Gasheizung
Gasheizung erneuern: Was Sie beachten sollten.
Austauschpflichten, gute Gründe für eine Modernisierung und wann sich ein Heizungstausch lohnt.
3 Minuten Lesezeit

Alte Gasheizung austauschen: Darum ist es sinnvoll.
- Mit einer neuen Heizungsanlage können Sie Ihre Heizkosten senken und beim Umstieg auf eine klimafreundliche Hybridheizung oder eine ähnliche Heizung das Klima schonen.
- Für nachhaltige Heizsysteme können Sie bis zu 70 % der Anschaffungskosten als Förderung bezuschusst bekommen.
- Hybridheizung aus Gasheizung und Wärmepumpe, Biomasseheizung, Pelletheizung – informieren Sie sich über Ihr optimales Heizsystem.
Inhalt
Wann sollten Sie Ihre alte Gasheizung erneuern?
Veraltete Technik.
Alte Gasheizungen arbeiten deutlich ineffizienter als moderne Gas-Brennwertthermen: erst recht, wenn Sie eine moderne Gasheizung mit einer effizienten Wärmepumpe kombinieren. Mit einer neuen Heizung, am besten mit einem hybriden System aus Gastherme und Wärmepumpe, können Sie Erdgas sparen und höheren Verbrauchskosten entgegenwirken. Alte Technik ist also ein guter Grund, Ihre alte Gasheizung zu erneuern.
Defekte Gasheizung.
Wann sollten Sie eine Gasheizung erneuern? Diese Frage stellt sich manchmal leider erst gar nicht. Eine fehlerhafte oder kaputte Gasheizung ist oft der unfreiwillige, aber sinnvolle Moment, in aktuelle Brennwerttechnik zu investieren. Seit 2024 muss die neue Heizung zu 65 % erneuerbare Energien nutzen. Hierfür kommt z. B. ein hybrides Heizsystem aus moderner Gasheizung und effizienter Wärmepumpe infrage. Für einen solchen Austausch gibt es eine Förderung vom Staat und von Anbietern wie ENTEGA.
Austauschpflicht.
Selbst das Gesetz kann zur Erneuerung einer Gasheizung verpflichten, und zwar dann, wenn sie älter als 30 Jahre ist – und die Eigentümer nach dem 1. Februar 2002 ins Haus gezogen sind. Ist Ihre Heizung so alt, lohnt es sich, die neue Heizung langfristig zu planen, damit Sie noch lange ohne Sorgen heizen können. Mit einer Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung werden Sie zuverlässig und effizient mit Wärme versorgt und sind für viele Jahre auf der sicheren Seite.

Gasheizung erneuern: Das können Gründe sein.
Wer sich zum Austausch der Gasheizung entschließt, hat reichlich gute Argumente dafür. Denn eine neue Heizung
- senkt die Heizkosten,
- stößt weniger CO2-Emissionen aus,
- verringert die Gefahr eines Ausfalls,
- arbeitet besonders sicher,
- nutzt die zugeführte Energie effizienter.
Ein solch effizientes, zukunftsweisendes Heizsystem ist zum Beispiel eine Hybridheizung aus Gasheizung und Wärmepumpe. Moderne Gasheizungen mit Brennwertkessel sind in der Lage, entstehende Abgase mittels separatem Wärmetauscher herunterzukühlen. Die bei der Kondensation freigesetzte Wärme kann dann zusätzlich im Haus genutzt werden.
Eine Wärmepumpe ergänzt die Gasheizung effizient und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben, dass eine neue Heizung zu 65 % erneuerbare Energien nutzen muss. Durch die hybride Kombination müssen Sie nicht einmal Ihr Haus dämmen oder Heizkörper erneuern.
Alte Heizung erneuern: Worauf kommt es an?
Eine derzeit in Deutschland beliebte Technik unter den zahlreichen Heizungssystemen ist die Brennwertheizung, z. B. in Form einer Gaszentralheizung. Eine Gasheizung mit Brennwerttechnik arbeitet besonders sauber. Zudem ist sie durch ihren hohen Wirkungsgrad deutlich energieeffizienter als ältere Anlagen. Das senkt nicht nur die CO2-Emissionen, sondern auch den Gasverbrauch – und die Heizkosten um bis zu 30 %. Bei einem Gasverbrauch im Einfamilienhaus von durchschnittlich 23.000 kWh pro Jahr bedeutet das ein Einsparpotenzial von mehreren 100 Euro (je nach Verbrauch).
Gasheizung austauschen und mit Solarthermie kombinieren.
Noch mehr Heizkosten sparen Sie, wenn Sie Ihre Gasheizung mit einer Solaranlage und Solarthermie-Anlage kombinieren. Dies ermöglicht Ihnen die Nutzung regenerativer Energie, konkret in Form eigens erzeugter Solarenergie. Diese können Sie dann ganz nach Heizbedarf zum Heizen und zur Bereitung von Warmwasser nutzen.
Heizung erneuern: Gasheizung mit Wärmepumpe.
Die Kombination aus zuverlässiger Gasheizung und effizienter Wärmepumpe ergibt eine zukunftssichere Heizung, die die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllt, förderfähig ist und mit der Sie ganz nach Ihren Wünschen modernisieren können. So liefert zunächst die Gasbrennwertheizung die zusätzliche Wärme zur hervorragenden CO2-Bilanz und den geringen Energiekosten der Wärmepumpe. Sie können Ihr Haus erst später dämmen oder Ihre Heizkörper anpassen, wenn Sie auf eine reine Wärmepumpe umsteigen wollen.
Gasheizung erneuern: Kosten.
Anders als z. B. Besitzer einer Stromdirektheizung profitieren die Besitzer einer Gasheizung von der bereits vorhandenen Infrastruktur. Die Kosten für das Verlegen eines Gashausanschlusses entfallen damit schon einmal (einen Gasanschluss brauchen Sie auch nicht, wenn Sie mit Flüssiggas heizen). Allerdings erfordert der Wechsel auf moderne Brennwerttechnik die Erneuerung des Schornsteins.
Gasheizung erneuern: Kosten im Überblick.
Anschaffungs- und Einbaukosten einer neuen Gasheizung hängen u. a. von Modell, Hersteller, Leistung und den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab. An den folgenden Richtwerten können Sie sich orientieren:
Komponente | Preise (ungefähre Angabe) |
---|---|
Gas-Brennwertgerät wandhängend | 2.500–4.000 Euro |
Gas-Brennwertgerät bodenstehend | 3.500–6.000 Euro |
Gas-Niedertemperaturkessel | 1.500–2.000 Euro |
Wasserspeicher | 500–1.500 Euro |
Abgasleitung (inklusive Montage) | 600–1.500 Euro |
Montage und Inbetriebnahme | 300–500 Euro |
Demontage alter Heizung | 150–300 Euro |
hydraulischer Abgleich | 500–900 Euro |
Gasanschluss | 500–2.500 Euro |
Neue Gasheizung: Anschaffungskosten vermeiden.
Die Anschaffung einer neuen Gasheizung ist kostenintensiv. Die Lösung kann Heizungscontracting heißen. Im Contracting-Modell bezahlen Sie für die neue Heizung lediglich eine monatliche Mietpauschale** sowie die Gaskosten. Alle weiteren Kosten für die Anschaffung, die Installation, die Wartung und die Reparatur der Gasheizung sowie ggf. der Wärmepumpe sind bei einem hybriden Heizsystem im Mietpreis* enthalten.
Austauschpflicht und Übergangsfristen für Gasheizungen.
Müssen Sie als Hausbesitzer Ihre alte Gasheizung jetzt austauschen? Die Pflicht dazu sowie die Fristen sind im Heizungsgesetz geregelt. Danach müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und einen flüssigen oder gasförmigen Brennstoff verwenden, oft ausgetauscht werden. Genauer: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, wenn es sich um Standardkessel und Konstanttemperaturkessel handelt.
Für Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel gilt die Austauschpflicht nicht. Wenn eine solche Anlage aber einen Defekt hat, nicht repariert werden kann und ersetzt werden muss, muss sie gegen ein Heizungssystem ausgetauscht werden, das die geforderten Anteile erneuerbarer Wärme erfüllt.
Die Austauschpflicht gilt also typischerweise für Ölheizungen und Gasheizungen. Kommen Sie der Austauschpflicht nicht nach, kann es ein Bußgeld geben – das Heizungsgesetz spricht hier von bis zu 50.000 Euro.
Von der Austauschpflicht für Gasheizungen und Ölheizungen gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel sind Gasheizungen von der Austauschpflicht ausgenommen, wenn sie als Niedertemperatur- oder Brennwertkessel betrieben werden. Außerdem gibt es einen Bestandsschutz für Eigentümer einer Gasheizung, die Ihr Zuhause seit dem 1. Februar 2022 oder früher bewohnen.
Damit soll jedoch zum 31.12.2044 Schluss sein.
Dann müssen alle fossilen Heizkessel, ob mit Brennwerttechnik oder ohne, laut Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) stillgelegt sein. Es lohnt sich also, sich schon jetzt zu informieren und über einen Heizungstausch nachzudenken. Übrigens erkennen Sie in der Regel am Typenschild Ihrer Gasheizung, wie alt Ihre Heizung ist.
Darüber hinaus sollten Sie ein paar Dinge beachten, wenn Sie eine neue Heizung planen. Zum Beispiel bei einer Pelletheizung. Pelletheizungen können Ihren Wärmebedarf komplett abdecken. Sie brauchen jedoch Platz für die Lagerung des Brennstoffs. Solarthermie-Anlagen brauchen diesen Platz nicht. Dafür können sie in der Regel Ihren Energiebedarf nicht vollständig decken, sondern müssen z. B. mit einer Gasheizung kombiniert werden.
Wärmepumpen sind platzsparend sowie einfach in der Handhabung. Sie können aber vor allem dann wirtschaftlich arbeiten, wenn Ihr Haus einen gewissen Standard an Dämmung hat. Bei einem Wärmebedarf von 16 kW sowie einer Vorlauftemperatur von höchstens 50 Grad ist eine Wärmepumpe in den meisten Fällen bereits sinnvoll. Ihr Installateur oder Energieberater kann diese Frage individuell für Ihr Zuhause beantworten.

Alte Gasheizung erneuern – Förderung nach Energieträger.
Heizungsart | Förderung |
---|---|
Wärmepumpe | 70 % Förderung maximal, z. B. durch: 30 % Basiszuschuss 20 % Klimageschwindigkeitsbonus 30 % Einkommensbonus 5 % Effizienzbonus |
Brennstoffzelle | 70 % Förderung maximal, z. B. durch: 30 % Basiszuschuss 20 % Klimageschwindigkeitsbonus 30 % Einkommensbonus |
Pelletheizung | 70 % Förderung maximal, z. B. durch: 30 % Basiszuschuss 20 % Klimageschwindigkeitsbonus 30 % Einkommensbonus |
Hybridheizung | Förderung nur für erneuerbare Komponente, kein Klimageschwindigkeitsbonus, max. 70 % für EE-Hybridheizung möglich |
Elektroheizung | keine Förderung |
Fernwärme | 70 % Förderung maximal, z. B. durch: 30 % Basiszuschuss 20 % Klimageschwindigkeitsbonus 30 % Einkommensbonus |
Solarthermie | Förderung nur für erneuerbare Komponente, kein Klimageschwindigkeitsbonus, max. 70 % für EE-Hybridheizung möglich |
Ob Gasheizung mit Biomethan oder Hybridheizung mit Warmwasserspeicher – eine neue Heizungsanlage kann vielfältige Vorteile mit sich bringen. Wärmepumpen zum Beispiel nutzen erneuerbare Energiequellen aus Luft, Boden oder Wasser. Sie reduzieren Ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und senken CO2-Emissionen. Außerdem sind sie effizient, wartungsarm und können mit Photovoltaik kombiniert werden
Hybridheizungen kombinieren z. B. eine Gasheizung und eine Wärmepumpe. Dadurch können Sie von der Zuverlässigkeit einer effizienten Gasheizung und der Nachhaltigkeit einer Wärmepumpe profitieren. Mit 65 % Anteil erneuerbarer Energien können Sie mit unserer Hybridheizung die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Zudem spart ein Heizungssystem mit Wärmepumpe und Erdgas-Brennwerttechnik bis zu 30 % an Energie und Kosten.
Pelletheizungen verwenden einen nachwachsenden Rohstoff und weisen entsprechend eine gute CO2-Bilanz auf. Sie zeichnen sich darüber hinaus durch eine hohe Versorgungssicherheit, regionale Verfügbarkeit und eine relativ einfache Bedienung aus.
Falls Sie Vermieter sind und sich fragen, ob Sie Ihre Gasetagenheizung erneuern müssen: Laut Heizungsgesetz dürfen Gasetagenheizungen repariert oder durch eine Gasheizung gleichen Typs ersetzt werden. Dabei haben Sie eine Übergangsfrist, die Ihnen etwas Zeit verschafft.
Zusammenfassend gilt: Gasetagenheizungen, die vor dem 1.1.2024 eingebaut wurden, können bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Nach dem Ausfall einer Etagenheizung im Mehrfamilienhaus oder nach Ablauf der Fristen müssen Sie zu einer Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien wechseln, wobei die Übergangsfrist bei Zentralheizungen bis zu 13 Jahre betragen kann.
Häufig gestellte Fragen.
Werden Gasheizungen verboten?
Gasheizungen sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Es gibt aber gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer neuen Gasheizung einschränken. Das gilt vor allem in Neubaugebieten und bei einem Heizungstausch.
Was ist bei der Erneuerung der Gasheizung wichtig?
Wenn Sie Ihre Gasheizung erneuern, sollte eine Heizlastberechnung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Ihre neue Heizung optimal zu Ihrem Bedarf passt. Ein hydraulischer Abgleich und eine Schornsteinsanierung sind ebenfalls empfehlenswert, um die Effizienz der Anlage zu optimieren.
Wann sollte eine Gasheizung erneuert werden?
Sie sollten Ihre alte Gasheizung spätestens nach 30 Jahren erneuern. So schreibt es auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Heizungsgesetz) vor. Es kann sinnvoll sein, eine Gasheizung bereits nach 15 Jahren zu erneuern, weil eine effizientere, nachhaltige Heizung Ihre Heizkosten senkt und zukunftssicherer ist.
Stand der Informationen: Mai 2025
Strom-Ratgeber
Alles Wichtige zum Thema „Strom“: Von Stromrechnung über Vertrag bis Anbieterwechsel.
Wärme-Ratgeber
Wissenswertes zu Heizkosten, Heizungsmodernisierung, Wärmepumpen und vielem mehr.
Elektromobilität-Ratgeber
Lesenswertes zum Thema „E-Mobilität“: Von Elektroautos über Ladezeiten bis Reichweite.
Solarenergie-Ratgeber
Informationen zu Solaranlagen und Solarthermie: von Kosten bis Einspeisevergütung.
* Mietheizung:
ENTEGA Wärme komplett hybrid kombiniert die gewerbliche Wärmelieferung aus einer neuen Heizungsanlage mit den Vorteilen einer klassischen Miete von Heizungsanlagen. ENTEGA plant, baut und betreibt eine Heizungsanlage zur Wärmeversorgung des Kunden, inkl. Wartung und Reparatur, zu einem monatlichen Pauschalpreis zzgl. Verbrauchskosten. Dank Kombination mit einer Wärmepumpe ist sichergestellt, dass auch die rechtlichen Vorgaben aus dem GEG eingehalten werden können und der Kunde seinen zusätzlichen Wärmebedarf selbst steuern kann.