Tarifinfo.
ENTEGA Ökostrom ist nur für Neukunden mit einer durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauchsmenge von bis zu 50.000 kWh erhältlich, die uns den Lieferauftrag innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Angebots erteilen. Ein Liefervertrag zu den oben genannten Preisen kommt darüber hinaus nur dann zustande, wenn der Lieferbeginn spätestens auf den 1. des fünften auf den Vertragsschluss folgenden Monats fällt. Andernfalls wird ENTEGA ein neues Angebot unterbreiten.
Bezogen auf den Tarif ENTEGA Ökostrom mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monat und einer Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn. Bis dahin sind evtl. Preiserhöhungen nur bei einer Erhöhung der Stromsteuer, der Umsatzsteuer oder bei einer Neueinführung gesetzlicher Steuern oder Abgaben möglich. Preissenkungen werden selbstverständlich weitergegeben.
Der Stromspar-Assistent bzw. die Energiesparprodukte der Qualitätsmarke OPUS greenNet werden hergestellt von der Jäger Direkt Jäger Fischer GmbH & Co. KG, Hochstr. 6, 64385 Reichelsheim. ENTEGA ist kein Hersteller, sondern insoweit ausschließlich vertrieblich tätig. Die Produktverpackung kann von der obigen Abbildung abweichen.
Die Bruttopreise ergeben sich aus den Nettopreisen zzgl. aktuell gültiger Umsatzsteuer. Die Nettopreise enthalten die Konzessionsabgabe und die gesetzlichen Abgaben und Steuern: Abgaben gem. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) sowie die Energiesteuer auf Strom.
Der Tarif ENTEGA Ökostrom NATURpur Wärmepumpe ist nur für Eigentümer einer Wärmepumpe im Netzgebiet der EnRM-Energienetze Rhein-Main GmbH und der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG erhältlich und gilt ausschließlich für die Lieferung der für den Betrieb der Wärmepumpe benötigten Elektrizität.
Der Tarif ENTEGA Klimaneutrales Erdgas gilt für Neukunden mit einer durchschnittlichen jährlichen Erdgasverbrauchsmenge von bis zu 200.000 kWh, die uns den Lieferauftrag innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Angebots erteilen. Ein Liefervertrag zu den oben genannten Preisen kommt darüber hinaus nur dann zustande, wenn der Lieferbeginn spätestens auf den 1. des fünften auf den Vertragsschluss folgenden Monats fällt. Andernfalls wird ENTE GA ein neues Angebot unterbreiten.
ENTEGA kompensiert stets mindestens die CO2-Gesamtmenge, die bei der Förderung, dem Transport und der Verbrennung des an den Kunden jährlich vertraglich gelieferten Erdgases entsteht.
Die Kompensation findet im Rahmen des freiwilligen CO2-Markts (Voluntary Carbon Market, VER) statt und wird spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung durch die Wiederherstellung von Waldökosystemen bzw. durch Aufforstung von Wäldern durchgeführt. Durch den Vorgang der Photosynthese wird der Kohlenstoffanteil (C) des CO2 in Biomasse gebunden und Sauerstoff (O2) in die Atmosphäre abgegeben.
Alle Kompensationsprojekte basieren auf den internationalen Anforderungen zu Entwicklung, Quantifizierung und Monitoring (CCBS, ISO 14064-2 und VER).
Eine Preiserhöhung ist grundsätzlich erstmals nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferbeginn möglich (Preisgarantie). Vorstehender Satz findet keine Anwendung auf eine Preiserhöhung aufgrund einer Erhöhung oder Neueinführung gesetzlicher Steuern oder Abgaben.
Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden
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