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Tarifrechner
Strom, Gas und Biogas
Sofortbonus und Neukundenprämie
Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Neukundenprämie und des Sofortbonus ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens 6 Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben. Die Höhe der Neukundenprämie hängt von dem PLZ-Gebiet, dem Jahresverbrauch im ersten Lieferjahr sowie dem spezifischen Aktionszeitraum ab. Neukundenprämien werden einmalig auf der ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben, soweit die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe des Sofortbonus hängt von dem PLZ-Gebiet, dem angegebenen Jahresverbrauch sowie dem spezifischen Aktionszeitraum ab. Der Sofortbonus wird einmalig von ENTEGA oder einem beauftragten Dritten innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn ausbezahlt, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Preisgarantie (Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien)
Für die Tarife ENTEGA Ökostrom pur, ENTEGA Ökostrom Wärme und ENTEGA Ökostrom Nachtspeicherheizung mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom pur 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.
Preisgarantie (Gas | Biogas)
Für die Tarife ENTEGA Gas pur 12, ENTEGA Gas fair und ENTEGA Biogas 10 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Gas pur 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Energiesteuer sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.
Mehr Klima- und Naturschutz
ENTEGA stellt – abhängig von den außerhalb der Grundversorgung abgesetzten Gas- und Biogasmengen – Finanzmittel für zusätzliche Klima- und Naturschutzmaßnahmen bereit und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der weltweiten Klimaziele. Weitere Informationen finden Sie unter entega.de/klimaschutzbeitrag.