Gasheizung
Förderung für die Gasheizung: Kredite und Zuschüsse im Überblick.
Informationen zu Fördermitteln von BAFA, KfW-Bank und ENTEGA.
3 Minuten Lesezeit

Neue Gasheizung: Förderung im Überblick.
- Für eine neue Gasheizung ist eine Förderung nicht möglich, wenn es sich um eine reine Gasheizung handelt.
- Hybridheizungen, die z. B. eine Gasheizung und eine Wärmepumpe kombinieren, bleiben hinsichtlich des Wärmepumpenanteils förderfähig.
Inhalt
Förderung für Gasheizungen 2025.
Keine Förderung reiner Gasheizungen mehr.
Seit 2022 gibt es keine staatliche Förderung von Gasheizungen mehr. Mit der Neufassung des sogenannten Heizungsgesetzes ist nur noch ein Heizungstausch hin zu einer Gasheizung, kombiniert mit erneuerbaren Energien, förderfähig. Ist Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre, können Sie beim Heizungstausch sogar von einer höheren Heizungsförderung profitieren.
Warum sind Gasheizungen nicht mehr förderfähig, nachdem es viele Jahre Zuschüsse von KfW und BAFA gab? Der Grund sind vor allem klimapolitische Ziele: Fossile Brennstoffe, zu denen Erdgas gehört, sollen durch erneuerbare Energien ersetzt werden – auch beim Heizungstausch. Darum wurde die Bundesförderung für reine Gasheizungen eingestellt.
Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien.
Wenn Sie sich für eine neue Gasheizung mit Förderung interessieren, haben Sie es bestimmt schon einmal gelesen: Wird in Ihrer Wohneinheit oder in Ihrem Haus eine neue Heizung eingebaut, muss diese mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombinieren – in diesem Fall können Sie eine Förderung vom Staat erhalten.
Sie fragen sich nun: Lohnt sich eine Gasheizung ohne Förderung im Altbau wie im Neubau noch? Gasheizungen gelten schließlich als Auslaufmodell – reine Gasheizungen auf Basis fossiler Energie sollen 2045 sogar generell verboten werden. Andere Heizungen wie Hybridheizungen sind wegen der Fördermittel attraktiv. Erst recht, wenn Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre ist und Sie einen Bonus erhalten können. Es lohnt sich also in der Regel, ernsthaft über einen Heizungstausch nachzudenken.
Eine Ausnahme zur staatlichen Förderung von Gasheizungen sollten Sie aber noch kennen: So ist 2025 eine reine Gasheizung dann noch förderfähig, wenn an Ihrer Adresse ein Wasserstoffnetz geplant ist und Ihre Gasheizung „H2-ready“ oder mit mindestens 65 % Biogas betrieben wird. Auch für einen Umbau zu einer Gasheizung, die zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden kann, gibt es Zuschüsse von 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten. Da Biogas nur begrenzt verfügbar ist und vor allem in der Industrie oder zur Stromerzeugung benötigt wird, sind alternative Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen oder Hybridlösungen langfristig die sinnvollere, nachhaltigere Wahl.
Heizungsoptimierung bei jüngeren Gasheizungen möglich.
Sind Sie auf der Suche nach einer Heizungsförderung für Ihre bereits vorhandene Gasheizung? Ist Ihre Heizung noch nicht älter als 20 Jahre? Dann kommt für Sie statt eines Heizungsaustauschs auch eine Heizungsoptimierung infrage. Damit können Sie Ihre Energiekosten senken und tun dem Klima etwas Gutes! Eine effizientere Gasheizung ist durchaus noch förderfähig, was einzelne Maßnahmen betrifft.
Sie werden als BEG EM (Einzelmaßnahme), worunter auch eine Heizungsoptimierung fällt, von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. So gibt es eine Förderung für einen hydraulischen Abgleich, den Austausch einer alten Umwälzpumpe oder smarte Regelungstechnik. Fragen Sie Ihren Installateur danach. Zuschüsse von 15 bis 20 % für diese Einzelmaßnahmen sind möglich.
Förderfähige Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung:
- hydraulischer Abgleich inkl. Einstellung der Heizkurve
- Verwendung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Austausch von Heizungspumpen, Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
Steuerbonus für Heizungsoptimierungen und -austausch.
Sie sind selbst nutzender Hausbesitzer? Dann können Sie die Kosten Ihrer Heizungsoptimierung bzw. für den Umstieg auf erneuerbare Energien als Wärmequelle steuerlich geltend machen. Sie können 20 % über 3 Jahre von der Einkommenssteuer absetzen oder jährlich 1.200 E Lohnkosten für Handwerksarbeiten geltend machen – ein schöner Steuerbonus!
Wie können Fördermittel beantragt werden?
Sie möchten einen Zuschuss zu förderfähigen Einzelmaßnahmen oder zu den Investitionskosten für einen Heizungstausch beantragen? Dann können Sie Ihre Zuschüsse für den Heizungstausch bei der KfW beantragen. Sie können Ihren Förderantrag bequem online über das Internetportal „Meine KfW“ erledigen. Die Beantragung der Zuschussförderung muss noch vor Beginn der Maßnahme geschehen.
Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie für Gebäudenetze können beim BAFA beantragt werden. Zusätzlich können Sie bei der KfW einen Ergänzungskredit für neue Heizungstechnik oder eine Sanierungsmaßnahme in Ihrem Wohngebäude erhalten. Die KfW fördert außerdem den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.
Für die Antragstellung brauchen Sie:
- den Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der bestätigt, dass der Auftrag an eine Förderzusage gebunden ist,
- eine Bestätigung Ihres Energieberaters oder Installateurs zum Antrag,
- den Termin zur Ausführung der Arbeiten innerhalb von 36 Monaten ab Erhalt des Zuwendungsbescheids.
- Sobald Sie Ihren Zuwendungsbescheid in den Händen halten, können Sie mit der Heizungsmodernisierung anfangen.
Förderung beim Wechsel von Gasheizung zur Wärmepumpe.
Sie möchten Ihre Gasheizung umrüsten auf eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung und Förderung beantragen? Dann können Sie als selbst nutzender Hausbesitzer nach der aktuellen Förderrichtlinie zwischen 30 und 70 % Förderung in Form von Zuschüssen erhalten. Die Höhe Ihres Zuschusses bzw. Fördersatzes hängt von folgenden Faktoren ab:
- Alter Ihrer bestehenden Heizungsanlage beim Heizungstausch,
- Art der neuen Heizung: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Hybridheizung,
- Höhe Ihres Einkommens,
- Zeitpunkt des Heizungstauschs (Geschwindigkeitsbonus).
Fördersätze für den Heizungstausch
Grundförderung | 30 % |
---|---|
Einkommensbonus | 30 % |
Klima-Geschwindigkeitsbonus | bis 2028: 20 % 2029/30: 17 % 2031/32: 14 % 2033/34: 11 % 2035/36: 8 % |
Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % |
maximale BEG-Förderung | 70 % von 30.000 € |
Ist Ihre Brennwertheizung bzw. Gasheizung mindestens 20 Jahre alt, können Sie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus erhalten. Aktuell erhöht sich die Förderung Ihrer neuen Heizung damit um 20 %. Beispiel Wärmepumpe: Sie erhalten dann nicht nur die Grundförderung von 30 %, sondern insgesamt 50 %. Außerdem können Sie weitere 5 % als Effizienzbonus für Erdreich, Grundwasser und Abwasser-Wärmepumpen oder bei Nutzung eines natürlichen Kältemittels erhalten und Ihre Förderung auf insgesamt 55 % erhöhen.
Es gibt jedoch eine Obergrenze: Insgesamt ist die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 € beschränkt. Diesen Höchstsatz können Sie erhalten, wenn Sie auch den Einkommensbonus von 30 % erhalten. Diesen gibt es für Antragsteller, die ein zu versteuerndes Brutto-Haushaltseinkommen von 40.000 € im Jahr nicht überschreiten.
Förderung beantragen und neue Heizung wählen.
Haben Sie Ihre neue Heizung gefunden? Gibt es Fördermittel und Zuschüsse für Ihren geplanten Wärmeerzeuger? Dann sollten Sie bei der Antragstellung unbedingt ein paar Dinge beachten, damit Sie diese Mittel auch bekommen können.
Dazu gehört, dass Sie sich über die aktuellen Förderprogramme von KfW und BAFA informieren. Diese können sich immer einmal ändern. Ihr Heizungsinstallateur oder Ihr Energieberater hilft Ihnen weiter, auch bei der Frage, ob Ihre neue Heizungsanlage die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Förderbedingungen und Fristen sollten selbstverständlich eingehalten werden. So ist es in der Regel notwendig, einen Energie-Effizienz-Experten hinzuzuziehen. Auch sollten Sie die Frist zur Antragstellung nicht versäumen.
Haben Sie alle notwendigen Unterlagen wie Verträge und Kostenvoranschläge beisammen? Sind Sie über mögliche Kombinationen verschiedener Fördermittel wie z. B. den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus im Bilde? Dann haben Sie gute Chancen auf eine nachhaltige Heizungsanlage mit Förderung.
Übrigens: Interessieren Sie sich besonders für eine Gasheizung-Förderung im Altbau, gilt nichts anderes als zuvor gesagt. Eine Förderung für eine Gasheizung jüngeren Datums können Sie erhalten, wenn Sie förderfähige Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung durchführen lassen, z. B. einen hydraulischen Abgleich. Ist Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre, sind beim Umstieg auf z. B. eine Wärmepumpe bis zu 70 % der Investitionskosten förderfähig.
Gasheizung-Förderung: Häufig gestellte Fragen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für eine neue Heizung?
Mit einer Förderung der KfW können Sie bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Davon sind 30 % als Grundförderung möglich, dazu weitere Zuschüsse wie der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % sowie ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen.
Wann werden Förderungen für neue Gasheizungen gezahlt?
Für neue Gasheizungen in Wohngebäuden und Wohneinheiten gibt es aktuell keine staatliche Förderung mehr. Für förderfähige Heizsysteme gibt es einen Zuwendungsbescheid der KfW, in der Regel innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung. Die Auszahlung kann einige Monate in Anspruch nehmen.
Stand der Informationen: Mai 2025
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