Heizkostenabrechnung Anbieter
Heizkostenabrechnung
erstellen lassen.
Für private Vermieter, Verwalter und Wohnungswirtschaft.
Einfache Betriebskostenabrechnung und Rauchwarnmelder-Service.
Machen Sie sich die Verwaltung Ihres Mehrfamilienhauses einfach. Wir unterstützen Sie bei der Heizkostenabrechnung, bei der Abrechnung von Wasser und sonstigen Betriebskosten, der Mieterdirektabrechnung und mit unserem Rauchwarnmelder-Service. Alles aus einer Hand. Mit über 30 Jahren Erfahrung.
Heizkostenabrechnung – Ihre Vorteile.
Umfassend.
Heiz- und Betriebskostenabrechnung, Rauchwarnmelder-Service und Mieterdirektabrechnung.
Günstig.
Heiz- und Betriebskostenabrechnung im Mehrfamilienhaus zum attraktiven Preis.
Umlagefähig.
Die Kosten der Heiz- und Betriebskostenabrechnung sind meist umlagefähig.
Rechtssicher.
Erfüllt die rechtlichen Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung.
Komfortabel.
Durch modernste Datenerfassung per Funk ist kein Zugang zur Wohnung erforderlich.
Persönlich.
Mit persönlichem Ansprechpartner und über 30 Jahren Erfahrung.
Angebot anfordern.
Heizkostenabrechnung.
Mit uns als Anbieter für Ihre Heizkostenabrechnung sparen Sie viel Zeit. Wir erfassen die Verbräuche und Kosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser im Mehrfamilienhaus mit modernster Funktechnik und können die Abrechnung so für alle Seiten bequem und ohne Ablesetermine durchführen. Die Kosten sind zu 100 % auf Ihre Mieter umlegbar.
Rauchwarnmelder-Service.
Auf Wunsch kümmern wir uns um den gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Rauchwarnmelder, von Montage über Wartung und Ferninspektion bis zur 24-Stunden-Rufbereitschaft für Ihre Mieter. Ohne Betreten der Wohnungen. Ausschließlich zertifizierte Markengeräte mit 10 Jahren Garantie.
Weitere Betriebskosten.
Einfach komfortabel – Sie entscheiden, welche Services wir für Sie übernehmen dürfen: von der Abrechnung von Müllgebühren, Grundsteuer und Kosten für Versicherungen bis zu weiteren Betriebskosten.
Mieterdirektabrechnung.
Bei der Mieterdirektabrechnung rechnen wir die Heizkosten direkt mit Ihren Mietern ab. Sie haben nur einen Ansprechpartner, wir kümmern uns um alles, inklusive Forderungsmanagement. Schon ab 49,90 € pro Nutzer.
Energieversorgung.
Wir bieten Abrechnung und Energieversorgung aus einer Hand. Denn wir sind nicht nur Anbieter für Heiz- und Betriebskostenabrechnung, sondern versorgen auch über 700.000 Kunden deutschlandweit mit zertifiziertem Ökogas und Ökostrom.
Häufige Fragen.
Wie erfolgt die Heizkostenabrechnung?
Im Mehrfamilienhaus werden die Heizkosten vom Anbieter über den Verbrauch umgelegt. Zwischen 50 % und 70 % werden nach individuellem Verbrauch abgerechnet, der Rest nach Wohnfläche. Der individuelle Verbrauch wird durch Funkmessgeräte in den Wohnungen ermittelt. Wie genau die Umlage erfolgt, gibt der Abrechnungsschlüssel an, der in der Heizkostenabrechnung steht.
Was steht in einer Heizkostenabrechnung?
In einer Heizkostenabrechnung müssen sämtliche Heiz- und Nebenkosten eines Hauses aufgelistet sein. Dazu gehören die Angaben von Menge, Datum und Preis. Auch die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung, der Abrechnungsschlüssel sowie die tatsächlichen Verbrauchsmengen gehören in die Abrechnung.
Wie kann ich meine Abrechnung prüfen?
Vermieter können sich bei uns auf eine gesetzeskonforme und geprüfte Heizkostenabrechnung verlassen. Damit haben wir bereits über 30 Jahre Erfahrung. Ihre Heizkostenabrechnung ist so übersichtlich und detailliert gestaltet, dass Sie Neben- und Heizkosten problemlos ermitteln können.
Wie oft erfolgt die Abrechnung?
Die Heizkostenabrechnung wird vom Anbieter einmal jährlich durchgeführt. Dabei kommt es auf den Vertrag an, nicht auf das Kalenderjahr. Allerdings muss in jedem Dezember eines Jahres eine Heizkostenabrechnung für das jeweilige Jahr vorliegen.
Wo ist die Abrechnung gesetzlich geregelt?
Für die Heizkostenabrechnung gibt es zahlreiche, auch formale Regelungen. Wer abrechnen muss, wie das geht und welche Anforderungen an Geräte und dergleichen gestellt werden, ist in der Heizkostenverordnung (HKVO) festgeschrieben. Die Verordnung gibt es seit 1981 und ist verbindlich für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen.
Wie können Heizkosten höher sein, wenn die abgelesenen Werte geringer waren?
Die abgelesenen Werte spiegeln nicht die tatsächlichen Heizkosten wider. Allein der Betrieb der Anlage zum Beispiel verursacht Heizkosten, ohne dass jemand heizt. Gestiegene Energiepreise oder Reparaturen können höhere Heizkosten verursachen, selbst wenn weniger verbraucht wird.
Welche Wartungskosten können entstehen?
Die Grundlagen für mögliche Kosten für Wartung und Betrieb einer Zentralheizung sind in der Heizkostenverordnung (HKVO) geregelt. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten der regelmäßigen Prüfung von Betriebsbereitschaft und -sicherheit, Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Reinigung der Anlage oder für die Messgeräte zur Verbrauchserfassung.