Smart Meter

Smart Meter kommen!

Smart Meter und digitale Zähler ersetzen die analogen Zähler.

Die Energiewende sorgt für einen steigenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien (wie z.B. Strom aus Windkraft- oder Photovoltaikanlagen). Die Produktion aus solchen Energiequellen unterliegt jedoch starken Schwankungen, da sie vom Wetter und anderen Einflüssen abhängig ist. Um in diesem Umfeld die Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleisten zu können, ist eine genaue Kenntnis über die im Netz erzeugten und verbrauchten Energiemengen erforderlich. Nur so kann das notwendige Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und -verbrauch hergestellt werden. Mit der bisherigen (analogen) Zählertechnik ist eine fortlaufende Verbrauchserfassung nicht möglich.

Daher hat der Gesetzgeber das Messstellenbetriebsgesetz erlassen, in welchem er regelt, dass alle Stromverbrauchsstellen bis zum Jahr 2032 auf digitale Zähler (moderne Messeinrichtungen) und Smart Meter (intelligente Messsysteme) umgerüstet werden müssen. Die Energiewirtschaft ist also per Gesetz zur Digitalisierung des Messwesens verpflichtet!

Digitale Zähler und Smart Meter

Digitale Zähler alleine stellen noch kein Smart Meter dar.


Digitale Zähler, auch moderne Messeinrichtungen genannt, zeigen den aktuellen Zählerstand an. Im Unterschied zu den bisherigen analogen Stromzählern speichern sie den Energieverbrauch detailliert für die letzten 2 Jahre. So ermöglichen sie dem Kunden eine tages-, wochen-, monats- und jahresgenaue Betrachtung des Stromkonsums. Digitale Zähler sind in kein Kommunikationsnetz eingebunden und übermitteln daher auch keine Messdaten an Dritte.

Sobald man den digitalen Zähler um eine Kommunikationseinheit, das sog. Smart-Meter-Gateway, erweitert, entsteht ein Smart Meter. Smart Meter werden auch als intelligente Messsysteme bezeichnet. Über das Smart-Meter-Gateway werden die erfassten Messwerte u.a. verschlüsselt an Energieversorger und Netzbetreiber übersendet.

Smart Meter werden ab 2020 bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh verbaut. Perspektivisch sind auch Verbraucher mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpen) oder Erzeuger mit einer installierten Nennleistung von über 7 kW vom Smart Meter Rollout erfasst. Digitale Zähler werden in der Regel bei einem Jahresstromverbrauch von unter 6.000 kWh oder bei Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung unter 7 kW installiert.

ENTEGA als Messstellenbetreiber wählen


Der Messstellenbetreiber ist derjenige, der für den Einbau und den Betrieb der Zähler verantwortlich ist. In der Regel nimmt diese Rolle der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber ein. Kunden haben jedoch die Möglichkeit, den Anbieter ihres Smart Meters frei zu wählen. ENTEGA bietet die Übernahme des Messstellenbetriebs zu attraktiven Konditionen und Vorteilen an.

Häufige Fragen.

Wann werden Smart Meter eingebaut (sog. Smart Meter Rollout)?

Die Pflicht zum Einbau von Smart Metern besteht dann, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter am Markt anbieten und die Smart Meter den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31. Januar 2020 die technische Möglichkeit festgestellt, sodass der Smart Meter Rollout beginnt. Ab 2020 werden Smart Meter bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh verbaut. Perspektivisch sind auch Verbraucher mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpen) oder Erzeuger mit einer installierten Nennleistung von über 7 kW vom Smart Meter Rollout erfasst. Dagegen werden digitale Zähler schon seit geraumer Zeit verbaut.

Kann ich dem Einbau von digitalen Zählern oder Smart Metern widersprechen?

Nein, das Messstellenbetriebsgesetz sieht eine Duldungspflicht vor.

Wie erfahre ich, ob bei mir digitale Zähler oder Smart Meter eingebaut werden sollen?

Ihnen geht mindestens drei Monate vor dem Einbau ein Schreiben von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber zu. In diesem werden Sie darüber informiert, dass Ihr alter Stromzähler durch einen digitalen Zähler oder durch ein Smart Meter ersetzt wird.

Mindestens zwei Wochen vor Einbau erhalten Sie erneut eine Mitteilung, in der Sie über den Umbautermin informiert werden. Anschließend erfolgt die Montage.

Was ist der Unterschied zwischen dem grundzuständigen und dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. In der Vergangenheit haben Sie von diesem z. B. die Ablesekarten erhalten. Ausschließlich der grundzuständige Messstellenbetreiber ist von den gesetzlichen Einbaupflichten im Zuge des Smart Meter Rollouts betroffen.

Sofern Sie den Messstellenbetrieb nicht vom grundzuständigen Messstellenbetreiber erbringen lassen möchten, können Sie sich hierfür einen Dritten, den sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreiber, suchen. Dies gilt auch, wenn Sie sich ohne Bestehen einer gesetzlichen Notwendigkeit mit Smart Metern ausstatten lassen möchten. Auch ENTEGA bietet die Übernahme des Messstellenbetriebs mit vielen Vorteilen und zu attraktiven Konditionen an.