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Vater mit Kind auf Schultern, vor einem Gebäude. Symbolisiert nachhaltiges Wohnen und einfache Beantragung eines Energieausweises.

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Energieausweis: Das müssen Sie wissen.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht? 

Sie möchten Ihr Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten? Dann müssen Sie ihn vorlegen: einen Energieausweis. Denn seit 2014 sind Eigentümerinnen und Eigentümer gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, zentrale Angaben wie die Effizienzklasse bereits in Immobilienanzeigen zu veröffentlichen.

Wozu ist ein Energieausweis gut?

Ein Energieausweis ordnet Ihrem Gebäude eine Energieeffizienzklasse zu – vergleichbar mit dem Energielabel bei Haushaltsgeräten. So hilft der Ausweis potenziellen Mietenden oder Kaufinteressierten, den energetischen Zustand Ihrer Immobilie vor Vertragsabschluss realistisch einzuschätzen. Und auch Sie als Eigentümerin oder Eigentümer profitieren. Der Energieausweis enthält konkrete Modernisierungsvorschläge, mit denen Sie den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken können. Das spart langfristig Kosten und steigert den Wert.

Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Beim Verbrauchsausweis werten wir die tatsächlichen Energieverbräuche Ihrer Immobilie aus. Dafür nutzen wir die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden – zum Beispiel aus Ihren Heizkostenabrechnungen. Maßgeblich für die Berechnung ist die beheizte Nutzfläche aller Wohneinheiten in Quadratmetern. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, weil er auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert.

Für einen Bedarfsausweis, auch bedarfsorientierter Energieausweis genannt, begutachten wir Ihr Gebäude zunächst direkt vor Ort. Anschließend beurteilen wir den Energiebedarf, wobei alle wichtigen Bereiche in unsere Analyse einfließen – vom Baujahr über die Dämmung bis zur Heiztechnik. So erhalten Sie eine zuverlässige Einschätzung, die unabhängig vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner ist.

Modernes Einfamilienhaus mit Solarmodulen auf dem Dach und Terrasse, umgeben von üppigem Grün.
Energieausweis

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Finden Sie heraus, wann Sie welchen Energieausweis brauchen.

Paar wird von Berater zur Energieoptimierung ihres Hauses mit Unterlagen informiert

Dann ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.

Für einen bedarfsorientierten Energieausweis prüft eine zertifizierte Fachkraft (z.B. Architekten oder Energieberater) die Energieeffizienz Ihres Gebäudes direkt vor Ort. Dabei werden alle wichtigen Bereiche begutachtet – von der Dämmung bis zur Heiztechnik.
Ein Bedarfsausweis ist für Sie verpflichtend, wenn:

  • Ihr Wohngebäude maximal vier Wohneinheiten hat und
  • der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.

Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Ihr Gebäude die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.

Dann ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.

Ein Verbrauchsausweis reicht in vielen Fällen aus. Er ist günstiger, weil er auf vorhandenen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert – ganz ohne Gutachten und Vor-Ort-Begehung.
Sie können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen, wenn …

  • Ihr Gebäude mehr als vier Wohneinheiten hat.
  • es sich um eine Gewerbeimmobilie handelt.
  • der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde – unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
  • das Wohngebäude die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt – Nachweis erforderlich.

Welcher Energieausweis ist der richtige für Sie? Einfach Fragen beantworten und den richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie ablesen.

Diagramm für Energieausweiswahl: Neubauten benötigen Bedarfsausweis; Bestandsbauten je nach Baujahr und Wohneinheiten unterscheiden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Energieausweis: Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Energieeffizienz meines Hauses selbst beurteilen?

Nur Personen mit fachlicher Qualifikation dürfen einen Energieausweis ausstellen. So ist es in § 88 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) geregelt. Das ist sinnvoll, denn Eigentümerinnen und Eigentümer haften für die Angaben zur Energieeffizienz ihres Hauses, wenn sie es vermieten oder verkaufen. Unsere Fachkräfte prüfen Ihr Haus genauestens und machen Ihnen auch mögliche Modernisierungsvorschläge, mit denen sie Energiekosten sparen und das Klima besser schützen können. Mit einem Energieausweis erhalten Sie also einen fundierten Überblick über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie.

Wer kann mir einen Energieausweis erstellen?

Fachkräfte mit einer „baunahen“ Ausbildung dürfen einen Energieausweis erstellen. Dazu zählen zum Beispiel Handwerksmeisterinnen und -meister, Technikerinnen und Techniker oder Personen mit einem Studium in Fächern wie Architektur, Bauphysik, Hochbau oder Bauingenieurwesen. In den meisten Fällen ist außerdem eine weitere Qualifikation nötig, zum Beispiel in Form einer erfolgreichen Fortbildung im energiesparenden Bauen. Erst dann dürfen Fachkräfte Energieausweise ausstellen.

Auch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie andere Fachkräfte können zu diesem Personenkreis zählen, sofern sie gemäß Bauordnung die folgenden Aspekte und Gebäudeteile beurteilen dürfen:

  • Wärmeschutz
  • Klima- und Heizungsanlagen
  • Lüftungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Gebäudehülle
  • Energieeinsparung

Was kostet mich ein Energieausweis bei ENTEGA?

Verbrauchsausweis für Wohngebäude: ab 120 Euro pro Gebäude
Unsere Fachkräfte stellen Ihnen einen nach § 82 Gebäudeenergiegesetz (GEG) anerkannten Energieausweis aus. Neben der Energieeffizienz Ihres Hauses enthält er auch Modernisierungsvorschläge, mit denen Sie Ihre Energiekosten senken können.

Bedarfsausweis für Wohngebäude: ab 750 Euro pro Gebäude
Unsere Fachkräfte beurteilen Ihre Immobilie anhand der Gebäude- und Heiztechnik, der Nutzungs- und Klimabedingungen sowie der Bauunterlagen. Der Energieausweis enthält ebenso Vorschläge für energetische Modernisierungsmaßnahmen.

Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude: Preis auf Anfrage
Gerne kalkulieren wir Ihnen ein individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihre Anforderungen.

Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude: Preis auf Anfrage
Gerne kalkulieren wir Ihnen ein individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihre Anforderungen.

Wie lange ist mein Energieausweis gültig?

Ein nach 2002 ausgestellter Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung. In bestimmten Fällen verliert er seine Gültigkeit jedoch schon früher. Beispielsweise, wenn sich die beheizte Nutzfläche Ihrer Immobilie um mehr als 50 Prozent oder um mehr als 50 Quadratmeter vergrößert. Dann schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen neuen Energieausweis vor.

Gut zu wissen:
Seit 2014 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, die Effizienzklasse ihrer Immobilie in Anzeigen anzugeben. Auch wenn der alte Energieausweis noch gültig ist, kann sich bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eine aktuelle Version lohnen. Denn diese ist oft aussagekräftiger und besser verständlich. Der Grund dafür ist, dass sich die Darstellung der Skala im Laufe der Jahre verändert hat. Bei älteren Ausweisen nimmt die niedrigste Energieklasse viel mehr Raum ein. So kann der Eindruck entstehen, ein schlecht saniertes Gebäude würde die beste Effizienzklasse nur knapp verfehlen – was jedoch nicht stimmt. Entscheidend ist deshalb immer der Energie-Endwert. Nur dieser ist nachprüfbar, objektiv und aussagekräftig genug.

Wann ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich?

Bedarfsausweis
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich. Dabei prüfen unsere Fachkräfte alle wichtigen Bereiche Ihres Gebäudes, wie das Heizungs- und Lüftungssystem oder die Dämmung. Nur vor Ort lassen sich die benötigten Daten zuverlässig erfassen, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie beurteilen und Ihnen konkrete Modernisierungsvorschläge machen zu können. Zusätzlich zur Vor-Ort-Begutachtung benötigen wir die Verbrauchswerte der letzten drei Heizperioden von Ihnen – zum Beispiel aus der Abrechnung Ihres Energieversorgers.

Verbrauchsausweis
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist kein Vor-Ort-Termin erforderlich. Unsere Fachkräfte können die energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes auch anhand geeigneter Bilder beurteilen. Bitte stellen Sie uns diese zur Verfügung. Wenn Sie dennoch einen Vor-Ort-Termin wünschen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

Macht es einen Unterschied, ob ich vermiete oder verkaufe?

Egal, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten: Sie benötigen in beiden Fällen einen Energieausweis. Denn als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie seit 2014 verpflichtet, alle relevanten Daten in der Immobilienanzeige anzugeben.

Welche Angaben muss ich in einer Immobilienanzeige machen?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, gehören folgende Informationen aus dem Energieausweis in die Anzeige:

  • Energieverbrauch oder Energiebedarf
  • CO₂-Emissionen
  • Energieträger der Heizung
  • Energieklasse (bei Energieausweisen ab dem 01.05.2014)

Sowohl Käuferinnen und Käufer als auch Mieterinnen und Mieter müssen den Energieausweis vor Vertragsabschluss einsehen können. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie des Ausweises per E-Mail versenden oder bei der Besichtigung aushängen.

Brauche ich in jedem Fall einen Energieausweis?

Sie brauchen einen Energieausweis, wenn …

  • Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten.
  • Sie eine umfassende Sanierung planen.
  • es sich um einen Neubau handelt.

Sie brauchen keinen Energieausweis, wenn …

  • Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen.
  • es sich bei Ihrem Gebäude um ein Baudenkmal handelt.
  • die Nutzfläche Ihres Gebäudes unter 50 m² liegt.

Gut zu wissen: Ein Energieausweis ist auch ohne Pflicht lohnenswert. Denn er zeigt Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer, wo Sie beim Energieverbrauch noch sparen können.

Wo kann ich meinen Energieausweis bestellen?

Ihren Energieausweis bestellen Sie einfach online bei ENTEGA. Gewünschten Ausweis auswählen und direkt hier auf der Seite beantragen. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welchen sollte ich wählen?

Wenn Sie zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen können, lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede:

Verbrauchsausweis
Meist günstiger, weil er auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert. Der Nachteil: Die Werte können stark schwanken – besonders bei Mietwohnungen mit häufigem Wechsel der Mieterinnen und Mieter.

Bedarfsausweis
Aussagekräftiger, da er auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes beruht – inklusive Bausubstanz, Heizung und Dämmung. Die höheren Kosten ergeben sich unter anderem aus einer erforderlichen Vor-Ort-Begehung.

Was kostet ein Verbrauchsausweis für Wohngebäude?

Der Preis für einen Verbrauchsausweis für Wohngebäude hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Die genaue Preisübersicht finden Sie in der folgenden Tabelle:

 Bauantrag vor 1977Bauantrag nach 1977
1-5 WE-120 Euro
5 WE120 Euro120 Euro
6-10 WE200 Euro200 Euro
11-15 WE300 Euro300 Euro
16 + WE400 Euro400 Euro

zzgl. 60 Euro für einen Vor-Ort-Termin

Was kostet ein Verbrauchsausweis für Gewerbe?

Der Preis für einen Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude wird auf Anfrage kalkuliert ‒ abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen.

Benötigen Sie einen Bedarfsausweis für Gewerbe?

Kontaktieren Sie uns unter 06151 360 360. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir sind persönlich für Sie da.

Sprechen Sie gerne unsere Experten der Effizienz:Klasse an.

+49 6151 360 360

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  • Montag bis Freitag9-12 Uhr
  • Montag bis Freitag13:30-16:30 Uhr

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+49 (0) 800 780 0444
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Montag - Freitag: 8:00 - 20:00 Uhr

Weitere Informationen, Ansprechpartner und Formulare finden Sie zudem unter:

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