Informationen ENTEGA Gewerbetarife

Informationen zu unseren Gewerbetarifen Strom und Gas

ENTEGA Gewerbetarife

Neukundenprämie
Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens 6 Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben. Die Höhe der Neukundenprämie hängt von dem PLZ-Gebiet, dem Jahresverbrauch im ersten Lieferjahr sowie dem spezifischen Aktionszeitraum ab. Neukundenprämien werden einmalig auf der ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben, soweit die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Preisgarantie (Ökostrom)
Für den Tarif ENTEGA Ökostrom für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom Gewerbe 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.

Preisgarantie (Ökogas)
Für den Tarif ENTEGA Ökogas für Gewerbekunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökogas Gewerbe 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Energiesteuer sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.

ENTEGA Baumpflanzgarantie

Die ENTEGA Baumpflanzgarantie.
Für jeden Neukunden von ENTEGA pflanzen wir einen Baum in heimischen Wäldern. Neukunde im Rahmen der Baumpflanzgarantie ist jeder, der in den letzten 12 Monaten kein Internet von ENTEGA bezogen oder einen entsprechenden Auftrag erteilt hat. Außerdem gilt im Rahmen der Baumpflanzgarantie jeder als Neukunde, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den neu angemeldeten Zähler mindestens sechs Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben.