Tarifinfo

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ENTEGA Ökostrom

ENTEGA Ökostrom ist nur für Neukunden mit einer durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauchsmenge von bis zu 50.000 kWh erhältlich, die uns den Lieferauftrag innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Angebots erteilen. Ein Liefervertrag zu den oben genannten Preisen kommt darüber hinaus nur dann zustande, wenn der Lieferbeginn spätestens auf den 1. des fünften auf den Vertragsschluss folgenden Monats fällt. Andernfalls wird ENTEGA ein neues Angebot unterbreiten.

Preisgarantie für ENTEGA Ökostrom

Bezogen auf den Tarif ENTEGA Ökostrom mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monat und einer Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Vorstehender Satz findet keine Anwendung auf eine Preiserhöhung aufgrund einer Erhöhung der Umsatzsteuer, einer Erhöhung der Stromsteuer oder einer Neueinführung gesetzlicher Steuern oder Abgaben. Preissenkungen werden selbstverständlich weitergegeben.

Preisinformationen Strom

Die Bruttopreise ergeben sich aus den Nettopreisen zzgl. aktuell gültiger Umsatzsteuer. Die Nettopreise enthalten die Konzessionsabgabe und die gesetzlichen Abgaben und Steuern: Abgaben gem. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) sowie die Energiesteuer auf Strom.

ENTEGA Ökostrom NATURpur Wärmepumpe

Der Tarif ENTEGA Ökostrom NATURpur Wärmepumpe ist nur für Eigentümer einer Wärmepumpe im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze und der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG erhältlich und gilt ausschließlich für die Lieferung der für den Betrieb der Wärmepumpe benötigten Elektrizität.

ENTEGA Klimaneutrales Erdgas

Der Tarif ENTEGA Klimaneutrales Erdgas gilt für Neukunden mit einer durchschnittlichen jährlichen Erdgasverbrauchsmenge von bis zu 200.000 kWh, die uns den Lieferauftrag innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Angebots erteilen. Ein Liefervertrag zu den oben genannten Preisen kommt darüber hinaus nur dann zustande, wenn der Lieferbeginn spätestens auf den 1. des fünften auf den Vertragsschluss folgenden Monats fällt. Andernfalls wird ENTEGA ein neues Angebot unterbreiten.

ENTEGA kompensiert stets mindestens die CO2-Gesamtmenge, die bei der Förderung, dem Transport und der Verbrennung des an den Kunden jährlich vertraglich gelieferten Erdgases entsteht. 

Die Kompensation findet im Rahmen des freiwilligen CO2-Markts (Voluntary Carbon Market, VER) statt und wird spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung durch die Wiederherstellung von Waldökosystemen bzw. durch Aufforstung von Wäldern durchgeführt. Durch den Vorgang der Photosynthese wird der Kohlenstoffanteil (C) des CO2 in Biomasse gebunden und Sauerstoff (O2) in die Atmosphäre abgegeben. 

Alle Kompensationsprojekte basieren auf den internationalen Anforderungen zu Entwicklung, Quantifizierung und Monitoring (CCBS, ISO 14064-2 und VER).

Preisgarantie ENTEGA Klimaneutrales Erdgas

Eine Preiserhöhung ist grundsätzlich erstmals nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferbeginn möglich (Preisgarantie). Vorstehender Satz findet keine Anwendung auf eine Preiserhöhung aufgrund einer Erhöhung der Umsatzsteuer, einer Erhöhung
der Erdgassteuer oder einer Neueinführung gesetzlicher Steuern oder Abgaben.

Wasserversorgung

ENTEGA vertreibt in bestimmten Gebieten Trinkwasser im Namen und auf Rechnung der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE) und übernimmt insoweit die Abrechnung.

Außerdem kooperiert ENTEGA im Bereich der Nah- und Fernwärme mit der HEAG Südhessische Energie AG (HSE).

Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden