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Tomi Räsänen empfiehlt Ihnen ENTEGA. Mit Ökostrom und Erdgas von ENTEGA schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch das Klima und profitieren von unserem mehrfach ausgezeichneten Service.
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* Neukundenprämie
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökostrom eco bis 30.6.2023 erhalten Neukunden jeweils einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet und ihren Stromverbrauch im ersten Lieferjahr gültige Neukundenprämie gemäß des Angebots auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökostrom fix 24 bis 30.6.2023 und einer Mindestabnahmemenge von 2.000 kWh im ersten Lieferjahr erhalten Neukunden einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet gültige Neukundenprämie auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Die Höhe der Neukundenprämie wird Ihnen nach Eingabe Ihrer PLZ und Ihres Verbrauchs in unserem Tarifrechner angezeigt.

Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökogas eco bis 30.6.2023 erhalten Neukunden jeweils einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet und ihren Gasverbrauch im ersten Lieferjahr gültige Neukundenprämie gemäß des Angebots auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben.
Bei Abschluss des Tarifs ENTEGA Ökogas fix 24 bis 30.6.2023 und einer Mindestabnahmemenge von 10.000 kWh im ersten Lieferjahr erhalten Neukunden einmalig eine für ihr PLZ-Gebiet gültige Neukundenprämie auf ihrer ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Die Höhe der Neukundenprämie wird Ihnen nach Eingabe Ihrer PLZ und Ihres Verbrauchs in unserem Tarifrechner angezeigt.

Es zählt das Datum des Vertragseingangs bei ENTEGA. Die Prämie gilt nur für ausgewählte Vertriebsgebiete und in der bei Vertragsschluss angegebenen Höhe über den vorliegenden Vertriebsweg. Bei anderen Vertriebswegen kann die Prämie abweichen. Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens sechs Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben.

Preisgarantie (Ökostrom)
Für den Tarif ENTEGA Ökostrom eco mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom fix 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Wasserstoffumlage, Offshore-Umlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.

Preisgarantie (Ökogas)
Für den Tarif Ökogas eco mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökogas fix 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Erdgassteuer, Kosten der Emissionszertifikate nach BEHG („CO2-Preis“), Speicherumlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.

Klimaneutralität
ENTEGA kompensiert stets mindestens die CO2-Gesamtmenge, die bei der Förderung, dem Transport und der Verbrennung des an den Kunden jährlich vertraglich gelieferten Erdgases entsteht. Weitere Informationen zu den vom TÜV-Rheinland zertifizierten und geprüften Kompensationsprojekten sind unter entega.de/klimaneutralitaet zu finden.