Energiemarkt aktuell

Die aktuelle Situation
am Energiemarkt.

Was unsere Kundinnen und Kunden jetzt wissen müssen.

Preisanpassungen Gas und Strom

Warum erhöht ENTEGA die Preise bei Gas und Strom?

Aktuell sehen wir uns insbesondere aufgrund gestiegener Beschaffungskosten und Netzentgelte gezwungen, die Preise zu erhöhen. Den konkreten Anlass der Preisanpassung können Sie Ihrem Preisanpassungsschreiben entnehmen.

Sind Preiserhöhungen trotz Preisbremsen erlaubt und dürfen diese oberhalb des Preisdeckels liegen?

Preisanpassungen sind trotz Preisbremsen weiterhin zulässig und müssen auch nicht vom Bundeskartellamt genehmigt werden. Die Preise dürfen höher als der gedeckelte Preis sein. Um bei den Preisbremsen Mitnahmeeffekte durch ungerechtfertigte Preisanpassungen zu vermeiden, dürfen ausschließlich tatsächlich gestiegene Kosten weitergegeben werden. Dass im Rahmen der Preisanpassungen nur tatsächliche Kostenveränderungen angesetzt werden dürfen, ist nicht neu, sondern in den bereits geltenden Gesetzen abgebildet. Bei den Preisanpassungen von ENTEGA werden daher steigende und sinkende Preisbestandteile gleichermaßen berücksichtigt.

Ich beziehe Ökostrom. Warum steigt der Preis auch hier?

Da die Erneuerbaren Energien nicht genügend Strom produzieren, um die gesamte deutsche Stromnachfrage zu decken, sind weitere Kraftwerke, wie beispielsweise Gas- oder Kohlekraftwerke, erforderlich. An der Börse bestimmt das Kraftwerk den Preis für den gesamten Strom, dessen Erzeugungskapazitäten als letztes benötigt werden, um die Stromnachfrage zu bedienen. Hierbei handelt es sich um das teuerste Kraftwerk. Das sind aktuell die Gaskraftwerke. Dieses Marktdesign führt dazu, dass das teuerste Kraftwerk den Preis für alle Erzeugungsarten festlegt, sodass auch die Beschaffungspreise für Ökostrom entsprechend teuer sind.

Trotzdem tragen unsere Kundinnen und Kunden durch ihre Entscheidung, Ökostrom von ENTEGA zu beziehen, aktiv zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energiewende bei. Denn je mehr Strom aus regenerativen Energien nachgefragt wird, desto mehr Ökostrom wird in das Netz eingespeist. Wenn also immer mehr Menschen Ökostrom verlangen, muss auch immer mehr davon produziert werden.

Energiepreisbremsen (Strom und Gas)

Allgemeines

Wie lange gelten die Preisbremsen bei Strom und Gas?

Die Preisbremsen werden zum 1. März 2023 umgesetzt, gelten jedoch auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Sie sind zum jetzigen Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Die Bundesregierung kann jedoch entscheiden, dass die Preisbremsen bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Werden die Entlastungen für Januar und Februar in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt?

Die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 wird erstmalig in den Verbrauchsabrechnungen ab März 2023 berücksichtigt.

Falls Sie im Januar oder Februar eine Verbrauchsabrechnung erhalten haben, sind die Entlastungsbeträge dort nicht einberechnet. Dies erfolgt mit der nächsten Verbrauchsabrechnung. Der Gesetzgeber hat dies explizit so vorgesehen, um nachträgliche Rechnungskorrekturen für Januar und Februar zu vermeiden.

Welche Auswirkungen haben Preisanpassungen oder Tarifwechsel auf die Preisbremsen?

Liegt der Arbeitspreis oberhalb der gesetzlichen Preisdeckel, finden die Energiepreisbremsen Anwendung. Falls der künftige Arbeitspreis unterhalb des Preisdeckels liegt, wird der in Ihrem Tarif (günstigere) Preis berücksichtigt und abgerechnet.

Ich bin neu in meine Wohnung eingezogen. Auf welcher Grundlage wird meine Entlastung berechnet?

Grundlage für die Berechnung ist immer der prognostizierte Jahresverbrauch des Netzbetreibers für die jeweilige Verbrauchsstelle. Bei einem Umzug nehmen Sie daher das Entlastungskontingent der alten Verbrauchsstelle nicht mit. Für Ihre neue Wohnung findet ein neues Entlastungskontingent Anwendung.

Für die Entlastung spielt Ihr tatsächlicher Energieverbrauch ebenfalls keine Rolle – auch wenn die neue Wohnung zum Beispiel größer und dadurch verbrauchsintensiver ist.

Ich bin zu einem anderen Lieferanten gewechselt. Wie erhalte ich meine Entlastung für Januar und Februar?

Für die rückwirkende Entlastung der Monate Januar und Februar ist der Lieferant zuständig, bei dem Sie zum Stichtag 1. März 2023 in Belieferung sind. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt von ENTEGA beliefert werden, kümmert sich ENTEGA um die Entlastung. In allen anderen Fällen erhalten Sie die rückwirkende Entlastung von Ihrem neuen Lieferanten.

Wie werden Mieter bei der Preisbremse berücksichtigt?

Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter. In diesem Fall läuft die Entlastung über den Vermieter. Die Entlastungen werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weitergegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen daher keine weiteren Auskünfte geben können.

Ich beziehe Fernwärme. Was gilt in diesem Fall?

Die Informationen zum Vorgehen bei Fernwärme finden Sie hier zusammengestellt.

Wie setzt ENTEGA die gesetzlichen Informationspflichten bei den Preisbremsen auf der Internetseite um?

Die vom Gesetzgeber geforderten Informationen zu den Energiepreisbremsen haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Durch Energieeinsparungen können Kosten gespart werden. Wenn Sie beispielsweise die Temperatur in Ihrer Wohnung um 1° Celsius senken, können Sie etwa 6% Energie einsparen. Wir haben einige Tipps zum Energiesparen hier für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, Sie zu informieren, dass ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann. Sprechen Sie uns gerne an.

Die im Rahmen Gaspreisbremse gewährten Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Details zur Gas- und Strompreisbremse

Wie funktioniert die Gaspreisbremse und bei welcher Höhe wird der Gaspreis gedeckelt?

Die Gaspreise werden für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs bei 12 Cent/kWh (brutto) gedeckelt. Der übrige Verbrauch wird mit dem vereinbarten Preis Ihres aktuellen Tarifs abgerechnet. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle oder den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremse keinen Einfluss. Die Preisbremse gilt einheitlich für alle Energieversorger. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wie funktioniert die Strompreisbremse bei einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh? Bei welcher Höhe wird der Strompreis gedeckelt?

Für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs werden die Strompreise bei 40 Cent/kWh (brutto) begrenzt. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Preis Ihres aktuellen Tarifs. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Er ist von ENTEGA nicht beeinflussbar. Diese Regelung gilt bei einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh einheitlich für alle Energieversorger.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremse keinen Einfluss. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Beachten Sie bitte: Für Kundinnen und Kunden mit einem HT/NT-Tarif und einem Jahresstromverbrauch bis zu 30.000 kWh gilt ab dem 1. August 2023 ein abweichender Preisdeckel (Referenzpreis). Er errechnet sich anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen und gilt nicht rückwirkend.

Die Bundesregierung hat die Preisbremsengesetze geändert. Wie errechnet sich der neue Referenzpreis für HT/NT-Tarife ab 1. August 2023?

Für Kundinnen und Kunden mit einem HT/NT-Tarif und einem Jahresstromverbrauch bis zu 30.000 kWh gilt ab dem 1. August 2023 ein neuer Referenzpreis (Preisdeckel). Der Referenzpreis errechnet sich anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen. Für die Tarifstufe HT (Hochtarif) sind 40 ct/kWh (brutto) und für die Tarifstufe NT (Niedertarif) sind 28 ct/kWh (brutto) zu berücksichtigen. Wenn beispielsweise die Tarifstufe HT für 16 Stunden und die Tarifstufe NT für 8 Stunden gilt, ergibt sich ein Referenzpreis von 36 ct/kWh (brutto) (= 40 ct/kWh x 16h/24h + 28 ct/kWh x 8h/24h).

Keine Anwendung findet der neue Referenzpreis auf Verbrauchsstellen mit einem Doppeltarifzähler ohne HT/NT-Tarif. Auch für Kundinnen und Kunden mit einem Heizstromtarif und einem Eintarifzähler ändert sich der Preisdeckel nicht.

Wie funktioniert die Strompreisbremse bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh?

In diesem Fall liegt der Strompreisdeckel (Referenzpreis) für 70 % der Jahresverbrauchsprognose bei 13 ct/kWh (netto) bezogen auf die Energiekosten. Die sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile und Netzentgelte sind von dem Preisdeckel ausgenommen. Für den übrigen Verbrauch zahlen Sie den mit ENTEGA vertraglich vereinbarten Preis. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung werden die Energiekosten in Ihrem Tarif berechnet und zur Ermittlung des Entlastungsbetrages herangezogen. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Er ist von ENTEGA nicht beeinflussbar.

Wie ermittelt sich der prognostizierte Jahresverbrauch? Warum wird mein tatsächlicher Verbrauch nicht herangezogen?

Die Preisbremsengesetze geben verbindlich vor, dass für die Berechnung der Entlastung ausschließlich der prognostizierte Jahresverbrauch zugrunde zu legen ist. Der tatsächliche Energieverbrauch spielt hierfür keine Rolle. Bei Strom ergibt sich der prognostizierte Jahresverbrauch aus der Meldung des zuständigen Netzbetreibers. Davon abweichend ist bei Erdgas die Jahresverbrauchsprognose des Lieferanten mit Stand September 2022 maßgeblich. Soweit dem Lieferanten keine Prognose bekannt ist, wird die Meldung des zuständigen Netzbetreibers angesetzt. Bei der Erstellung der Verbrauchsprognose werden in der Regel Vorjahresverbräuche berücksichtigt und eine Bereinigung um äußere Einflüsse (z. B. Temperatur) durchgeführt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben darf der tatsächliche Verbrauch bei der Ermittlung der Entlastung nicht berücksichtigt werden.

Beachten Sie bitte, dass ENTEGA keinen Einfluss auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremsen hat.

Was sind Referenzpreis, Entlastungskontingent und Entlastungsbetrag?

Der Referenzpreis ist gesetzlich vorgegeben und meint den Preisdeckel. Bei Gas beträgt der Referenzpreis 12 ct/kWh (brutto) und bei Strom bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh 40 ct/kWh (brutto).

Das Entlastungskontingent entspricht bei den vorgenannten Referenzpreisen 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Der Staat übernimmt für das so ermittelte Entlastungskontingent die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Preis in Ihrem Tarif und dem Referenzpreis (Preisdeckel). Der auf dieser Grundlage berechnete Entlastungsbetrag wird in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Beachten Sie bitte: Für Kundinnen und Kunden mit einem HT/NT-Tarif und einem Jahresstromverbrauch bis zu 30.000 kWh gilt ab dem 1. August 2023 ein abweichender Preisdeckel (Referenzpreis). Er errechnet sich anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen und gilt nicht rückwirkend.

 

Wie wird die Strompreisbremse bei der ENTEGA Zuhause Flat bzw. ENTEGA Glasfaser Flat umgesetzt?

Für die Dauer der Preisbremse reduziert sich Ihr zu zahlender Paketpreis. Die Entlastungen werden in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben. Die Entlastung wird für 80 % des Stromanteils, welcher der Kalkulation Ihres Paketpreises zugrunde liegt, gewährt. Das Strompreisbremsengesetz sieht die Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs nicht vor. Er spielt daher für die Entlastung keine Rolle.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremsen keinen Einfluss.

Soforthilfe Gas (vorläufige Dezemberhilfe)

Was ist die Soforthilfe Gas und wie setzt ENTEGA diese um?

Die Soforthilfe ist die erste Stufe der Gaspreisbremse. Die Soforthilfe diente der schnellen Unterstützung der Kundinnen und Kunden bis zur Umsetzung der Gaspreisbremse ab  März 2023. Deshalb entfiel die Pflicht, den Gas-Abschlag im Dezember 2022 zu zahlen. Der einmalige Entlastungsbetrag, den der Staat im Rahmen der Soforthilfe bezahlt, wird in der Verbrauchsabrechnung verbindlich berechnet.

Beachten Sie bitte: Da ENTEGA nur 11 Abschläge erhebt, kommt es zu Abweichungen zwischen dem einmaligen Entlastungsbetrag und dem entfallenen Abschlag.

Wann wird die Dezember-Soforthilfe auf mein Konto überwiesen?

Die Soforthilfe wird nicht überwiesen. Bei ENTEGA wurden die Abschlagszahlungen für Gas im Dezember 2022 nicht eingezogen. Die endgültige Höhe der Entlastung wird erst bei der Verbrauchsabrechnung, die den Monat Dezember 2022 umfasst, ermittelt und berücksichtigt.

Wie errechnet sich der einmalige Entlastungsbetrag, den der Staat zahlt?

Der einmalige Entlastungsbetrag wird in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt, die den Monat Dezember 2022 umfasst. Die Ermittlung des Entlastungsbetrags ergibt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem für den 1. Dezember 2022 vereinbarten Arbeitspreis. Der Grund- und ein etwaiger Leistungspreis für den Monat Dezember fließen ebenfalls anteilig ein. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle oder den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers.

Bitte beachten Sie, dass der Staat nicht den Dezember-Abschlag für Gas bezahlt. Er übernimmt lediglich einen einmaligen Entlastungsbetrag.

Da ENTEGA in der Regel nur elf Abschläge erhebt und die Abschläge anders berechnet werden als der einmalige Entlastungsbetrag, kommt es zu Abweichungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ENTEGA keinen Einfluss auf die Vorgaben zur Berechnung des einmaligen Entlastungsbetrags hat.

Der prognostizierte Jahresverbrauch weicht stark von meinem tatsächlichen Verbrauch ab. Ist eine Korrektur möglich?

Nein, es besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Korrektur. Der einmalige Entlastungsbetrag berechnet sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs mit Stand September 2022 ein. Maßgeblich ist dabei die Jahresverbrauchsprognose des Lieferanten. Soweit dem Lieferanten keine Prognose bekannt ist, wird die Meldung des zuständigen Netzbetreibers angesetzt. Bei der Erstellung der Verbrauchsprognose werden in der Regel Vorjahresverbräuche berücksichtigt und eine Bereinigung um äußere Einflüsse (z. B. Temperatur) durchgeführt. Der tatsächliche Verbrauch ist bei der Ermittlung des Entlastungsbetrags nicht relevant.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ENTEGA keinen Einfluss auf die Vorgaben zur Berechnung des einmaligen Entlastungsbetrags hat.

Ist Energiesparen weiterhin sinnvoll? Wer zahlt die Soforthilfe Gas?

Ja, Energiesparen ist weiterhin sinnvoll. Durch Energieeinsparungen können Kosten gespart werden. Wenn Sie beispielsweise die Temperatur in Ihrer Wohnung um 1° Celsius senken, können Sie etwa 6% Energie einsparen. Wir haben einige Tipps zum Energiesparen hier für Sie zusammengestellt.
Die im Rahmen der Soforthilfe Gas gewährten Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Ich beziehe Fernwärme. Was gilt in diesem Fall?

Die Informationen zum Vorgehen bei Fernwärme finden Sie hier zusammengestellt.

Frag Ella.

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