Die Marktgebietszuordnung.
Als überregionales Gasversorgungsunternehmen versorgt ENTEGA Kunden in mehreren Marktgebieten. Die ENTEGA Kunden sind gemäß der „Vereinbarung über die Kooperation nach § 20 Abs. 1 b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ den einzelnen Marktgebieten initial zugeordnet.
Als Marktgebiet wird die Zusammenfassung von (Teil-)Netzen verschiedener miteinander verbundener Gasnetze bezeichnet, in denen ein Transportkunde gebuchte Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen kann und innerhalb derer er einheitliche Bilanzkreise buchen kann.
Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden
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