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Mo.–Fr. 8–20 Uhr

0800 9011 821

Warum zu ENTEGA wechseln?

GÜNSTIG FÜR SIE. GUT FÜR'S KLIMA.

 

Das Wirtschaftsmagazin Focus Money hat in einer aktuellen Studie erneut die Fairness der 26 grössten deutschen Stromversorger getestet. In der repräsentativen Online-Befragung erreichte ENTEGA in allen Kategorien ein überdurchschnittliches Urteil; das Gesamturteil lautete "sehr gut" - ebenso in den Einzelkategorien "Nachhaltigkeit und Verantwortung", "Faire Beratung" und "Fairer Kundenservice". (Focus Money, 41/2012)

Häufige Fragen und Ihre Antworten

Wo erhalte ich die Tarifinformationen?

Das ENTEGA Angebot finden Sie unter igmservice.de oder direkt unter http://www.entega.de/igmservice.
Ihren Vertrag können Sie bequem online abschließen oder unter der kostenlosen Servicenummer:
0800 9011 821.

Welche Daten sind notwendig, um den Anbieter zu wechseln?

  • IG Metall-Mitgliedsnummer
  • Jahresverbrauch
  • bisheriger Energieversorger
  • Kundennummer beim bisherigen Energieversorger
  • Zählernummer Strom bzw. Erdgas

Die benötigten Angaben finden Sie in Ihrer letzten Energieabrechnung.

Kann beim Anbieterwechsel der Strom bzw. Erdgas ausfallen?

Nein. Ihre Strom- bzw. Erdgasversorgung ist jederzeit sicher. Der Wechsel ist eine rein administrative Angelegenheit. Und niemand schaltet währenddessen die Versorgung ab.

Wann kann ich frühestens von ENTEGA versorgt werden?

Das ist von der Restlaufzeit Ihres alten Energieliefervertrages abhängig. Wenn Sie keine Mindestvertragslaufzeit haben oder diese bereits überschritten ist, können Sie einen Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende kündigen.

Beispiel: Sie unterzeichnen Anfang April Ihren ENTEGA Vertrag. Wir kümmern uns darum, dass Ihr bisheriger Vertrag bis Ende April gekündigt ist. Ab dem 1. Mai beliefern wir Sie.

Was passiert nach meiner Anmeldung bei ENTEGA? (Bsp. für Strom)

Wir kümmern uns um alles. Zunächst kündigen wir für Sie Ihren Vertrag beim bisherigen Stromanbieter. Gleichzeitig melden wir Sie beim örtlichen Stromnetzbetreiber zur Netznutzung an. Sobald alle Beteiligten dem Wechsel zugestimmt haben, sind Sie Kunde von ENTEGA und profitieren von unserem günstigen und klimafreundlichen Ökostrom.

Mit welchem Zählerstand werde ich bei ENTEGA angemeldet?

Der Betreiber Ihres örtlichen Strom-/Erdgasnetzes teilt uns den aktuellen Zählerstand zu Beginn des Vertrags mit.

Wie wird bei ENTEGA mein Zählerstand ermittelt?

Kurz vor der anstehenden Jahresverbrauchsabrechnung sendet Ihnen ENTEGA eine Ablesekarte zu, mit der Sie Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Als Online-Kunde von ENTEGA erhalten Sie auf elektronischem Weg eine Mitteilung und können Ihren Zählerstand ganz einfach online eingeben. Auf dieser Grundlage erstellt ENTEGA Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Zusätzlich werden wir vom örtlichen Netzbetreiber jährlich über die aktuellen Zählerstände informiert.

Wie wird bei ENTEGA der Abschlag berechnet?

Die Berechnung ist ganz einfach. Bei der Anmeldung nennen Sie uns Ihren Jahresverbrauch. In Verbindung mit dem gewünschten Tarif ergeben sich daraus die Jahreskosten. Diese Jahreskosten werden dann auf elf monatliche Abschlagszahlungen umgelegt. Bei Neukunden kann es sein, dass im ersten Monat noch kein Abschlag berechnet wird, dann werden die Jahreskosten auf die verbleibenden Monate umgelegt. Je genauer Ihre Jahresverbrauchsangabe, desto geringer das Risiko einer Nachzahlung. Wenn Sie also einmal merken, dass Ihr Verbrauch höher oder niedriger ist als gedacht, können Sie die Abschlagszahlung jederzeit in unserem Kundenportal MeineENTEGA anpassen oder telefonisch unter 0800 9011 821.

Wann erhalte ich meinen Abschlagsplan von ENTEGA?

Wir schicken Ihnen kurz vor Lieferbeginn ein Begrüßungsschreiben, das Ihre Abschlagsplanung enthält.

Was bedeutet Ökostrom?

Ökostrom nennt man Strom, der aus erneuerbaren Energien stammt. Erneuerbare Energien sind z. B. Solarenergie, Biomasse, Wasser- oder Windkraft.

Kommt reiner Ökostrom aus der Steckdose, wenn man bei einem Ökostrom-Anbieter ist? Nein. Aus der Steckdose kommt deutschlandweit der gleiche Mix aus Öko- und Nicht-Ökostrom. Und zwar egal, bei welchem Stromanbieter man ist. Der Mix ergibt sich aus dem Strom, den alle Kraftwerke zusammen in das deutsche Stromnetz einspeisen.

Was bewirkt dann ein Wechsel zu einem Ökostrom-Anbieter? Jeder zusätzliche Ökostrom-Kunde sorgt dafür, dass der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Stromnetz steigt. Und ein Ökostrom-Kunde stellt auch sicher, dass sein Geld für Ausbau und Erzeugung erneuerbarer Energien verwendet wird.

Was ist klimafreundliches Erdgas?

Beim Heizen mit Erdgas entsteht immer CO2. Es wird bei der Förderung, beim Transport und bei der Verbrennung im Heizkessel freigesetzt und gelangt in die Atmosphäre. Man kann diese Emissionen nicht vermeiden. Aber durch Investitionen in Klimaschutzprojekte gelingt es die CO2-Konzentration in der Atmosphäre zumindest temporär zu senken. Mehr dazu. Zertifiziert werden unsere Investitionen durch den TÜV Rheinland.

* ENTEGA erwirbt für jede Tonne CO2, die bei der Förderung, dem Transport und der Verbrennung des an den Kunden jährlich vertraglich gelieferten Erdgases entsteht, CO2-Zertifikate im Rahmen des freiwilligen CO2-Marktes. Hierdurch stellen wir Finanzmittel für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen (etwa Waldschutzprojekte) zur Verfügung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der weltweiten Klimaziele. Weitere Informationen finden Sie unter entega.de/klimaschutzbeitrag

Weiterführende Informationen

Neukundenprämie
Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens 6 Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben. Die Höhe der Neukundenprämie hängt von dem PLZ-Gebiet, dem Jahresverbrauch im ersten Lieferjahr sowie dem spezifischen Aktionszeitraum ab. Neukundenprämien werden einmalig auf der ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben, soweit die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Preisgarantie (Ökostrom)
Für den Tarif ENTEGA Ökostrom eco mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom fix 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen..

Preisgarantie (Ökogas)
Für den Tarif ENTEGA Ökogas eco mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökogas fix 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Energiesteuer sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.

ENTEGA Baumpflanzgarantie
Für jeden Neukunden von ENTEGA pflanzen wir einen Baum in heimischen Wäldern. Neukunde im Rahmen der Baumpflanzgarantie ist jeder, der in den letzten 12 Monaten kein Internet von ENTEGA bezogen oder einen entsprechenden Auftrag erteilt hat. Außerdem gilt im Rahmen der Baumpflanzgarantie jeder als Neukunde, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den neu angemeldeten Zähler mindestens sechs Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben.