäßig hohen Anteil sind die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom an der Strombörse. Auch Stromerzeugung und Vertriebskosten werden von Versorgern mit diesem Anteil finanziert. Insbesondere mit einem Ökostromtarif bringen Sie als Stromkunde mit jedem Cent pro kWh auch die Energiewende voran. Echte Ökostromanbieter wie ENTEGA investieren nämlich in eigene Anlagen zur sauberen Energieerzeugung. Auch das ist ein Grund, weshalb der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Strommix im Jahr 2023 bereits bei rund 60 % lag – 1991 waren es noch gut 3 %.

Seit 2008 hat ENTEGA rund 850 Mio. Euro in erneuerbare Energien investiert. Unsere eigenen modernen Anlagen erzeugen bereits jährlich 780.000 Megawattstunden Ökostrom – genug für 260.000 Haushalte. Dabei ersparen sie dem Klima 590.000 Tonnen CO2.

Als einer der ersten Energieversorger, der sich für die Energiewende engagiert, wurden wir vom TÜV SÜD als „Wegbereiter der Energiewende“ ausgezeichnet. Als regionaler Stromanbieter beliefern wir unsere Kunden inzwischen deutschlandweit mit ok-power-zertifiziertem Ökostrom. Eine Übersicht der Siegel und Zertifikate von ENTEGA finden Sie auf dieser Seite.

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ERKLÄRUNG WICHTIGER BEGRIFFE RUND UM DAS THEMA STROMPREIS.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer bzw. Ökosteuer ist eine sogenannte Verbrauchssteuer. Sie dient der Förderung klimapolitischer Ziele und fließt größtenteils in die Rentenkasse. Sie ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer, welche auf elektrischen Strom abzuführen ist und entsprechend Einfluss auf den Strompreis nimmt. Zudem handelt es sich um eine in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer, was bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Stromsteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Aktuell (Stand: Anfang 2024) beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent/kWh (netto).

Was bedeutet Konzessionsabgabe?

Wenn ein Netzbetreiber Leitungen für Strom oder Gas verlegt, egal, ob über- oder unterirdisch, so findet das vorwiegend auf öffentlichem Grund statt. Dafür entrichtet der Betreiber des Strom- und Gasnetzes eine Nutzungsgebühr – die sogenannte Konzessionsabgabe. Die Abgabe erfolgt an Kommunen, Städte und Gemeinden. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich dabei in der Regel nach der Größe der Gemeinde.

Für Strom erhalten Gemeinden zwischen 1,32 Cent (netto) je kWh (bis 25.000 Einwohner) und 2,39 Cent (netto) je kWh (über 500.000 Einwohner) Konzessionsabgabe.

Welche Bedeutung hat der Begriff Netzentgelte?

Für die Instandhaltung, für den Betrieb sowie für den Ausbau des Stromnetzes müssen Stromversorger sogenannte Netzentgelte an den jeweiligen Netzbetreiber entrichten. Die Kosten variieren je nach Region. Der private Haushalt zahlt die Netznutzungsentgelte nicht direkt, sondern über den Strompreis an den jeweiligen Stromversorger. Dieser bündelt die Zahlungen der Netzentgelte für Strom und leitet sie an den Netzbetreiber weiter.

Was ist die EEG-Umlage?

Die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) diente vom Jahr 2000 bis zum 30. Juni 2022 der Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien und wurde durch den Übertragungsnetzbetreiber festgelegt. Die EEG-Umlage ist eine Vergütung, die Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien erhielten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese den Strom für das Netz der öffentlichen Versorgung bereitstellten. Zudem war die EEG-Umlage Teil des Strompreises und musste von allen Stromverbrauchern bezahlt werden. Bis zur Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent je kWh Strom betrug der Anteil am Strompreis 3,72 Cent/kWh (netto). Seit Januar 2023 wird sie über den Bundeshaushalt finanziert.

Was bedeutet KWKG-Umlage?

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dient die Umlage der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die sogenannte KWKG-Umlage wird auf den Strompreis aufgeschlagen und ist von allen Stromverbrauchern zu zahlen. Die KWKG-Umlage ist im deutschen Gesetz verankert und sorgt dafür, dass die erhöhten Kosten der Betreiber von Blockheizkraftwerken durch Umlagen minimiert bzw. ausgeglichen werden, was im direkten Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz steht. Aktuell (Stand: Anfang 2024) beträgt die KWKG-Umlage 0,275 Cent/kWh (netto).

Was heißt § 19 StromNEV-Umlage?

Die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) soll für den Ausgleich der Netzgeldbefreiung der Großindustrie sorgen. Gehen den örtlichen Netzbetreibern Erlöse durch niedrige Entgelte aus, müssen die Übertragungsnetzbetreiber diese erstatten. Durch den Ausgleich wird durch die Übertragungsnetzbetreiber ein Aufschlag auf die Netzentgelte berechnet, welcher wiederum als Umlage vom Stromverbraucher mit dem Strompreis abzuführen ist. Aktuell (Stand: Anfang 2024) beträgt die §-19 StromNEV-Umlage 0,643 Cent/kWh (netto).

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Mit dem Grundpreis bezahlen Sie in der Regel verbrauchsabhängige Aufwendungen wie zum Beispiel die Kosten für die Installation und den Betrieb des Stromzählers. Dazu gehören die Kosten für die Abrechnung und den Stromzähler sowie Vertriebskosten und Messkosten. Für den Strompreis ist neben dem Grundpreis auch der Arbeitspreis relevant. Von ihm werden viele satt: Staat, günstiger Stromanbieter und Netzbetreiber erhalten verschieden große Stücke in Form von prozentualen Anteilen, Abgaben, Steuern oder Umlagen.

Warum sind die Strompreise regional unterschiedlich?

Der Grund, warum Ihr Strompreis je nach Wohnort höher oder niedriger als in anderen Regionen ist, liegt an den von Netzbetreiber zu Netzbetreiber variierenden Netzentgelten sowie an unterschiedlich hohen Konzessionsabgaben. Entsprechend unterschiedlich fällt der Strompreis aus. Weitere preisliche Unterschiede kann es beim Thema Tagstrom/Nachtstrom geben.

Wird Strom an einer Strombörse gehandelt?

Tatsächlich wird Strom aus Frankreich, Österreich und Deutschland an der Strombörse in Leipzig (European Energy Exchange – EEX) gehandelt. Strom aus anderen Ländern Europas wird an weiteren Börsen ge- und verkauft.

Welche Aufgabe verfolgt die Bundesnetzagentur in Sachen Strom?

Die Bundesnetzagentur kontrolliert und genehmigt die Netznutzungsentgelte und sorgt dafür, dass der Zugang zu Stromversorgungs- und Gasnetzen für alle Energieunternehmen gleichberechtigt stattfinden kann.

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Stand der Informationen: Februar 2024
 

Grundlagen der Berechnungen und Grafiken auf dieser Seite: Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises für einen Haushalt in Deutschland, Jahresverbrauch: 3.500 kWh; Grundpreis: anteilig enthalten, Tarifprodukte und Grundversorgungstarife inkl. Neukundentarife enthalten, nicht mengengewichtet; Quelle: BDEW, Stand: 1/2024