Drittmengenabgrenzung

Drittmengenabgrenzung: Messkonzept installieren, Kostenvorteile sichern.

Vorteile bei Energienebenkosten sichern. Individuelles Messkonzept aus einer Hand.

Ab 1.1.2022 Pflicht nach EEG

Unternehmen können Energienebenkosten bei Steuern, Abgaben oder Umlagen reduzieren. Ab dem 1.1.2022 ist dafür jedoch ein Messkonzept notwendig, das die Weiterleitung von Strom an Dritte abgrenzt. Bei uns erhalten Sie Ihr Messkonzept zur Drittmengenabgrenzung für Strom aus einer Hand – günstig und rechtssicher.

Messkonzept für Drittmengen – Ihre Vorteile.

Profitieren.

Mit unserem Messkonzept für Drittmengen können Sie ab 1.1.2022 Vorteile bei Steuern, Umlagen und Abgaben weiter nutzen.

Aus einer Hand.

Sie haben nur einen Ansprechpartner, von Logistik über Installation, Betrieb und Messung bis zur Übermittlung der Verbrauchsdaten.

Gesetzeskonform.

Wir stellen sicher, dass Ihre Messstellen und die Drittmengenabgrenzung nach EEG 2021 die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Günstig.

Oft sind unsere Angebote günstiger als die von örtlichen Messstellenbetreibern. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage und vergleichen Sie.

Sicher.

Unsere Messkonzepte nutzen die höchsten Sicherheitsstandards. Von Erfassung bis Übermittlung werden Ihre Daten sicher und vertraulich behandelt.

Deutschlandweit.

Durch Drittmengenabgrenzung Stromsteuer- und weitere Einsparungen sichern? Das geht mit unseren Konzepten in ganz Deutschland.

Worum geht es bei der Drittmengenabgrenzung?

Drittmengen sind die Strommengen, die in einem Betrieb an einen dritten Endverbraucher weitergeleitet werden. Das kann zum Beispiel der selbständige Betreiber einer Betriebskantine sein. Das Identifizieren von Drittmengen sowie ihre Abgrenzung vom sonstigen Stromverbrauch ist oft nicht einfach, aber wichtig: Bestimmte Vergünstigungen wie Steuervorteile gibt es nämlich nur für den selbst verbrauchten Strom. 

Warum gibt es die Drittmengenabgrenzung für Strom?

Ein wesentlicher Grund für die Drittmengenabgrenzung: Stromsteuer-Vergünstigungen sowie weitere Vorteile zur Einsparung von Energienebenkosten (reduzierte Umlagen, Abgaben) gelten nur für den Strom, den das Unternehmen selbst verbraucht. Drittmengen, also der Stromverbrauch Dritter innerhalb des Betriebes (z. B. Kantinenbetreiber), sind nicht begünstigt und müssen daher separat erfasst werden.

Wer braucht ein Messkonzept für Drittmengen?

Sie fragen sich, ob Sie ein Messkonzept zur Drittmengenabgrenzung brauchen? Unsere Experten helfen Ihnen, Anforderungen und Bedarf zu klären. Für eine erste Einschätzung gilt: Ein Messkonzept zur Drittmengenabgrenzung ist in der Regel notwendig, wenn Sie 

  • von reduzierten Stromsteuersätzen profitieren, 
  • eine reduzierte EEG-Umlage auf selbst erzeugte Strommengen nutzen, 
  • als Unternehmen der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) unterliegen, 
  • privilegierte dezentrale Stromerzeugungsanlagen betreiben

Was bedeutet der Stichtag 31.12.2021?

Um weiterhin von Vergünstigungen bei Stromsteuer, Abgaben oder Umlagen profitieren zu können, müssen Unternehmen zum Jahreswechsel ein Messkonzept zur Drittmengenabgrenzung nach EEG 2021 haben. Entsprechend müssen die Messeinrichtungen bis spätestens 31.12.2021 installiert sein.

Checkliste zur Messkonzept-Pflicht

1. Machen Sie für den von Ihnen genutzten oder erzeugten Strom Vorteile z. B. bei Steuern, Abgaben oder Umlagen geltend?
2. Werden in Ihrem Betrieb Strommengen an Dritte weitergeleitet, z. B. an eine von einem Dienstleister betriebene Kantine?
3. Wird die Anlage, die diese Drittmenge Strom verbraucht, von einem Dritten betrieben?
4. Ist die Drittmenge nicht als unerheblicher „Bagetellverbrauch“ (alles unter 3.500 kWh) einzustufen?

Können Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten, sind Sie am 1.1.2022 zum Betrieb von Messstellen zur Drittmengenabgrenzung verpflichtet. Da die Beantwortung der Fragen nicht immer einfach ist, empfehlen wir ein unverbindliches Gespräch mit unseren Experten.

Drittmengenabgrenzung mit ENTEGA.

Aus einer Hand.

Sie haben nur einen Ansprechpartner sowie ein Portal für Ihre Messstellen und müssen sich um nichts weiter kümmern. Wir übernehmen die Logistik, die Installation, den gesamten Messstellenbetrieb, das transparente Messwesen sowie die zuverlässige und sichere Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten für Sie. Dabei sorgen wir für eine gesetzeskonforme und reibungslose Abwicklung.

In 4 Schritten zum Messkonzept

Günstige Preise.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. ENTEGA bietet preiswerte Leistungen, die oft günstiger sind als die Angebote örtlicher Messstellenbetreiber. Unsere Services sind deutschlandweit verfügbar. Mit einer unverbindlichen Anfrage wissen Sie schnell, wie günstig unsere Services für Sie sind.

Sicher und zuverlässig.

Stromverbrauchsdaten sollten genauso vertraulich bleiben wie alle anderen Daten. Darum erfüllen wir höchste Sicherheitsanforderungen, wenn es um Ihr individuelles Messkonzept zur Drittmengenabgrenzung geht. Unsere Messsysteme sowie die Übermittlung Ihrer Daten unterliegen strengen, gesetzeskonformen Sicherheitsanforderungen. Das garantieren wir unseren Kunden durch den Einbau von Technik, die vom Bundesamt für Sicherheit zertifiziert ist.

Zukunftsfähige Lösung.

Auch wenn Sie mit unserem Messkonzept zunächst vor allem die gesetzlichen Anforderungen ab dem 1.1.2022 erfüllen möchten, können Sie darüber hinaus auf unsere Technik aufbauen. Unsere intelligenten Messsysteme sind auf dem neuesten Stand der Technik und bieten Ihnen alle Möglichkeiten, die fortschreitende Digitalisierung vollumfänglich nutzen zu können.

Einfachere Prozesse.

Unsere Messkonzepte machen viele Ihrer Prozesse einfacher. Sie können nicht nur Drittmengen abgrenzen, sondern sämtliche Verbräuche komfortabel über unser Kundenportal online einsehen, vergleichen, prüfen und so Ihre Energieeffizienz steigern. Zusätzlich liefert unser Messstellenbetrieb Ihnen die optimale Basis für Ihre Audit-Prozesse, z. B. für Ihr Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Die Abrechnung erfolgt bequem zum Stichtag, sodass Sie Ihre Finanzen bestmöglich planen können. 

Jetzt individuellen Beratungstermin vereinbaren.

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Drittmengenabgrenzung und Messkonzept – häufige Fragen.

Was gilt als Drittmenge?

Als Drittmenge gilt die Strommenge, die an Dritte weitergeleitet wird. Typische Beispiele für solche Dritte sind der selbstständige Betreiber der Kantine, ein Getränkeautomat, geleaste Maschinen oder eine KWK-Anlage mit Contractingvertrag.

Wie kann man weiter von Vorteilen profitieren?

Ab dem 1.1.2022 müssen Drittmengen vom Eigenverbrauch abgegrenzt werden, und zwar durch ein rechtskonformes Messkonzept. Eine Schätzung genügt dann nicht mehr. Das heißt zum Beispiel, dass bei einem Antrag auf ermäßigte Stromsteuer die an Dritte weitergeleitete Strommenge anzugeben und vom selbst verbrauchten Strom abzugrenzen ist.

Was gilt als Bagetellverbrauch?

Als Bagatellverbrauch gelten Verbräuche, die zwar an einen Dritten weitergeleitet werden, aber nicht abgegrenzt werden müssen. Die Voraussetzungen wie zum Beispiel die Geringfügigkeit des Verbrauchs regelt § 62a EEG. Dort sind allerdings keine konkreten Mengenangaben festgeschrieben. Laut BDEW ist ein Verbrauch ab 3.500 Kilowattstunden (kWh) kein Bagatellverbrauch mehr. Für das BMWi sind bereits Verbräuche über 1.000 kWh zu begründen. Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist, sollten Sie sich hierzu von Experten beraten lassen.

Was ist mit Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom?

Sie haben ein BHKW oder eine PV-Anlage, die Sie privilegiert betreiben? Dann müssen Sie gewährleisten, dass Ihr selbst erzeugter Strom nicht von Dritten verbraucht wird. Dies können Sie zum Beispiel durch eine registrierende Leistungsmessung (RLM) sicherstellen.

Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

Wenn Sie bis zum 31.12.2021 kein rechtskonformes Messkonzept installiert haben, handeln Sie rechtswidrig, sobald Sie Ihre Vorteile wie Steuervergünstigungen etc. ab dem 1.1.2022 weiter nutzen. Auch eine Unterschlagung der Drittmengen kommt in Betracht. Folgen können Nachzahlungen, Strafen sowie Rückforderungen sein.

Was ist ein Messkonzept?

Ein Messkonzept identifiziert Dritte im Sinne der Drittmengenabgrenzung, erfasst die Messstellen und benennt verantwortliche Personen. Bei ENTEGA übernehmen wir zusätzlich die Logistik, die Installation, den Betrieb sowie die Übermittlung der Daten. So müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Wir sorgen für den gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Messstellen.

Kann ich meine alten Zähler weiter nutzen?

Bestehende Stromzähler können durchaus weiter verwendet werden, wenn sie eichrechtskonform sind. Dies wird von uns im Rahmen der Erstellung unseres Messkonzepts geprüft.