Die Wirkarbeit / Wirkleistung.
Wirkarbeit ist die verbrauchte elektrische Energie bzw. die Energie, die in Nutzenergie (zum Beispiel Bewegungsenergie, Licht, Wärme) umgewandelt wird. Ihre Einheit ist kWh. Für die Wirkarbeit ist der Arbeitspreis zu zahlen.
Wirkleistung ist die Wirkarbeit je Zeiteinheit; ihre Einheit ist kW. In Stromlieferverträgen wird grundsätzlich keine Momentanleistung für die Abrechnung herangezogen, sondern eine Messperiode (üblicherweise die Viertelstunde) vereinbart.
Für leistungsmessende Kunden ist zu beachten: Die für die Abrechnung maßgebende Wirkleistung wird nach der Formel „Wirkleistung = Wirkarbeit je Messperiode/Dauer der Messperiode“ errechnet.
Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden
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