Energieausweis

Energieausweis erstellen lassen.

Energieausweis erstellen lassen

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Energieausweis: Brauche ich einen?


Einen Energieausweis (Verbrauchsausweis bzw. Bedarfsausweis) müssen Sie als Eigentümer eines Gebäudes vorlegen, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Er ordnet Ihr Gebäude einer Energieeffizienzklasse zu, ganz so wie z. B. bei einem Kühlschrank. Außerdem gibt er Modernisierungsempfehlungen.

Daten aus diesem „Energieausweis fürs Haus“ müssen in Immobilienanzeigen angegeben werden. So können Interessenten mit den Ausweisdaten Kosten und die energetische Qualität eines Hauses abschätzen. Man unterscheidet zwischen „Verbrauchsausweis“ und „Bedarfsausweis“ (auch: bedarfsorientiertem Energieausweis).

Für die Ausstellung als Verbrauchsausweis wird der Kennwert aus dem tatsächlichen Verbrauch aller Wohneinheiten und Bewohner berechnet. Hier fließen z. B. die letzten drei jährlichen Abrechnungsperioden in Form der Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen ein. Maßgeblich ist ferner die Nutzfläche in Quadratmetern.

Ein Bedarfsausweis erfordert eine Bestandsaufnahme durch einen Gutachter. Dieser beurteilt den Energiebedarf Ihrer Immobilie anhand baulicher Anforderungen wie z. B. des Baujahres, der energetischen Sanierung der Außenwände, der Art der Beheizung.

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Energieausweis erstellen lassen von ENTEGA – Ihre Vorteile:

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Hausbesitzer erhalten ihren Energieausweis schon ab
120 €, Gewerbeimmobilien-Besitzer schon ab 350 €.

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Einfach über unser Formular: Wir führen Sie mit wenigen Angaben sicher zum richtigen Ausweis.

Energieausweis für Wohngebäude

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Unsere Ausweise werden von kompetenten Experten erstellt.

Energieausweis für Gewerbe

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Sie haben 10 Jahre Rechtssicherheit, unsere Ausweise sind staatlich anerkannt.

Welche Variante brauche ich?

Energieausweis als Bedarfsausweis

Bedarfsausweis.

 

Damit ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden kann, wird die Energieeffizienz des Gebäudes von einem Experten begutachtet. Sind Sie Eigentümer eines Wohnhauses mit bis zu vier Wohneinheiten und wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt, ist ein Bedarfsausweis für Sie Pflicht. Ein Verbrauchsausweis kommt dann für Sie nicht infrage.

Ausnahmen: Wohngebäude, die beim Bau oder durch eine spätere Modernisierung den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben.

Energieausweis als Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis.

 

Meist genügt ein Verbrauchsausweis. Er ist in der Regel die günstigere Variante, weil kein Gutachten erstellt werden muss.

In folgenden Fällen haben Sie die Wahl, welchen Ausweis Sie erstellen lassen möchten:

  • Ihr Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten oder ist eine Gewerbeimmobilie.
  • Der Bau Ihres Wohngebäudes wurde nach dem 01.11.1977 beantragt (egal, wie viele Wohneinheiten es hat).
  • Ihr Wohngebäude erfüllt die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977. (Nachweis erforderlich)

Einfach den passenden Ausweis finden.

Wir helfen Ihnen, den richtigen Energieausweis für Haus und Gewerbeimmobilie erstellen zu lassen. Beantworten Sie dazu einfach die folgenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“.

Energieausweis: Den richtigen finden

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Fragen und Antworten.

Kann ich die Energieeffizienz meines Hauses selbst beurteilen?

Einen Energieausweis dürfen laut § 88 des GEG nur Personen ausstellen, die eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen können. Die Erstellung durch einen Experten macht auch deshalb Sinn, weil man als Hauseigentümer bei Vermietung oder Verkauf eine (auch langfristige) finanzielle Verantwortung hinsichtlich der beurteilten Energieeffizienz des Hauses trägt. Zusätzlich vermerken unsere Experten im Energieausweis mögliche Modernisierungsmaßnahmen, mit denen sich die Energiekosten weiter senken und das Klima besser schützen lassen.

Wer kann einen Energieausweis erstellen?

Über die fachliche Qualifikation verfügen z. B. Handwerksmeister sowie Hochschulabsolventen architektonischer oder (ingenieur-)technischer Fächer, die in Bereichen wie Bauphysik, (Innen-)Architektur, Hochbau und Bauingenieurwesen ausgebildet sind bzw. werden. Nötig ist eine höhere Qualifikation in einem anlagentechnischen Gewerbe, im Bau- oder Ausbaugewerbe.

Zum qualifizierten Personenkreis gehören ferner Fachkräfte des Schornsteinfegerwesens und alle Personen, die nach der Bauordnung folgende Aspekte und Gebäudeteile beurteilen dürfen: Wärmeschutz, Klima- und Heizungsanlagen, Lüftungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, die Gebäudehülle sowie die Energieeinsparung. Spezielle Fortbildungen zur Erstellung eines Energieausweises werden ebenfalls anerkannt.

Was kostet ein solcher Ausweis?

Einen  Verbrauchsausweis für Wohngebäude erhalten Sie bei uns schon ab 120 Euro pro Gebäude. Ein solcher Ausweis ist nach § 82 Gebäudeenergiegesetz (GEG) anerkannt. Er enthält neben der Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes qualifizierte Vorschläge zu energetischen Maßnahmen, mit denen sich die Energiekosten möglicherweise senken lassen.

Einen Bedarfsausweis für Wohngebäude erstellen unsere Experten bereits ab 600 Euro pro Gebäude. Hier erfolgt eine genaue Beurteilung der Immobilie auf Basis der Gebäude- und Heiztechnik, der Nutzungs- und Klimabedingungen sowie der Bauunterlagen. Der Energieausweis enthält ebenfalls Vorschläge zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen.

Bei Nicht-Wohngebäuden erhalten Sie einen Verbrauchsausweis für 350 Euro pro Gebäude und einen Bedarfsausweis auf Anfrage.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Wurde oder wird Ihr Ausweis nach 2002 erstellt, ist er ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Ein Ausweis verliert gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) allerdings seine Gültigkeit, wenn ein neuer Energieausweis erforderlich wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn sich die Nutzfläche, die beheizt wird, um 50 % oder 50 m² vergrößert.

Bei allen Ausweisen ist zu beachten, dass die Skalierung im Laufe der Jahre verändert wurde. Das hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit, jedoch bei älteren Ausweisen großen Einfluss auf die Wahrnehmung. Bei älteren Energiepässen nimmt die schlechteste Energieklasse einen breiteren Raum auf der Skala ein. So kann der Eindruck entstehen, dass schlecht sanierte Gebäude die Maßgaben für die effizienteste Modernisierung nur knapp verfehlen. Entscheidend ist jedoch immer der Energie-Endwert. Nur dieser ist nachprüfbar, objektiv und aussagekräftig genug.

Die aktuelle Version des Energieausweises ist deutlich aussagekräftiger und benutzerfreundlicher. Dies gilt es bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zu bedenken, weil Eigentümer, Vermieter und Verpächter seit 2014 verpflichtet sind, die Effizienzklasse ihrer Immobilie in Immobilienanzeigen anzugeben.

Ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises ist ein Vor-Ort-Termin notwendig, weil nur auf diesem Weg die relevanten Daten für die Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes gesammelt werden können. So analysieren unsere Experten z. B. das Heizungs- und Lüftungssystem oder eine vorhandene Wärmedämmung. Auch Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen lassen sich nur nach einer umfassenden Analyse vor Ort geben. Zusätzlich benötigen wir die Verbrauchswerte der letzten drei Heizperioden z.B. über die Abrechnung Ihres Energieversorgers.

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist nach § 84 Gebäudeenergiegesetzt (GEG) ein Vor-Ort-Termin erforderlich, alternativ können zur Beurteilung der energetischen Eigenschaften geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden. Für den Vor-Ort-Termin fallen zusätzliche Kosten an.

Gibt es Unterschiede zwischen Verkauf und Vermietung?

Was den benötigten Ausweis betrifft, macht es keinen Unterschied, ob Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. In beiden Fällen ist es wichtig, darauf zu achten, dass alle relevanten Daten aus dem Energieausweis in der Anzeige angegeben werden.

Welche Angaben gehören in die Immobilienanzeige?

In der Immobilienanzeige müssen u. a. der Energieverbrauch bzw. Energiebedarf die CO2-Emissionen sowie der Energieträger des Heizsystems angegeben werden. Wurde oder wird Ihr Ausweis nach dem 01.05.2014 erstellt, muss auch die Energieklasse angegeben werden. Käufer und Mieter müssen den Energieausweis vor Abschluss eines Vertrages einsehen können. Eine Kopie als E-Mail-Anhang oder ein Aushang bei der Besichtigung genügen.

Wer braucht keinen Ausweis?

Wer seine Immobilie nicht verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, braucht keinen Ausweis. Ebenfalls ausgenommen von der Ausweispflicht sind Baudenkmäler und Gebäude, deren Nutzfläche unter 50 m² liegt. Immer erforderlich ist ein Ausweis jedoch bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten. Darüber hinaus lohnt sich ein Energieausweis für jeden Hauseigentümer wegen der Aufdeckung möglicher Einsparpotenziale beim Energieverbrauch.

Wo kann ich meinen Energiepass bestellen?

Ihren Energiepass können Sie bequem über unsere Auswahl auf dieser Seite bestellen bzw. beantragen. Um alles Weitere kümmern wir uns.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welchen soll ich wählen?

Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie Folgendes bedenken: Ein Verbrauchsausweis ist grundsätzlich günstiger, weil er auf Basis des bereits vorliegenden Energieverbrauchs der letzten Jahre erstellt wird. Dagegen ist ein Bedarfsausweis aussagekräftiger, da er auf einer umfassenden Analyse des Gebäudes basiert. Im Gegensatz dazu kann der Verbrauch über die Jahre stark schwanken, vor allem bei Mietwohnungen, wo die Mieter (Studenten-WGs, Familien) öfter wechseln.

Preisübersicht Wohngebäude-Verbrauchsausweis

  Bauantrag vor 1977 Bauantrag nach 1977
1-5 WE - 120 Euro
5 WE 120 Euro 120 Euro
6-10 WE 200 Euro 200 Euro
11-15 WE 300 Euro 300 Euro
16 + WE 400 Euro 400 Euro

Zzgl.

  • 60 Euro für einen Vor-Ort-Termin

Was kostet der Verbrauchsausweis für Gewerbe?

Der Gewerbe-Verbrauchsausweis kostet 350 €; ein Bedarfsausweis wird individuell kalkuliert.