Onlinetarife

JETZT ZU GÜNSTIGEM ÖKOSTROM WECHSELN UND DAS KLIMA SCHONEN!

Ökostrom

Ökostrompreis für Ihren Ort berechnen:

Bitte geben Sie eine korrekte Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie einen gültigen Verbrauchswert ein.
Wie viel Strom verbrauche ich?

Stromverbrauch nach Personen im Haushalt schätzen:

Schließen

Sichern Sie sich Ihre Neukundenprämie*.

  • 12 Monate Preisgarantie*
    und keine Vorauskasse!
  • Atomstromfrei und CO2-frei erzeugt!
  • Top Kundenberatung
    und 24h Online Service!

Einfacher Wechsel.

Einfach PLZ eingeben, Stromverbrauch schätzen und Tarif aussuchen.

Nur Anschrift und Zählernummer eintragen und Bestellung abschicken.

Fertig! Wir erledigen alles andere wie die Kündigung beim bisherigen Anbieter.

ENTEGA Service-Nummer
Mo.–Fr. 8–20 Uhr
Anruf zum Ortstarif

06151 27 64 28 0
Interessenten

* Neukundenprämie
Neukunde in Bezug auf die Gewährung der Prämie ist jeder, der einen neuen oder weiteren Zähler zur Belieferung mit Energie anmeldet, ohne einen anderen Zähler abzumelden. Zusätzlich darf für den weiteren oder neu angemeldeten Zähler mindestens 6 Monate lang kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENTEGA hinsichtlich der Belieferung mit Energie bestanden haben. Die Höhe der Neukundenprämie hängt von dem PLZ-Gebiet, dem Jahresverbrauch im ersten Lieferjahr sowie dem spezifischen Aktionszeitraum ab. Neukundenprämien werden einmalig auf der ersten Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben, soweit die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Preisgarantie
Für die Tarife ENTEGA Ökostrom eco und ENTEGA Ökostrom fair mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Für den Tarif ENTEGA Ökostrom fix 24 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhalten Sie eine ENTEGA Preisgarantie von 24 Monaten ab Lieferbeginn.
Ausgenommen von der ENTEGA Preisgarantie sind Änderungen der folgenden Preisbestandteile: Umsatzsteuer, Stromsteuer sowie das Inkrafttreten neuer Steuern, Abgaben, Umlagen oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Mehrbelastungen oder Entlastungen.