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Energiefinanzierungsgesetz.

Verringerung der KWKG- und Offshore-Umlage bei Wärmepumpen.

Wärmepumpen, die Strom über einen eigenen Zähler getrennt vom Haushaltsstrom beziehen, können gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) von KWKG- und Offshore-Umlage befreit werden. Damit sich die vorgenannten Umlagen auf 0 Cent/kWh verringern (sogenannte Privilegierung), sieht der Gesetzgeber folgende Voraussetzungen vor:

  • der Strom wird in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe verbraucht,
  • die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt (Zähler) mit dem Netz verbunden,
  • der Kunde ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten i.S. d. § 2 Nr. 20 EnFG und
  • gegen den Kunden bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

Beachten Sie bitte: Die Befreiung von Offshore- und KWKG-Umlage erfolgt nur, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und Ihr zuständiger Netzbetreiber Ihrem Antrag zustimmt. Damit ENTEGA beim Netzbetreiber die Umlagenreduzierung beantragen kann, teilen Sie uns bitte die benötigten Daten im nachfolgenden Formular mit.

Zusätzlich benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand, sofern Sie kein Smart Meter (intelligenter Zähler) haben. Sie können dafür unseren Chatbot Ella nutzen, den Sie über den Kontakt-Button auf dieser Seite erreichen.

Antrag Reduktion KWKG-/OffSHORE-Umlage Wärmepumpe.

Persönliche Angaben
Wärmepumpen-Vertrag ENTEGA

Die 10-stellige Vertragskontonummer finden Sie bspw. auf der Rechnung; sie beginnt mit "2".

Bitte geben Sie die Zählernummer Ihres Wärmepumpen-Zählers an. Sie finden diese in der Auftragsbestätigung oder letzten Rechnung.

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