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Gasheizung

Förderung für die Gasheizung: Kredite und Zuschüsse im Überblick.

Informationen zu Fördermitteln von BAFA, KfW-Bank und ENTEGA.

3 Minuten Lesezeit

Bild zeigt einen lächelnden Mann am Notebook vor seinem Zuhause als Symbolbild zum Thema „Förderung einer Gasheizung“

Neue Gasheizung: Förderung im Überblick.

  • Für eine neue Gasheizung ist eine Förderung nicht möglich, wenn es sich um eine reine Gasheizung handelt.
  • Hybridheizungen, die z. B. eine Gasheizung und eine Wärmepumpe kombinieren, bleiben hinsichtlich des Wärmepumpenanteils förderfähig.
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Förderungen für Gasheizungen 2026.

Keine Förderung reiner Gasheizungen mehr.

Seit 2022 gibt es keine staatliche Förderung von reinen Gasheizungen mehr.

Warum sind Gasheizungen nicht mehr förderfähig, nachdem es viele Jahre Zuschüsse von KfW und BAFA gab? Nach den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung sollen fossile Brennstoffe wie Erdgas schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Darum wurde die Bundesförderung für reine Gasheizungen eingestellt. 

Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien.

Die frühere pauschale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, ist mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29.07.2026 entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer können grundsätzlich zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen. Für Gas- und Ölheizungen gelten jedoch schrittweise Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe. Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Mit einer vorgesehenen Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Einzelheiten der Grüngasquote, die ab 2028 greifen soll, werden in einem gesonderten Gesetz geregelt.

Bei einer Hybridheizung kann der Anlagenteil gefördert werden, der erneuerbare Energien nutzt – zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Solarthermie. Bei einer wasserstofffähigen Heizung können ausschließlich die spezifischen Investitionsmehrkosten der Wasserstofffähigkeit angesetzt werden. Ist Ihre alte Gasheizung mindestens 20 Jahre alt, erhalten Sie beim Wechsel auf ein erneuerbares System einen zusätzlichen Bonus, den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser höhere Zuschuss gilt allerdings nur, wenn Sie komplett von fossilen Brennstoffen auf grüne Alternativen (z. B. eine Wärmepumpe) umsteigen, nicht aber beim Einbau einer neuen Gasheizung. 

Heizungsoptimierung bei jüngeren Gasheizungen möglich.

Sind Sie auf der Suche nach einer Heizungsförderung für Ihre bereits vorhandene Gasheizung? Ist Ihre Heizung noch nicht älter als 20 Jahre? Dann kommt für Sie statt eines Heizungsaustauschs auch eine Heizungsoptimierung infrage. Damit können Sie Ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO₂-Emissionen Ihrer Heizung reduzieren. Einzelne Maßnahmen zur Optimierung einer bestehenden Gasheizung sind über die BAFA (BEG EM) weiterhin förderfähig.

Sie werden als BEG EM (Einzelmaßnahme), worunter auch eine Heizungsoptimierung fällt, von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. So gibt es zum Beispiel eine Förderung für einen hydraulischen Abgleich, den Austausch einer alten Umwälzpumpe oder smarte Regelungstechnik. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz gewährt das BAFA grundsätzlich 15 % Zuschuss. Wird die Maßnahme als Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, können weitere 5 Prozentpunkte hinzukommen. Zuschüsse von 15 bis 20 % sind also möglich. Fragen Sie gern auch Ihren Installateur danach.

Förderfähige Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung:

  • hydraulischer Abgleich inkl. Einstellung der Heizkurve
  • Verwendung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern

Die Förderfähigkeit ist vor Auftragserteilung anhand der aktuellen BAFA-Bedingungen zu prüfen.

Zusätzliche Eckpunkte

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
  • Förderung der Anlageneffizienz bei Wohngebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten
  • Grundsätzlich bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit; bis zu 60.000 € bei erfüllten iSFP-Voraussetzungen

Steuerbonus für Heizungsoptimierungen und -austausch.

Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Für bestimmte energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Gebäude, das bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, kann die Einkommensteuer über drei Jahre um insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen gemindert werden. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 € je Objekt. Erforderlich sind unter anderem die Ausführung durch ein Fachunternehmen und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster.

Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Für begünstigte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, steuerlich berücksichtigt werden. Materialkosten zählen grundsätzlich nicht zur begünstigten Bemessungsgrundlage.

Dieselben Aufwendungen dürfen nicht zugleich über ein öffentliches Förderprogramm und steuerlich doppelt geltend gemacht werden. Lassen Sie die steuerliche Behandlung im Einzelfall prüfen.

So beantragen Sie die Heizungsförderung

Heizungstausch über die KfW

1. Förderfähige Heizung und Fachunternehmen auswählen und die Erstellung der Bestätigung zum Antrag vorbereiten.
2. Vom Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einem Energieeffizienz-Experten eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
3. Einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen. Der Vertrag muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zuschusszusage enthalten.
4. Den Zuschuss vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen.
5. Nach der Zuschusszusage beziehungsweise nach Eintritt der vereinbarten Förderbedingung mit dem Vorhaben beginnen.
6. Die Maßnahme innerhalb der in der Zuschusszusage genannten Frist umsetzen und die erforderlichen Nachweise einreichen.

Effizienzmaßnahmen über das BAFA

Förderanträge für Heizungsoptimierung, Gebäudehülle und weitere Effizienz-Einzelmaßnahmen werden grundsätzlich beim BAFA gestellt. Auch hier muss der Antrag vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn nach dem jeweils geltenden Verfahren eingereicht werden.

Für Heizungstausch und Sanierungsmaßnahmen kann ergänzend ein KfW-Ergänzungskredit in Betracht kommen.

Wichtig: Die Förderbedingung darf nicht erst nachträglich in einen bereits geschlossenen Vertrag aufgenommen werden. Nach der KfW-Zuschusszusage muss das Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten vollständig abgeschlossen werden; maßgeblich ist die Frist in der individuellen Zuschusszusage.

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Neue Heizung? Wir beraten nach GModG.

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Förderung beim Wechsel von Gasheizung zur Wärmepumpe.

Sie möchten Ihre Gasheizung umrüsten auf eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung und Förderung beantragen? Dann können Sie als selbst nutzender Hausbesitzer nach der aktuellen Förderrichtlinie zwischen 30 und 80 % Förderung in Form von Zuschüssen erhalten. Die Höhe Ihres Zuschusses bzw. Fördersatzes hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Alter Ihrer bestehenden Heizungsanlage beim Heizungstausch,
  • Art der neuen Heizung: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Hybridheizung,
  • Höhe Ihres Einkommens,
  • Zeitpunkt des Heizungstauschs (Geschwindigkeitsbonus).

 

Fördersätze für den Heizungstausch

Grundförderung30 % bis 31.01.2027, danach 15 % & 15 % für in der EU gefertigte/zusammengebaute Wärmepumpen
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bis 31. Januar 2027, danach Senkung um 4 % pro Halbjahr
Einkommensbonusgestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen
40 % bis 30.000 €
30 % bis 40.000 €
10 % bis 50.000 €
FamilienzuschlagLebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind in der selbst genutzten Haupt- oder alleinigen Wohneinheit, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €
Maximaler Gesamtfördersatzbis zu 80 %
Förderfähige Kosten28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Förderung beantragen und neue Heizung wählen.

Haben Sie Ihre neue Heizung gefunden? Gibt es Fördermittel und Zuschüsse für Ihren geplanten Wärmeerzeuger? Dann sollten Sie bei der Antragstellung unbedingt ein paar Dinge beachten, damit Sie diese Mittel auch bekommen können. 

Dazu gehört, dass Sie sich über die aktuellen Förderprogramme von KfW und BAFA informieren. Diese können sich immer einmal ändern. Ihr Heizungsinstallateur oder Ihr Energieberater hilft Ihnen weiter, auch bei der Frage, ob Ihre neue Heizungsanlage die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Förderbedingungen und Fristen sollten selbstverständlich eingehalten werden. So ist es in der Regel notwendig, einen Energie-Effizienz-Experten hinzuzuziehen. Auch sollten Sie die Frist zur Antragstellung nicht versäumen. 

Haben Sie alle notwendigen Unterlagen wie Verträge und Kostenvoranschläge beisammen? Sind Sie über mögliche Kombinationen verschiedener Fördermittel wie z. B. den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus im Bilde? Dann haben Sie gute Chancen auf eine zukunftsfähige Heizungsanlage mit Förderung.

Übrigens: Interessieren Sie sich besonders für eine Gasheizung-Förderung im Altbau, gilt nichts anderes als zuvor gesagt. Eine Förderung für eine Gasheizung jüngeren Datums können Sie erhalten, wenn Sie förderfähige Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung durchführen lassen, z. B. einen hydraulischen Abgleich. Ist Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre, sind beim Umstieg auf z. B. eine Wärmepumpe bis zu 80 % der begrenzten förderfähigen Kosten möglich.

Gasheizung-Förderung: Häufig gestellte Fragen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für eine neue Heizung?

Mit einer Förderung der KfW können Sie bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Davon sind 30 % als Grundförderung bis zum 31.01.2027 möglich, dazu weitere Zuschüsse wie der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 16 % (bis zum 31.01.2027) sowie ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen.

Wann werden Förderungen für neue Gasheizungen gezahlt?

Für neue Gasheizungen in Wohngebäuden und Wohneinheiten gibt es aktuell keine staatliche Förderung mehr. Für förderfähige Heizsysteme gibt es einen Zuwendungsbescheid der KfW, in der Regel innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung. Die Auszahlung kann einige Monate in Anspruch nehmen.
Die Auszahlung erfolgt nach der KfW-Zuschusszusage, der vollständigen Umsetzung des Vorhabens und der fristgerechten Einreichung aller erforderlichen Nachweise. Die KfW prüft die Unterlagen vor der Auszahlung. Feste Bearbeitungs- oder Auszahlungszeiten sollten nicht eingeplant werden.

Wird eine Gasheizung 2026 noch gefördert?

Eine ausschließlich fossil betriebene Gasheizung wird grundsätzlich nicht mehr gefördert. Förderfähig können der erneuerbare Anlagenteil einer Hybridheizung oder die spezifischen Investitionsmehrkosten einer wasserstofffähigen Heizung sein.

Welche Teile einer Hybridheizung sind förderfähig?

Bei einer Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe oder Solarthermie kann nur der erneuerbare Anlagenteil einschließlich der nach den Förderbedingungen zuordenbaren Umfeldmaßnahmen bezuschusst werden. Der fossile Wärmeerzeuger selbst ist nicht förderfähig.

Muss eine neue Heizung noch 65 % erneuerbare Energien nutzen?

Die frühere pauschale 65-%-Vorgabe ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Davon unabhängig gelten die Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe und die eigenen Fördervoraussetzungen der BEG.

Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?

Den Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Haupt- oder alleinige Wohnsitz-Wohneinheit, wenn sie eine begünstigte funktionstüchtige Altanlage austauschen, fachgerecht demontieren und entsorgen lassen. Der Bonus beträgt für Anträge bis 31. Januar 2027 16 %. Anschließend erfolgt eine Senkung pro Halbjahr um 4 %. 

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Maßgeblich sind grundsätzlich die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragstellung. Berücksichtigt wird das darin ausgewiesene zu versteuernde Einkommen der relevanten Haushaltsangehörigen – nicht das aktuelle Brutto- oder Nettoeinkommen.

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Worauf es beim Heizungstausch ankommt.

Unsere Beratung zur Heizungsmodernisierung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit sind Sie gut auf das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorbereitet.

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Stand der Informationen: August 2026

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