Stromrechnung

Stromrechnung: Die Abrechnung für Strom einfach erklärt.

Grund- und Arbeitspreis, Tarif, Zählerstand und Stromkennzeichnung: Alles zur Stromrechnung und wie Sie Verbrauchskosten sparen können.

Das Wichtigste zur Verbrauchsabrechnung Strom vorab.

Jede Stromrechnung enthält den Jahresverbrauch, die Abrechnungsperiode, die Verbrauchskosten, den neuen Abschlag sowie die Stromkennzeichnung (Strommix). Umlagen, Abgaben, Steuern, Netzentgelte (für das Stromnetz im Grundversorgungsgebiet) oder Konzessionsabgabe auf der Stromrechnung zeigen, wer wie viel Geld vom Endpreis bzw. Strompreis abbekommt. Grund- und Arbeitspreis, Zählerstand und -nummer sind hilfreich, wenn Sie über einen Stromanbieterwechsel nachdenken.
 

Stromrechnung verstehen: Wichtige Bestandteile.

Auf der ersten Seite Ihrer Stromrechnung finden Sie direkt das Wichtigste: Ihren Rechnungsbetrag. Der berechnet sich aus Ihrem Jahresstromverbrauch abzüglich bereits gezahlter monatlicher Abschläge. Im besten Fall steht an dieser Stelle der Stromrechnung eine Null – in der Regel ist das aber nicht so. Denn wenn die monatlichen Abschläge niedriger waren als Ihr tatsächlicher Verbrauch, steht dort eine Summe: die Nachzahlung für Ihren Strom. Im umgekehrten Fall bekommen Sie eine Gutschrift.
 

1. Stromkosten und Stromabrechnung.

Die Stromkosten oder auch Energiekosten auf der Stromrechnung sind die Kosten, die Sie für den verbrauchten Strom zahlen müssen. Die Differenz der Energiekosten und Ihrer Abschlagszahlungen ergibt die Nachzahlung oder Gutschrift. Nachzahlung heißt, dass Ihr monatlicher Abschlag für den abgelesenen Jahresverbrauch zu niedrig war. Meist wird bei Energieverträgen eine Nachzahlung mit dem nächsten Abschlag abgebucht.

 

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2. Abschlag für die nächste Abrechnungsperiode.

Ihr Stromanbieter stellt Ihnen nur den Betrag für die von Ihnen genutzte Energie in Rechnung. Darum ist es ihm auch am liebsten, wenn auf der Stromrechnung am Ende eine Null steht. Und um das zu erreichen, können Sie Ihren monatlichen Abschlag anpassen, wenn Sie merken, dass Sie mit der Stromrechnung größere Gutschriften oder Nachzahlungen erhalten. 

Bei der Rechnungsstellung prüft Ihr Anbieter die Abschlagszahlungen auf Basis Ihres Energieverbrauchs und passt den Abschlagsplan im Bedarfsfall ebenfalls an. Die Termine, zu denen Ihre Monatszahlungen fällig werden, werden auch in der Rechnung genannt. Statt immer selbst zu überweisen, können Sie für Ihre Stromrechnung übrigens einfach eine Einzugsermächtigung erteilen. Das geht ganz einfach und spart Ihnen ein monatliches To-do auf Ihrer Liste.

 

3. Zählerstand, Stromtarif und Preis.

Neben Zählernummer, Zählerständen und Ihrem Tarif stellen Sie in Ihrer Stromrechnung fest, dass Ihr Strompreis (Endpreis) eigentlich aus zwei Preisen besteht: dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
 

Stromrechnung verstehen: Arbeitspreis.


Der Arbeitspreis ist der Preis für Ihren Verbrauch an Strom, also das, was beim Handy die „9 Cent pro Minute in alle deutschen Netze“ sind. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) berechnet. Im Arbeitspreis steckt eine ganze Menge drin: zum Beispiel die Stromerzeugung und der Transport des Stroms bis zu Ihrer Steckdose. Außerdem zahlen Sie damit einige Abgaben, Umlagen, Steuern und Konzessionsabgaben laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Entsprechend ist er abhängig vom Verbrauch und dem gewählten Stromtarif.


Stromrechnung verstehen: Grundpreis.


Ebenfalls auf jeder Stromrechnung: der Grundpreis. Mit ihm finanziert Ihr Stromanbieter Aufwendungen für die Abrechnung des Stroms oder den Stromzähler. Darum wird der nur einmal im Jahr unabhängig von Ihrem Stromverbrauch berechnet. Genauso verhält es sich mit der Grundgebühr bei Handytarifen: Da zahlt man jeden Monat den gleichen Betrag, ganz egal, wie viel man telefoniert hat.

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Jahresverbrauch richtig ablesen.

Ihr Stromverbrauch wird in Kilowattstunden, kurz kWh, gemessen. Sicher haben Sie das schon mal auf einem Haushaltsgerät gesehen: Ein Föhn zum Beispiel kann 1.000 Watt Leistung haben, das sind genau ein Kilowatt (kW). Föhnt der Föhn nun eine Stunde (h) lang, verbrauchen Sie ein Kilowatt Strom in der Stunde, also eine Kilowattstunde.

4. Stromrechnung verstehen: Abgaben und Co.

Auf Ihrer Stromrechnung finden Sie im Endpreis enthaltene Abgaben, Umlagen und Steuern mit teils abenteuerlichen Namen. Die Paragrafen machen das Ganze nicht durchschaubarer, bieten aber einen entscheidenden Hinweis: Denn ein guter Anteil Ihres Strompreises geht nicht an den Stromanbieter oder Netzbetreiber im Grundversorgungsgebiet, sondern an den Staat. Derzeit sind das etwa 27 % (BDEW, Stand: 07/2023). Die staatlichen Preisbestandteile sind natürlich für alle Stromanbieter anteilig gleich und weil der Staat sie festlegt, kann Ihr Anbieter daran auch nichts ändern.

 

Stromrechnung erklärt: EEG-Umlage.

Die EEG-Umlage war lange Zeit wichtiger Bestandteil Ihrer Stromrechnung. Mit ihr wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windkraft oder Sonnenenergien für den Strommix über zwei Jahrzehnte lang maßgeblich gefördert (Klimaschutz, geringere Umweltauswirkungen). Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage schließlich auf 0 Cent/kWh abgesenkt. Gründe für die Entlastung liegen u. a. in den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Menschen.


Stromrechnung erklärt: KWKG-Umlage.


Noch eine Abkürzung auf der Stromrechnung, die es in sich hat: Mit der KWKG-Umlage (manchmal auch nur als KWK-Umlage bezeichnet) unterstützen Sie die nachhaltige Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung. Das bedeutet im Klartext: Hier wird Energie zur Erzeugung von Strom und Wärme gleichermaßen genutzt, zum Beispiel in einem Blockheizkraftwerk. Die Nutzung der Abwärme ist etwas kostenintensiver, die dabei erzeugte Energie aber klimafreundlich. Darum wird sie vom Staat unterstützt. Die Umlage liegt derzeit bei 0,36 Cent/kWh* (BDEW, Stand: 07/2023).

Stromrechnung erklärt: Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung.

Unternehmen, die besonders viel Energie verbrauchen, können sich von Netznutzungsentgelten befreien lassen. Das wird anteilig kompensiert – in Form der sogenannten „§ 19 StromNEV-Umlage“ mit 0,42 Cent/kWh (BDEW, Stand: 07/2023) auf Ihre Stromlieferung.


Stromrechnung erklärt: Offshore-Netzumlage.


Manchmal kann es vorkommen, dass eine Offshore-Windkraftanlage zur Erzeugung von Elektrizität zwar fertiggestellt ist, der Anschluss ans Netz aber noch nicht. In diesem Fall hat der Anlagenbetreiber einen wirtschaftlichen Schaden, der nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch die Offshore-Netzumlage (bis 2018 „Offshore-Haftungsumlage“) auf den Rechnungen der Stromkunden („Letztverbraucher“) kompensiert wird. Genau genommen steuern Sie derzeit 0,59 Cent/kWh (BDEW, Stand: 07/2023) dazu bei.

 

Stromrechnung erklärt: Stromsteuer.


Die Stromsteuer ist eine echte Bundessteuer. 2,05 Cent/kWh (BDEW, Stand: 07/2023) zahlen Kunden per Stromrechnung, damit das allgemeine Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Elektrizität und auch Energie ganz allgemein geweckt wird. Sie soll zum Energiesparen anregen. Investiert wird das Geld in die Entlastung der Sozialkassen, z. B. in die Rentenversicherungsbeiträge.

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5. Stromberechnung verstehen: Sonstige Angaben.

Auf Ihrer Stromrechnung finden Sie weitere Angaben, die für die „Verbrauchsabrechnung Strom“ relevant sind. Wir klären auf:

  • Zählerkosten: die Kosten für Ihren Gaszähler (Instandhaltung, Ablesung).
  • Stromkosten: die Gesamtkosten Ihrer Stromnutzung im Abrechnungszeitraum (netto).
  • Rechnungsbetrag: Guthaben oder Nachzahlung (Forderung).
  • Kundennummer: Die Nummer ist mit Ihrem Stromvertrag verbunden und hilft bei Rückfragen.
  • Abrechnungsperiode: Egal, ob Sie Ihre Stromrechnung monatlich oder jährlich bekommen, die Abrechnungsperiode ist der Zeitraum, in dem Ihnen Strom geliefert wurde.
  • Netzbetreiber: betreibt das Stromnetz im Grundversorgungsgebiet und erhebt Netzentgelte für die Netznutzung. 
  • Stromkennzeichnung: meint die vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Angabe der Erzeugungsart des Stroms („Strommix“).

Begriffe rund um die Stromrechnung.

Abschlag Der Abschlag ist der Betrag, den Sie monatlich für Ihren Stromverbrauch zahlen. Wenn Sie ihn richtig wählen/anpassen und er dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, vermeiden Sie Nachzahlungen beim Jahresstromverbrauch.
Abrechnungszeitraum Zeitraum, für den Strom Ihnen als „Letztverbraucher“ in Rechnung gestellt wird. Regelmäßig erfolgt die Abrechnung einmal pro Jahr.
Arbeitspreis Verbrauchspreis, so viel kostet jede Kilowattstunde Strom in Ihrem aktuellen Stromtarif.
Grundpreis Monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch anfällt. Sie deckt z. B. die Kosten für den Stromzähler ab.
Verbrauch Der gesamte Verbrauch an Strom während des abgelesenen Zeitraums.
Stromsteuer Verbrauchssteuer, die vom Staat erhoben wird.
Zählernummer Mit dieser Nummer finden Sie den richtigen Zähler für Ihren Verbrauch, z. B. im Mehrfamilienhaus.

 

Wie prüft man die Verbrauchsabrechnung für Strom?

Viele Stromkunden sehen als „Letztverbraucher“ auf der Rechnung ihrer Energieverträge einen vierstelligen Verbrauchswert und kriegen einen Schreck, selbst wenn sie Strom eingespart haben. 3.758 kWh?! Das klingt erstmal nach viel, kann aber je nach Haushaltsgröße ganz normal sein. Von folgenden Durchschnittswerten können Sie ganz allgemein ausgehen:

Einpersonenhaushalt: 1.600 kWh,
Zweipersonenhaushalt: 2.000 kWh,
Dreipersonenhaushalt: 3.500 kWh,
Vierpersonenhaushalt: 4.500 kWh.

Wo genau Sie mit Ihrem Stromverbrauch liegen und wie sich das zum Durchschnitt verhält, sehen Sie bei ENTEGA übrigens auf Ihrer Stromrechnung als anschauliche Infografik.

Die Stromrechnung nachvollziehen können.

Wenn Sie prüfen wollen, ob die Beträge stimmen, der Gesamtverbrauch richtig abgelesen wurde und die richtigen Verbrauchskosten abgebucht wurden, finden Sie in unserem Beitrag Strom-Jahresabrechnung selbst berechnen hilfreiche Tipps dazu. Beispiel: Ziehen Sie den Zählerstand Ihres Jahresverbrauchs von der letzten Stromrechnung vom Zählerstand der jetzigen Abrechnung ab. So erhalten Sie Ihren Gesamtverbrauch der Abrechnungsperiode. Multipliziert mit dem Arbeitspreis aus dem Stromtarif Ihres Stromvertrags plus der Grundgebühr für alle Monate haben Sie Ihre Stromkosten.

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Bei der Rechnung Strom-Nachzahlungen vermeiden.

Nachzahlungen bei der nächsten Stromrechnung vermeiden? Geht ganz einfach. Passen Sie die monatliche Abschlagszahlung für die Belieferung mit Energie an Ihren tatsächlichen Stromverbrauch an! Das gilt erst recht bei einem Anbieterwechsel (siehe Stromvergleich) oder wenn sich der Verbrauch grundlegend ändert. Das kann der Fall sein, wenn Sie in eine größere Wohnung ziehen, Nachwuchs bekommen, oder in der neuen Wohnung ein Energiesauger wie ein alter Kühlschrank lauert. In diesem Zusammenhang auch interessant zum Thema Strom: Jahresabrechnung selbst berechnen.


Nachzahlungen: Gründe und Tipps zur Vermeidung.

Möglicher Grund für Nachzahlung

Tipp gegen künftige Nachzahlungen

Schätzung des Abschlags war zu niedrig

Abschlag anpassen

Veränderter Verbrauch (neue Elektrogeräte, Nachwuchs bekommen etc.)

Abschlag anpassen und Stromspartipps nutzen

 

Stromrechnung: Erklärung, wie man den Abschlag richtig schätzt.

Ändern sich Ihre Lebensumstände und damit Ihr Stromverbrauch grundlegend, hilft es zu schätzen. Damit das einfacher wird, hat der Bund der Energieverbraucher hierfür eine Formel entwickelt:

(Wohnungsgröße in qm) x 9
+ (Personen im Haushalt) x 200 (bei Warmwasser mit Durchlauferhitzer x 550)
+ (Zahl großer Elektrogeräte) x 200
= geschätzte kWh im Jahr.

Zählerstand für Gesamtverbrauch kontrollieren.

Ob Sie mit Ihrer Schätzung richtig liegen, können Sie mithilfe von Strommessgeräten ganz einfach prüfen. Man steckt sie zwischen Stecker und Gerät und misst am besten über mehrere Tage, denn manche Geräte schwanken in ihrem Verbrauch. Bei einigen Geräten kann man den Strompreis (Endpreis bzw. Tarifpreis) angeben und sich gleich die geschätzten Stromkosten dieses Gerätes für das ganze Jahr anzeigen lassen.

Anderer Gesamtverbrauch? Abschlag ändern!
Kommt wegen der allgemeinen Umweltauswirkungen das erste Elektroauto oder zieht die Schwiegermutter zu Hause ein, ist ein erhöhter Verbrauch absehbar. In solchen Fällen können Sie jederzeit Ihre monatliche Abschlagszahlung ändern. Bei ENTEGA als Strom- und Gasversorger können Sie den Abschlag für Ihre Energieverträge einfach selbst unter Meine ENTEGA.de anpassen.

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Wie kann ich meine Stromrechnung senken?

Die Antwort lautet mit großer Wahrscheinlichkeit: JA! Denn selbst wenn Sie mit Ihrem Verbrauch im Bundesdurchschnitt liegen: Zum Klimahelden werden Sie damit noch lange nicht. Allgemein geht man davon aus, dass man bei einem normalen Wert immer noch bis zu 25 % Energie und damit Geld, also Stromkosten, sparen kann. Wie Sie unabhängig von Ihren gewählten Energieverträgen bei Strom- und Gasversorgern in drei Schritten zum Energiesparprofi werden, sagen wir Ihnen in diesem Blogartikel zum Energiesparen.
 

Jahresabrechnung reduzieren: Stromfresser.

Computer, Stehlampe oder Kühlschrank – Sie werden vermutlich den einen oder anderen Stromfresser enttarnen. Den Stromverbrauch von häufig genutzten Geräten zu kennen, ist nicht nur ein guter Gradmesser für den Jahresverbrauch, sondern auch ein erster Schritt, um Energie sparen zu können – oder alte Geräte direkt gegen stromsparende Modelle auszutauschen. Ihre Stromrechnung dankt es Ihnen. Ein Strommessgerät müssen Sie nicht einmal kaufen: Viele Verbraucherzentralen, Klimaschutzagenturen und Energieversorger bieten diese zum Ausleihen an. Bei ENTEGA als Strom- und Gasversorger können Sie Strommessgeräte kostenlos in den ENTEGA Points ausleihen.
 

Jahresabrechnung reduzieren: Stand-by.

25 % Energieersparnis für einen normalen Haushalt sind ein ganz schön großes Potenzial, das sich einfacher ausschöpfen lässt, als Sie jetzt vielleicht denken. Denn Strom sparen und so die Stromrechnung zu verkleinern, das geht schon mit kleinen Tricks und Kniffen und ohne großen Aufwand. Sind Sie bereit für ein paar Stromspartipps, die Sie leicht umsetzen können? Ihre Stromrechnung senken Sie zum Beispiel, wenn Sie Geräte nicht im Stand-by-Modus laufen lassen, sondern vom Netz nehmen. Das geht ganz einfach mit einer abschaltbaren Steckerleiste. Typische Stromfresser und damit auch Geldfresser verstecken sich gerne im Keller, in der Küche oder im Wohnzimmer.

Jahresabrechnung reduzieren: Richtig backen.

Wir haben für jedes Backrezept die optimale Zubereitungsempfehlung, mit der Sie eine ganze Menge Strom sparen: aufs Vorheizen verzichten und den Ofen ein paar Minuten vor Ende der Garzeit ausschalten. So nutzen Sie die Restwärme und sparen jede Menge Energie und bares Geld auf der Stromrechnung.

Jahresabrechnung reduzieren: Kühlschrank.

Wenn Sie einen neuen Kühlschrank kaufen, achten Sie darauf, dass er die für Ihren Haushalt passende Größe hat. Denn je voller ein Kühlschrank ist, desto weniger Energie verbraucht er. Wenn Sie Ihren 15-jährigen Oldie durch einen Kühlschrank oder eine Kühl-Gefrier-Kombination mit niedrigsten Energieverbrauchswerten ersetzen, sparen Sie die Anschaffungskosten schon nach wenigen Jahren wieder ein. Strom sparen Sie mit dem Austausch sofort – und sehen den Effekt auf der nächsten Stromrechnung. Sparen Sie sich hingegen den kurzen Blick in den Kühlschrank, ob das Licht wirklich aus ist. Jedes Öffnen erwärmt die Luft im Kühlraum und die muss hinterher wieder mit voller Energie runtergekühlt werden.

Jahresabrechnung reduzieren: Waschen.

Was für den Kühlschrank gilt, gilt auch für die Waschmaschine: „Voll ist toll“ lautet hier das Motto der Sparefrohs. Denn wenn Sie Ihre Maschine nur halbvoll laufen lassen, verbraucht diese zwar weniger Energie als bei kompletter Füllung, leider aber nicht die Hälfte, womit sich der „Voll-Wasch-Gang“ auf lange Sicht und in Sachen „niedriger Stromrechnung“ lohnt. Hier finden Sie weitere Tipps zum Energiesparen.

Jahresabrechnung reduzieren: Spülen.

Geschirrspüler verfügen heute in der Regel über einen Eco- oder Sparmodus, mit dem Energie eingespart werden kann. Damit wird das Geschirr genauso sauber, aber deutlich günstiger für Klima und Geldbeutel. Falls Ihr Spüler keine solche Funktion hat, wird es möglicherweise Zeit für eine Neuanschaffung. Denn auch, wenn die Geräte nicht ganz günstig sind: Ein Geschirrspüler mit der Energieeffizienzklasse A spart im Jahr rund 40 Euro auf der Stromrechnung – gegenüber einem 12 Jahre alten Gerät, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Jahresabrechnung reduzieren: Gefrierschrank.

Ob Sie eine Kühltruhe oder einen Gefrierschrank kaufen, ist nicht nur Geschmacksache. Kommt beides infrage, fahren Sie mit der Truhe besser, auch wenn man oft denkt, dass Truhen regelrechte Energiefresser sind. Ganz im Gegenteil! Denn Truhen arbeiten wesentlich energiesparender als Gefrierschränke. Noch besser fahren Sie sogar, wenn Sie die Truhe an einen kühlen Ort, z. B. in den Keller stellen, denn dann muss sie nicht so viel arbeiten. Wie hoch bei Gefriertruhe und Gefrierschrank der Stromverbrauch ist, kommt auf Modell, Benutzung und einige weitere Faktoren an.

Jahresabrechnung reduzieren: Bewegungsmelder.

Mit einem Bewegungsmelder haben Sie nicht nur die Hände frei, sondern können sich sicher sein, dass das Licht definitiv ausgeschaltet ist. Das spart Strom und damit Geld, Nerven und die Frage „Habe ich das Licht jetzt ausgeschaltet oder nicht?“.

Jahresabrechnung reduzieren: Licht.

Dass LEDs Energie sparen und Ihnen so dabei helfen, bei der Stromrechnung zu sparen, ist eigentlich kein Geheimnis mehr. Das, was sie mehr kosten, holen Sie dadurch in den 20 Jahren, die sie brennen, locker wieder rein. Mit LED-Leuchten lässt sich noch mehr Strom sparen als mit Energiesparlampen und mittlerweile gibt es sie in verschiedenen Farben, Formen und Lichttemperaturen. So können Sie für jeden Raum die passende Lampe wählen. Wie Sie außerdem mit der richtigen Beleuchtung noch mehr Geld sparen können, lesen Sie hier.

Jahresabrechnung reduzieren: Wärmepumpe.

Wer nicht gerade eine Stromheizung hat, denkt beim Stromsparen vermutlich eher weniger an seine Heizung und verschenkt damit vielleicht wertvolles Potenzial an Energie, die leicht eingespart werden kann. Denn in Einfamilienhäusern kann der Stromverbrauch der Heizungspumpe schon mal bei einem Anteil von 5 bis 10 % des gesamten Stromverbrauchs liegen und sich entsprechend in der Stromrechnung niederschlagen. Es kann sich also durchaus lohnen, die alte Pumpe gegen eine moderne Hocheffizienzpumpe auszutauschen.

Jahresabrechnung reduzieren: Boiler.

Diese Heizsysteme sind mittlerweile veraltet und sorgen für einen unnötig hohen Stromverbrauch: Durchlauferhitzer, auch als Heizwasserspeicher oder Boiler bekannt. Wenn Sie einen Durchlauferhitzer haben, sollten Sie sich überlegen, diesen gegen ein energieeffizientes Heizsystem auszutauschen. So können Sie auch hier Stromkosten sparen.

Jahresabrechnung reduzieren: Wasserkocher.

Nehmen Sie den Wasserkocher statt des Topfes auf dem Herd, wenn Sie Wasser erhitzen möchten. Einen Liter Wasser im Wasserkocher zu erhitzen, verbraucht 0,1 kWh. Das ist vielleicht ein Viertel dessen, was zum Erhitzen im Topf benötigt wird. Schneller ist er auch noch, und weil man ihn oft benutzt, ist schnell etwas zusammengespart. Bedenken Sie dabei: Auch viele kleine Maßnahmen wie diese, um Strom zu sparen, summieren sich und senken die Stromrechnung.

Stromrechnung: Erklärung und Linktipps.

Wer ein bisschen auf seinen Stromverbrauch achtet, Elektrogeräte vom Strom nimmt, das Licht nicht unnötig brennen lässt und alte Geräte erneuert, kann schon mit wenig Aufwand die Stromkosten senken und sich beim Blick auf die nächste Stromrechnung so richtig über das gesparte Geld freuen. Auch billiger Strom oder noch besser ein Stromanbieterwechsel bzw. Tarifwechsel zu günstigem Strom kann zur Kostensenkung beitragen. Probieren Sie doch mal unseren Stromkostenrechner aus: einfach Stromkosten vergleichen, Tarif finden und zu Ökostrom von ENTEGA wechseln. Damit können Sie nicht nur Stromkosten sparen, sondern leisten durch die Belieferung mit klimaschonender Energie auch noch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Das Gleiche gilt übrigens für unsere Energieverträge als Gasversorger mit Ökogas. So wird auch Ihre Heizung klimafreundlicher.

 

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Häufige Fragen.

Wann bekommt man die Stromrechnung?

Der Zeitpunkt, zu dem man die Stromrechnung erhält, hängt vom Versorger und auch vom gewählten Vertrag ab. Manche Anbieter richten sich nach dem Kalenderjahr, andere nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn Sie wissen wollen, wann Ihre nächste Rechnung kommt, können Sie sich an den Angaben Ihrer alten Stromrechnung orientieren. Hier finden Sie auch den Abrechnungszeitraum.

Was tun, wenn man keine Stromrechnung bekommen hat?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie längst eine Stromrechnung hätten bekommen müssen, diese aber weder in Ihrem Briefkasten noch in Ihrem E-Mail-Postfach auffindbar ist, können Sie zunächst versuchen, sich ins Onlineportal Ihres Stromversorgers einzuloggen. Oft ist hier die letzte Stromrechnung zum Download hinterlegt. Sollten Sie auch dort keine Stromrechnung vorfinden – oder haben Sie keinen Onlinezugang –, wenden Sie sich am besten an den Kundenservice Ihres Stromanbieters.

Was sind die Gründe für eine Strom-Nachzahlung?

Wenn Sie auf Ihrer Stromrechnung zur Nachzahlung aufgefordert werden, liegt das meist nicht an Fehlern bei der Ablesung (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstand) oder veränderten Endpreisen (Grundpreis, Arbeitspreis). In der Regel gibt es zwei einfache Gründe dafür: Am wahrscheinlichsten ist, dass Sie Ihren Verbrauch falsch eingeschätzt und den Abschlag zu niedrig gewählt haben. Zum Beispiel, weil Sie den stromhungrigen Durchlauferhitzer vergessen haben. Zweithäufigster Grund ist ein erhöhter Stromverbrauch ohne Anpassung des Abschlags, zum Beispiel durch Nachwuchs oder den Kauf neuer Elektrogeräte (Trockner, Fernseher).

Was passiert, wenn man weniger Strom verbraucht als angegeben?

Sollten Sie Ihren Stromverbrauch zu Vertragsbeginn höher angegeben haben, als Sie dann tatsächlich an Strom verbraucht haben, entstehen Ihnen keine Nachteile. Denn Ihre Verbrauchsangabe diente lediglich als erste Orientierung für die Höhe des zu zahlenden Abschlags. Wenn Sie also in Wirklichkeit weniger oder mehr verbrauchen, als Sie ursprünglich geschätzt haben, wird diese Differenz in jedem Fall Cent-genau ausgeglichen: Sie erhalten entweder eine Rückzahlung (da Ihre Abschlagszahlung höher als der Verbrauch war) oder Sie werden in Ihrer Stromrechnung aufgefordert, eine Nachzahlung zu leisten (wenn Ihr Verbrauch höher als Ihre Abschlagszahlung war).

Wann ist die Stromrechnung verjährt?

Grundsätzlich verjährt eine Stromrechnung nach drei Jahren. Bei Stromverträgen gelten jedoch Sonderregeln. So beginnt die Verjährungsfrist erst mit Rechnungsstellung.

Was ist eine Abschlagszahlung?

Eine allgemeine Definition zur Abschlagszahlung: Der Abschlag ist eine monatliche Zahlung für den Stromverbrauch, die Kunden an den Versorger zahlen. Damit sollen Nachzahlungen vermieden werden, weswegen die korrekte Abschlagszahlung mit jeder Stromrechnung neu ermittelt wird.

Stromrechnung: Was ist der Arbeitspreis?

Auf Ihrer Stromrechnung finden Sie den sogenannten Arbeitspreis. Das ist der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom.

Stromrechnung: Was ist der Grundpreis?

Der Grundpreis auf Ihrer Stromrechnung ist ein festgelegter Preis, der unabhängig vom Verbrauch des Stroms ist. Damit werden z. B. die Kosten des Messstellenbetriebs oder der Netznutzung finanziert.

Welche Angaben muss eine Stromrechnung enthalten?

Jede Stromrechnung enthält zwingend folgende Angaben: Name und Anschrift des Versorgers mit Kontaktmöglichkeit und zuständigem Registergericht, Name oder Nummer des Stromzählers, Name und Anschrift des Kunden, Dauer des Vertrags, Kündigungstermine und -fristen, Anfangs- und Endzählerstand für den Abrechnungszeitraum (bei Haushaltskunden), aktuelle Preise, Abrechnungszeitraum, gemessener Verbrauch, Vergleichswerte des vorherigen Zeitraums, Kundenrechte sowie alle Kosten, die aus der Konzessionsabgabe und den Netzentgelten entstehen.

Wann muss ich die Stromrechnung bezahlen?

Es gelten die mit Ihrem Stromversorger bestehenden vertraglich vereinbarten Fristen.

Wo kann ich eine Stromrechnung prüfen lassen?

Bei seriösen Anbietern kommen Fehler in der Regel nicht vor. Prüfen Sie die Stromrechnung erst einmal selbst, wenn Sie einen Fehler vermuten. Haben Sie immer noch Zweifel, hilft Ihnen der Kundendienst des Anbieters sicher weiter, unklare Punkte auf der Stromrechnung zu lösen.

Wie lange muss ich eine Stromrechnung aufbewahren?

Hier gilt die gleiche Frist wie für die meisten Rechnungen: drei Jahre. So lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjährt sind. Erst jetzt sollten Sie die Stromrechnung getrost dem Altpapier überführen – sofern Sie diese nicht ohnehin längst in digitaler Form vorliegen haben. In diesem Fall nimmt Ihr Computer-Papierkorb gern die alte Stromrechnung entgegen.

Welche wichtigen Daten enthält meine Stromrechnung?

Im Grunde enthält die Stromrechnung alle wichtigen Informationen zu Ihrem Stromverbrauch und den damit verbundenen Kosten wie dem Grund- und Arbeitspreis für Strom. Eine genaue Auflistung finden Sie in unserem Hauptartikel oben.

Wie kann ich hohe Stromrechnungen vermeiden?

Es gibt viele, auch einfache und kostenlose Möglichkeiten, Strom zu sparen und so die Stromrechnung zu reduzieren. Am Ende unseres Artikels oben finden Sie ein paar der wichtigsten.

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Stand der Informationen: April 2024