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Mo.–Fr. 8–20 Uhr

0800 9011 821

Häufige Fragen und Ihre Antworten

Welche Daten sind notwendig, um den Anbieter zu wechseln?

  • IG Metall-Mitgliedsnummer
  • Jahresverbrauch
  • bisheriger Energieversorger
  • Kundennummer beim bisherigen Energieversorger
  • Zählernummer Strom bzw. Erdgas

Die benötigten Angaben finden Sie in Ihrer letzten Energieabrechnung.

Kann beim Anbieterwechsel der Strom bzw. Erdgas ausfallen?

Nein. Ihre Strom- bzw. Erdgasversorgung ist jederzeit sichergestellt. Der Wechsel des Energieanbieters ist eine rein administrative Angelegenheit und niemand schaltet währenddessen Ihren Strom oder Ihr Gas ab.

Wann kann ich frühestens von ENTEGA versorgt werden?

Das ist von der Laufzeit Ihres alten Vertrags abhängig. Wir nehmen die Belieferung in unseren Sonderverträgen außerhalb der Ersatz- und Grundversorgung nur auf, wenn der Lieferbeginn spätestens auf den 1. des fünften auf das Angebotsdatum folgenden Kalendermonats fällt.

Wie geht es nach dem Wechsel weiter?

Wir kümmern uns um alles. Zunächst kündigen wir für Sie Ihren Vertrag beim bisherigen Anbieter. Gleichzeitig melden wir Sie beim örtlichen Netzbetreiber zur Netznutzung an. Sobald alle Beteiligten dem Wechsel zugestimmt haben, sind Sie Kunde von ENTEGA und können unsere günstige und klimafreundliche Ökoenergie nutzen. Dieser Vorgang kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Sie haben weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter. Nutzen Sie dafür einfach ELLA, unseren smarten Chatbot.

Mit welchem Zählerstand beginnt mein Vertrag bei ENTEGA?

Der Betreiber Ihres örtlichen Netzes teilt uns den aktuellen Zählerstand zu Beginn des Vertrags mit.

Wie wird bei ENTEGA der Abschlag berechnet?

Bei der Anmeldung nennen Sie uns Ihren Jahresverbrauch. Aus Ihrem Verbrauch und dem gewählten Tarif errechnen wir Ihre voraussichtlichen Jahreskosten. Diese Kosten werden dann auf elf monatliche Abschlagszahlungen umgelegt. Bei Neukunden kann es sein, dass im ersten Monat noch kein Abschlag berechnet wird, dann werden die voraussichtlichen Jahreskosten auf die verbleibenden Monate umgelegt.

Je genauer die Angabe Ihres Jahresverbrauchs, desto geringer ist das Risiko einer Nachzahlung. Wenn Sie also einmal merken, dass Ihr Stromverbrauch höher oder niedriger ist als gedacht, können Sie die Abschlagszahlung in unserem Kundenportal MeineENTEGA bequem ändern. Schnell und einfach können Sie Ihren Abschlag auch mit Hilfe unseres Chat-Bots Ella anpassen.

Wann erhalte ich meinen Abschlagsplan von ENTEGA?

Wir schicken Ihnen kurz vor Lieferbeginn ein Begrüßungsschreiben, das Ihre Abschlagsplanung enthält.

Was bedeutet Ökostrom?

Ökostrom nennt man Strom, der aus erneuerbaren Energien stammt. Erneuerbare Energien sind z. B. Solarenergie, Biomasse, Wasser- oder Windkraft.

Kommt reiner Ökostrom aus der Steckdose, wenn man bei einem Ökostrom-Anbieter ist? Nein. Aus der Steckdose kommt deutschlandweit der gleiche Mix aus Öko- und Nicht-Ökostrom. Und zwar egal, bei welchem Stromanbieter man ist. Der Mix ergibt sich aus dem Strom, den alle Kraftwerke zusammen in das deutsche Stromnetz einspeisen.

Was bewirkt dann ein Wechsel zu einem Ökostrom-Anbieter? Jeder zusätzliche Ökostrom-Kunde sorgt dafür, dass der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Stromnetz steigt. Und ein Ökostrom-Kunde stellt auch sicher, dass sein Geld für Ausbau und Erzeugung erneuerbarer Energien verwendet wird.

Was ist Ökogas?

Erdgas ist ein beliebter und effizienter Energieträger. Aber zunächst einmal nicht gut für das Klima der Erde. Bei seiner Förderung, beim Transport und beim Heizen mit Erdgas entsteht das schädliche Treibhausgas CO2 – das lässt sich nicht vermeiden.

Was man aber tun kann, ist, diese Emissionen wieder auszugleichen. ENTEGA kompensiert die CO2-Gesamtmenge, die bei der Förderung, dem Transport und der Verbrennung des an den Kunden jährlich vertraglich gelieferten Erdgases entsteht.
Die Kompensation findet im Rahmen des freiwilligen CO2-Markts (VER Voluntary Emission Reduction oder VCU Voluntary Carbon Unit) statt und wird spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung durch Aufforstungs-, Waldschutzprojekte oder durch technische Klimaschutzprojekte im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz durchgeführt.
Alle Kompensationsprojekte werden von einem unabhängigen Zertifizierer, aktuell dem TÜV Rheinland, geprüft und zertifiziert.
 

* Weiterführende Informationen

Neukundenprämie
Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens 6 Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben. Die Höhe der Neukundenprämie hängt von dem PLZ-Gebiet, dem Jahresverbrauch im ersten Lieferjahr sowie dem spezifischen Aktionszeitraum ab. Neukundenprämien werden einmalig auf der ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben, soweit die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Preisgarantie (Ökostrom)
Für die Tarife ENTEGA Ökostrom eco und ENTEGA Ökostrom fair mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom fix 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Wasserstoffumlage, Offshore-Umlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.

Preisgarantie (Ökogas)
Für die Tarife ENTEGA Ökogas eco und ENTEGA Ökogas fair mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökogas fix 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie  sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Erdgassteuer, Kosten der Emissionszertifikate nach BEHG („CO2-Preis“), Speicherumlage sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.

Klimafreundlichkeit
ENTEGA kompensiert stets mindestens die CO2-Gesamtmenge, die bei der Förderung, dem Transport und der Verbrennung des an den Kunden jährlich vertraglich gelieferten Erdgases entsteht. Weitere Informationen zu den vom TÜV-Rheinland zertifizierten und geprüften Kompensationsprojekten sind hier zu finden.

ENTEGA Baumpflanzgarantie
Neukunde im Rahmen der Baumpflanzgarantie ist jeder, der mindestens mit einer neuen Sparte (Internet oder Energie) neu beliefert wird.