Energiemarkt aktuell

Die aktuelle Situation
am Energiemarkt.

Was unsere Kundinnen und Kunden jetzt wissen müssen.

Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas.


Im Video erklärt.

Energiepreisbremsen (Strom und Gas)

Allgemeines

Wie lange gelten die Preisbremsen bei Strom und Gas?

Die Preisbremsen werden zum 1. März 2023 umgesetzt, gelten jedoch auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Sie sind zum jetzigen Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Die Bundesregierung kann jedoch entscheiden, dass die Preisbremsen bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Ändern sich meine Abschläge bei Strom und Gas aufgrund der Preisbremsen?

Ja. In Ihren Abschlägen ab März 2023 berücksichtigen wir die sich aus den Energiepreisbremsen ergebenden Entlastungen. Hierzu erhalten Sie in den kommenden Tagen eine gesonderte Information von uns. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht kein Handlungsbedarf.

Die Entlastung für Januar und Februar ist höher als mein März-Abschlag. Warum wird mein März-Abschlag genullt und was passiert mit der verbleibenden Entlastung?

Ihre gesamte Entlastung für Januar und Februar ist höher als Ihr Abschlag für März. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben beträgt Ihr März-Abschlag daher null Euro. Die verbleibende Entlastung wird in Ihrer Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Sind Preiserhöhungen trotz Preisbremsen erlaubt und dürfen diese oberhalb des Preisdeckels liegen?

Preisanpassungen sind trotz Preisbremsen auch im Jahr 2023 weiterhin zulässig. Die Preise dürfen höher als der gedeckelte Preis sein. Die Aussage in Medienberichten, dass Preiserhöhungen verboten sind, ist nicht richtig. Um bei den Preisbremsen Mitnahmeeffekte durch ungerechtfertigte Preisanpassungen zu vermeiden, dürfen ausschließlich tatsächlich gestiegene Kosten weitergegeben werden. Dass im Rahmen der Preisanpassungen nur tatsächliche Kostenveränderungen angesetzt werden dürfen, ist nicht neu, sondern in den bereits geltenden Gesetzen abgebildet. Bei den Preisanpassungen von ENTEGA werden daher steigende und sinkende Preisbestandteile gleichermaßen berücksichtigt. Aktuell zwingen uns insbesondere gestiegene Beschaffungskosten und Netzentgelte, die Preise zu erhöhen.

Was passiert, wenn mein aktueller Preis unterhalb der Preisdeckel liegt?

In diesem Fall sind Sie von den Preisbremsen nicht betroffen. Es wird der in Ihrem Tarif gültige (günstigere) Preis abgerechnet.

Werden die Entlastungen für Januar und Februar in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt?

Die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 wird erstmalig in den Verbrauchsabrechnungen ab März 2023 berücksichtigt.

Falls Sie im Januar oder Februar eine Verbrauchsabrechnung erhalten haben, sind die Entlastungsbeträge dort nicht einberechnet. Dies erfolgt mit der nächsten Verbrauchsabrechnung. Der Gesetzgeber hat dies explizit so vorgesehen, um nachträgliche Rechnungskorrekturen für Januar und Februar zu vermeiden.

Muss ich zum 1. März 2023 meinen Zählerstand ablesen?

Nein, für die Umsetzung der Preisbremsen müssen Sie Ihren Zählerstand nicht mitteilen. Die Entlastung wird ausschließlich auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Ihr tatsächlicher Energieverbrauch spielt keine Rolle. Dies hat der Gesetzgeber für alle Energieversorger verbindlich festgelegt.

Wenn Sie uns dennoch Ihren Zählerstand mitteilen möchten, können Sie dies einfach und bequem unter meineentega.de oder über unseren Chat-Bot Ella auf entega.de tun.

Ich bin neu in meine Wohnung eingezogen. Auf welcher Grundlage wird meine Entlastung berechnet?

Grundlage für die Berechnung ist immer der prognostizierte Jahresverbrauch des Netzbetreibers für die jeweilige Verbrauchsstelle. Bei einem Umzug nehmen Sie daher das Entlastungskontingent der alten Verbrauchsstelle nicht mit. Für Ihre neue Wohnung findet ein neues Entlastungskontingent Anwendung.

Für die Entlastung spielt Ihr tatsächlicher Energieverbrauch ebenfalls keine Rolle – auch wenn die neue Wohnung zum Beispiel größer und dadurch verbrauchsintensiver ist.

Ich bin zu einem anderen Lieferanten gewechselt. Wie erhalte ich meine Entlastung für Januar und Februar?

Für die rückwirkende Entlastung der Monate Januar und Februar ist der Lieferant zuständig, bei dem Sie zum Stichtag 1. März 2023 in Belieferung sind. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt von ENTEGA beliefert werden, kümmert sich ENTEGA um die Entlastung. In allen anderen Fällen erhalten Sie die rückwirkende Entlastung von Ihrem neuen Lieferanten.

Wie werden Mieter bei der Preisbremse berücksichtigt?

Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter. In diesem Fall läuft die Entlastung über den Vermieter. Die Entlastungen werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weitergegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen daher keine weiteren Auskünfte geben können.

Ist Energiesparen trotz Preisbremsen weiterhin sinnvoll? Wer zahlt die Entlastungen bei Gas?

Durch Energieeinsparungen können Kosten gespart werden. Wenn Sie beispielsweise die Temperatur in Ihrer Wohnung um 1° Celsius senken, können Sie etwa 6% Energie einsparen. Wir haben einige Tipps zum Energiesparen hier für Sie zusammengestellt.

Die im Rahmen Gaspreisbremse gewährten Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Ich beziehe Fernwärme. Was gilt in diesem Fall?

Die Informationen zum Vorgehen bei Fernwärme finden Sie hier zusammengestellt.

Details zur Gas- und Strompreisbremse

Wie funktioniert die Gaspreisbremse und bei welcher Höhe wird der Gaspreis gedeckelt?

Die Gaspreise werden für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs bei 12 Cent/kWh (brutto) gedeckelt. Der übrige Verbrauch wird mit dem vereinbarten Preis Ihres aktuellen Tarifs abgerechnet. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle oder den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremse keinen Einfluss. Die Preisbremse gilt einheitlich für alle Energieversorger. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wie funktioniert die Strompreisbremse und bei welcher Höhe wird der Strompreis gedeckelt?

Für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs werden die Strompreise bei 40 Cent/kWh (brutto) begrenzt. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Preis Ihres aktuellen Tarifs. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Er ist von ENTEGA nicht beeinflussbar. Diese Regelung gilt bei einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh einheitlich für alle Energieversorger. Bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh finden abweichende Vorgaben Anwendung.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremse keinen Einfluss. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Mein Jahresverbrauch liegt über 30.000 kWh. Wie funktioniert hier die Strompreisbremse?

In diesem Fall liegt der Strompreisdeckel für 70 % der Jahresverbrauchsprognose bei 13 ct/kWh (netto) bezogen auf die Energiekosten. Die sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile und Netzentgelte sind von dem Preisdeckel ausgenommen. Für den übrigen Verbrauch zahlen Sie den mit ENTEGA vertraglich vereinbarten Preis. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung werden die Energiekosten in Ihrem Tarif berechnet und zur Ermittlung des Entlastungsbetrages herangezogen. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Er ist von ENTEGA nicht beeinflussbar.

Wie ermittelt sich der prognostizierte Jahresverbrauch? Warum wird mein tatsächlicher Verbrauch nicht herangezogen?

Der prognostizierte Jahresverbrauch ermittelt sich bei Gas aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle oder den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Bei Strom basiert die Jahresverbrauchsprognose auf den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Die Preisbremsengesetze geben verbindlich vor, lediglich den prognostizierten Jahresverbrauch zugrunde zu legen, nicht Ihren tatsächlichen Verbrauch. Eine Anpassung des prognostizierten Jahresverbrauchs ist weder für ENTEGA noch den Netzbetreiber möglich.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremsen keinen Einfluss.

Was sind Referenzpreis, Entlastungskontingent und Entlastungsbetrag?

Der Referenzpreis ist gesetzlich vorgegeben und meint den Preisdeckel. Bei Gas beträgt der Referenzpreis 12 ct/kWh (brutto) und bei Strom bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh 40 ct/kWh (brutto).
Das Entlastungskontingent entspricht bei den vorgenannten Referenzpreisen 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Der Staat übernimmt für das so ermittelte Entlastungskontingent die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Preis in Ihrem Tarif und dem Referenzpreis (Preisdeckel). Der auf dieser Grundlage berechnete Entlastungsbetrag wird in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Wie wird die Strompreisbremse bei der ENTEGA Zuhause Flat bzw. ENTEGA Glasfaser Flat umgesetzt?

Für die Dauer der Preisbremse reduziert sich Ihr zu zahlender Paketpreis. Die Entlastungen werden in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben. Die Entlastung wird für 80 % des Stromanteils, welcher der Kalkulation Ihres Paketpreises zugrunde liegt, gewährt. Das Strompreisbremsengesetz sieht die Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs nicht vor. Er spielt daher für die Entlastung keine Rolle.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremsen keinen Einfluss.

Soforthilfe Gas (vorläufige Dezemberhilfe)

Was ist die Soforthilfe Gas und wie setzt ENTEGA diese um?

Die Soforthilfe ist die erste Stufe der Gaspreisbremse. Die Soforthilfe diente der schnellen Unterstützung der Kundinnen und Kunden bis zur Umsetzung der Gaspreisbremse ab  März 2023. Deshalb entfiel die Pflicht, den Gas-Abschlag im Dezember 2022 zu zahlen. Der einmalige Entlastungsbetrag, den der Staat im Rahmen der Soforthilfe bezahlt, wird in der Verbrauchsabrechnung verbindlich berechnet.

Beachten Sie bitte: Da ENTEGA nur 11 Abschläge erhebt, kommt es zu Abweichungen zwischen dem einmaligen Entlastungsbetrag und dem entfallenen Abschlag.

Wann wird die Dezember-Soforthilfe auf mein Konto überwiesen?

Die Soforthilfe wird nicht überwiesen. Bei ENTEGA wurden die Abschlagszahlungen für Gas im Dezember 2022 nicht eingezogen. Die endgültige Höhe der Entlastung wird erst bei der Verbrauchsabrechnung, die den Monat Dezember 2022 umfasst, ermittelt und berücksichtigt.

Wie errechnet sich der einmalige Entlastungsbetrag, den der Staat zahlt?

Der einmalige Entlastungsbetrag wird in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt, die den Monat Dezember 2022 umfasst. Die Ermittlung des Entlastungsbetrags ergibt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem für den 1. Dezember 2022 vereinbarten Arbeitspreis. Der Grund- und ein etwaiger Leistungspreis für den Monat Dezember fließen ebenfalls anteilig ein. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle oder den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers.

Bitte beachten Sie, dass der Staat nicht den Dezember-Abschlag für Gas bezahlt. Er übernimmt lediglich einen einmaligen Entlastungsbetrag.

Da ENTEGA in der Regel nur elf Abschläge erhebt und die Abschläge anders berechnet werden als der einmalige Entlastungsbetrag, kommt es zu Abweichungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ENTEGA keinen Einfluss auf die Vorgaben zur Berechnung des einmaligen Entlastungsbetrags hat.

Der prognostizierte Jahresverbrauch weicht stark von meinem tatsächlichen Verbrauch ab. Ist eine Korrektur möglich?

Nein, es besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Korrektur. Der einmalige Entlastungsbetrag berechnet sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs mit Stand September 2022 ein. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle oder den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Der tatsächliche Verbrauch wird bei der Ermittlung des Entlastungsbetrags nicht berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ENTEGA keinen Einfluss auf die Vorgaben zur Berechnung des einmaligen Entlastungsbetrags hat.

Ich beziehe Fernwärme. Was gilt in diesem Fall?

Die Informationen zum Vorgehen bei Fernwärme finden Sie hier zusammengestellt.

Ist Energiesparen weiterhin sinnvoll? Wer zahlt die Soforthilfe Gas?

Ja, Energiesparen ist weiterhin sinnvoll. Durch Energieeinsparungen können Kosten gespart werden. Wenn Sie beispielsweise die Temperatur in Ihrer Wohnung um 1° Celsius senken, können Sie etwa 6% Energie einsparen. Wir haben einige Tipps zum Energiesparen hier für Sie zusammengestellt.
Die im Rahmen der Soforthilfe Gas gewährten Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Preisanpassungen Gas und Strom

Wann senkt ENTEGA die Preise in den Sondertarifen?

Wir werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2023 bei einem Großteil der Sondertarife die Preise senken. Wenn auch für Sie die Preise gesenkt werden, informieren wie Sie rechtzeitig schriftlich.

Warum erhöht ENTEGA die Preise bei Gas und Strom?

Aktuell sehen wir uns insbesondere aufgrund gestiegener Beschaffungskosten und Netzentgelte gezwungen, die Preise zu erhöhen. Die Beschaffungskosten für Strom und Gas steigen seit längerer Zeit massiv. Den konkreten Anlass der Preisanpassung können Sie Ihrem Preisanpassungsschreiben entnehmen.

Um Sie zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Preisbremse beschlossen. Für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs werden die Preise begrenzt. Bei Strom gilt bei einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh ein Preisdeckel von 40 Cent/kWh (brutto), bei Gas von 12 Cent/kWh (brutto). Lediglich für den übrigen Verbrauch zahlen Sie den vereinbarten Preis in Ihrem Tarif. Die Preisbremse ist derzeit bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Warum haben die hohen Gaspreise auch Einfluss auf Ökostromtarife?

Da die Erneuerbaren Energien nicht genügend Strom produzieren, um die gesamte deutsche Stromnachfrage zu decken, sind weitere Kraftwerke, wie beispielsweise Gas- oder Kohlekraftwerke, erforderlich. An der Börse bestimmt das Kraftwerk den Preis für den gesamten Strom, dessen Erzeugungskapazitäten als letztes benötigt werden, um die Stromnachfrage zu bedienen. Hierbei handelt es sich um das teuerste Kraftwerk. Das sind aktuell die Gaskraftwerke. Dieses Marktdesign führt dazu, dass das teuerste Kraftwerk den Preis für alle Erzeugungsarten festlegt, sodass auch die Beschaffungspreise für Ökostrom entsprechend teuer sind.

Trotzdem tragen unsere Kundinnen und Kunden durch ihre Entscheidung, Ökostrom von ENTEGA zu beziehen, aktiv zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energiewende bei. Denn je mehr Strom aus regenerativen Energien nachgefragt wird, desto mehr Ökostrom wird in das Netz eingespeist. Wenn also immer mehr Menschen Ökostrom verlangen, muss auch immer mehr davon produziert werden.

Gilt für meinen Tarif eine Preisgarantie?

Seit Juli 2022 verlängern wir keine Preisgarantien. Sollte in Ihrem Vertrag noch eine Preisgarantie gelten, schauen Sie bitte in Ihr letztes Preisanpassungsschreiben. Hier erfahren Sie, ob eine Preisgarantie ausgesprochen wurde und wie lange diese gilt.

Gibt ENTEGA die befristete Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme weiter?

Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wird im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Prozent gesenkt. Wir geben die Senkung vollumfänglich weiter. Auf der Verbrauchsrechnung wird die befristete Mehrwertsteuersenkung berücksichtigt.

Versorgungssicherheit

Ist die Gasversorgung in Deutschland gefährdet?

Aktuell ist die Gasversorgung weiterhin gewährleistet. Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. In einer Gasmangellage sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Sie sollen möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie und das Einsparen von Gas kann bereits heute jeder zur Versorgungssicherheit beitragen.

Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe?

Die Alarmstufe ist die zweite Stufe im Notfallplan Gas. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Die Lage muss jedoch sehr genau beobachtet werden. Aus Vorsorgegründen soll der Energieverbrauch gesenkt werden. In dieser Stufe kümmern sich die Marktakteure wie Netzbetreiber und Gashändler eigenverantwortlich um die Aufrechterhaltung der Gasversorgung.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich allein mit mit der ausgerufenen Alarmstufe erst einmal nichts. Es ist jedoch wichtig, dass Energie eingespart wird. Tipps zum Energie- und Heizkostensparen haben wir hier zusammengestellt.

Es lässt sich aktuell noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann.

Was ist der Notfallplan Gas?

Der Notfallplan Gas gilt für Deutschland insgesamt und ist mit der Europäischen Union koordiniert. Er regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage massiv zu verschlechtern droht. Ab einer bestimmten Situation greift der Staat in das Marktgeschehen ein, um die Gasversorgung so lange wie möglich zu sichern.

Welche weiteren Maßnahmen sieht der Notfallplan vor?

Nach der Alarmstufe kann die Notfallstufe ausgerufen werden. In der Notfallstufe gibt es eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Der Staat greift in den Markt ein und kann die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler einsetzen. Die Bundesnetzagentur koordiniert dann gemeinsam mit den Netzbetreibern die Gasverteilung.
Ziel ist es, die Gasversorgung von gesetzlich geschützten Kunden möglichst lange aufrechtzuerhalten. Zu den geschützten Kunden zählen beispielsweise Haushaltskunden oder soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser.

Was können Verbraucherinnen und Verbraucher im Moment tun?

Gehen Sie bitte verantwortungsvoll mit Ihrem Gas um und reduzieren Sie Ihren Verbrauch dort, wo eben möglich. Insbesondere Heizenergie bietet Sparpotential.

Ein solidarisches Miteinander ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Vermeidung einer weiteren Eskalation.

Hier haben wir einige Energiespartipps für Sie zusammengestellt.

Wie sehen Alternativen aus, um Deutschland sicher mit Erdgas zu versorgen?

Derzeit wird verstärkt Flüssigerdgas (LNG) mit Großtankern aus den USA nach Europa geliefert. Die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren. Hinzu kommt die sehr gute Gasspeicher-Infrastruktur insbesondere in Deutschland sowie das europäische Gas-Verbundnetz, dass den innereuropäischen Gas-Austausch ermöglicht und das in den vergangenen Jahren immer stärker ausgebaut worden ist.

Mittelfristig werden der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein.

Kann die Versorgung mit Erdgas ohne Lieferungen aus Russland im nächsten Winter gesichert werden?

Die Energiewirtschaft beobachtet die Situation sehr genau und ist in ständigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. Für die kommende Heizperiode im Winter 2022/2023 werden verschiedene Maßnahmen die Versorgungssicherheit stützen: Die über den Sommer gefüllten Gasspeicher, steigende Importe aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssiggastankern und Energieeinsparungen. Dabei sind insbesondere Energieeinsparungen in den privaten Haushalten von besonderer Wichtigkeit. Jede Kilowattstunde Gas, die einspart wird, hilft.

Tipps zum Energie- und Heizkostensparen haben wir hier zusammengestellt.

Im Winter sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Gas sparen. Ist es sinnvoll, elektrische Heizlüfter zu kaufen?

Elektrische Heizgeräte wie beispielsweise Heizlüfter sind nicht geeignet, eine Heizung zu ersetzen. Sie sollten daher nur mit Bedacht genutzt werden. Da diese Geräte einen sehr hohen Strombedarf haben, können sie den Stromverbrauch deutlich erhöhen. Das führt zu zusätzlichen Kosten und gegebenenfalls Nachzahlungen. Gleichzeitig stellt diese Art von elektronischen Heizgeräten eine zusätzliche Belastung für das Stromnetz dar. Sie können das Stromnetz überlasten, da es für die massenhafte Nutzung solcher Geräte nicht ausgelegt ist.

Um gut durch den Winter kommen, ist Energiesparen von entscheidender Bedeutung. Wer die Temperatur in allen Räumen nur um ein Grad senkt, kann rund 6 Prozent Gas sparen. Tipps zum Energie- und Heizkosten sparen haben wir hier zusammengestellt.

Frag Ella.

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