Wechselprozess Strom

Änderungen zum 6. Juni 2025.

Welche Neuerungen für Strom gibt es? Was bedeutet die Änderung für mich?

Zum 6. Juni 2025 gibt es umfangreiche Änderungen für den Anmeldeprozess Strom auf dem deutschen Energiemarkt. Welche Änderungen und auch Neuerungen damit für Sie einhergehen und worauf Sie achten sollten, lesen Sie auf dieser Seite.  

Marktlokations-ID.

Die 11-stellige Marktlokations-ID erleichtert den Austausch der Marktpartner untereinander maßgeblich. Durch sie werden die Prozesse schneller und eindeutiger. Die Marktlokations-ID ist nicht neu und bereits heute fester Bestandteil auf Energierechnungen. 

Weitere Informationen
FAQ

Änderung für Stromkunden.

Wesentlicher Vorteil ist, dass ab dem 6. Juni 2025 ein Wechsel zu ENTEGA deutlich schneller ablaufen wird. 
Hinweis: Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen. 

Was ist zu beachten?

Bei Strom entfällt die Möglichkeit, Ein- und Auszüge rückwirkend mitzuteilen. Damit Ihr Umzug weiterhin reibungslos bearbeitet werden kann, ist ENTEGA so früh wie möglich, spätestens jedoch 2 Wochen vorher, über Ihren Umzug zu informieren. Ihren Zählerstand können Sie uns auch gerne nach dem Umzug mitteilen.

 

 

Das Wichtige auf einen Blick.
 

  • Die Marktlokations-ID gewinnt an Bedeutung.
  • Der Wechsel zu ENTEGA läuft bei Strom deutlich beschleunigt ab. Dies betrifft den prozessualen Ablauf im Hintergrund. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unberüht.
  • Wichtig: An- und Abmeldungen Strom sind im Rahmen eines Umzugs nur noch zu einem künftigen Termin möglich und ENTEGA muss mindestens 2 Wochen vorher informiert werden.
  • Die Änderungen zum 6. Juni 2025 betreffen nur Strom und nicht Gas.
  • Aufgrund der erforderlichen prozessualen Optimierungen werden Neuverträge (26.5.-6.6.) ab dem 10.6.2025 verarbeitet.

Fragen & Antworten

Hintergrund und konkrete Änderungen

Wieso gibt es überhaupt neue Vorgaben?

Bei der Umstellung handelt es sich um die Umsetzung einer EU Vorgabe. Die neuen gesetzlichen Vorgaben müssen alle Stromversorger und Stromnetzbetreiber in Deutschland umsetzen. Dadurch wird die Energiewirtschaft zukünftig moderner, kundenfreundlicher und effizienter ausgerichtet und bringt deutlich mehr Geschwindigkeit, insbesondere in der Kommunikation mit dem Kunden.  

Ist nur Strom betroffen oder auch Gas?

Von der Umstellung zum 6. Juni 2025 ist Strom betroffen. Für Gas gibt es, zumindest vorerst, keine Änderungen.

Was ändert sich bei einem Umzug (Strom)? Was muss ich zukünftig beachten?

Bisher waren An- und Abmeldungen bei Stromanbietern bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich. Ab Juni 2025 gilt das nicht mehr, denn: Ein- und Auszüge in der Sparte Strom sind rückwirkend nicht mehr möglich. Zur reibungslosen Bearbeitung Ihres Umzugs ist ENTEGA spätestens 2 Wochen vorher über Ihren Umzug zu informieren. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Umzugsplanung. Ihre Zählerstände können Sie auch noch nach dem Umzug mitteilen.

Gibt es im Rahmen der Anpassungen Einschränkungen?

Die bei ENTEGA zwischen dem 26. Mai und dem 6. Juni 2025 eingehenden Bestellungen werden gesammelt und am 10. Juni 2025 verarbeitet. Damit folgen wir einer Empfehlung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Dies geschieht um die erforderlichen, insbesondere prozessualen, Änderungen im Wechselprozess möglichst problemlos zu gestalten. 

Ändern sich meine Vertragsbedingungen oder Kündigungsfristen?

Trotz umfangreicher Prozessoptimierungen ändert sich an bestehenden Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Anbieterwechsels deutlich verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel bei Vertragsbindung auch weiterhin nicht möglich.

Marktlokations-ID

Was bedeutet die Marktlokations-ID? Wo finde ich sie?

Die Marktlokations-ID (auch Marktlokations-Identifikationsnummer oder MaLo-ID genannt) ist eine 11-stellige Kennnummer, die eine Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Sie wird in der Energiewirtschaft seit längerem erfolgreich genutzt. Sie finden die Kennnummer auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung oder Ihrem Begrüßungsschreiben.

Weitere Informationen

Ist die Angabe der Marktlokations-ID Pflicht?

Die Marktlokations-ID erleichtert die Identifizierung des richtigen Zählers und ist für uns besonders im Wechselprozess sehr hilfreich. Sollten Sie die Marktlokations-ID nicht zur Hand haben, können Sie natürlich weiterhin auch die Zählernummer angeben.