Geförderte Produkte.

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Ein Haus ist so einzigartig wie seine Bewohner: Der Weg zum Energiesparen beginnt mit einer individuellen Analyse.

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Wir von ENTEGA haben vor allem ein Ziel: Ihnen ein CO2-neutrales Leben zu ermöglichen. Dafür stehen wir Ihnen nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch mit unserem Förderprogramm zur Seite. Immer dann, wenn Ihre Investitionen in sparsame Geräte, neue Heizungsanlagen oder andere Effizienzmaßnahmen die unsere Nachhaltigkeitskriterien

  • Nutzung von Energie optimieren und somit den Verbrauch vermeiden
  • Mit Hilfe von modernen Anlagen Energie effizient einsetzen
  • CO2-freie Energie aus regenerativen Quellen (Sonne, Wind, Wasser) erzeugen
  • Unvermeidbare CO2-Emissionen durch z.B. Aufforstungsprojekte kompensieren
erfüllen, beteiligen wir uns an Ihren Kosten. 

Produkte der ENTEGA Abwrackprämie.
Modernisierung Gasheizung

Die Brennwerttechnik hat erhebliche technische Fortschritte gemacht. Die Modernisierung auf einen modernen Gasbrennwertkessel reduziert den CO2-Ausstoß, senkt die Energiekosten und schont Ihren Geldbeutel.

 

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Modernisierung Gasheizung

Bei konventionellen Heizkesseln entschwindet die Abgaswärme einfach durch den Schornstein. Moderne Brennwerttechnik hingegen entzieht den Abgasen der Heizung die Wärme und nutzt sie zum Heizen.

Außerdem sind die heutigen Heizkessel besser gedämmt, so dass weniger Wärme im Heizungskeller verloren geht. Einen mehr als 20 Jahre alten Heizkessel zu ersetzen, kann sich somit schnell rentieren.

ENTEGA fördert mit der Abwrackprämie die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf Erdgas-Brennwerttechnik.

Ersetzen Sie jetzt Ihre Altanlage durch eine energieffiziente Erdgas-Brennwerttechnik und profitieren Sie von unseren Förderbeträgen.

Die ENTEGA Förderung für Erdgas - Heizungsmodernisierung:
ENTEGA Abwrackprämie 150 Euro
Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG in ausgewählten Vertriebsgebieten. Voraussetzungen für die Förderung: Einbau eines Erdgas-Brennwertgeräts durch ENTEGA Energieeffizienz GmbH & Co. KG oder ein anderes Partner-Installationsunternehmen der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG sowie Abschluss oder Fortbestand eines klimaneutralen Erdgas- und eines Ökostromvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installationsunternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de.
Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2013 möglich. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förder- betrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Einreichung des Förderantrags und Vorlage der Rechnung über den Einbau des Erdgas-Brennwertgeräts.

Mögliche weitere Förderung

Bei einer Kombination der Gasbrennwertheizung mit Solarthermie erhöht sich der Förderbetrag um 150 Euro.

Sie möchten individuell beraten werden? Treten Sie mit uns in Kontakt.

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Heizungsumstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik

Bei modernen Brennwert- und Niedertemperatur-Heizkessel geht erheblich weniger Wärme in Form von Wasserdampf verloren. Sie nutzen die Wärme der Abgase und verbrauchen so bis zu 30% weniger Energie. Eine Investition also, die sich wirtschaftlich und ökologisch lohnt.

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Heizungsumstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik

Rund 6 Mio. Ölheizungen sind derzeit in Deutschland im Ein- satz, davon gelten ein Drittel aufgrund ihres Alters als technisch überholt. Im Interesse der Umwelt und des Porte- monnaies ihrer Besitzer sollten die Geräte möglichst bald ausgetauscht werden. Moderne Heizungssysteme erreichen einen Jahresnutzungsgrad von bis zu 92% und mehr – veraltete Kessel hingegen durchschnittlich nur 62%.

Wenn Ihre Ölheizung 15 Jahre und länger in Betrieb ist, sollten Sie in jedem Fall aktiv werden, da ein großer Teil der im Heizkessel erzeugten Wärme ungenutzt verloren geht, so etwa

  • über den Schornstein (Abgasverluste)
  • durch schlechte Wärmedämmung des Kessels (Oberflächenverluste)
  • durch häufige Stillstandsphasen (Auskühlungsverluste)

 

Aber auch eine regelmäßige Wartung Ihrer Ölheizung sowie eine Modernisierung und Sanierung von Heizöltankanlagen kann die Energieeffizienz erhöhen.

Für den Austausch veralteter Ölheizungen gibt es attraktive öffentliche Zuschüsse – gerade bei einer Umstellung auf Sonnenergie und Erdgas.

Und auch die ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG fördert mit der ENTEGA Abwrackprämie die Umstellung Ihrer Heizungsanlage von Öl, Festbrennstoffen, Flüssiggas oder Strom auf Erdgas-Brennwerttechnik.

Die ENTEGA Förderung für die Umstellung auf Erdgas-Brennwertheizung:
ENTEGA Abwrackprämie 750 Euro
Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG und nur in im Gas-Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH und der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG, in welchem die ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG die Grund- versorgung von Kunden durchführt. Voraussetzungen für die Förderung: ENTEGA fördert die Umstellung von Öl, Festbrennstoffen, Flüssiggas oder Strom auf Erdgas-Brennwerttechnik (Einbau eines Erdgas-Brennwertgeräts oder Mikro-BHKWs) durch ENTEGA Energieeffizienz GmbH & Co. KG oder ein anderes Partner-Installationsunternehmen der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG sowie Abschluss eines klimaneutralen Erdgasvertrages und eines Ökostromvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installationsunternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de.
Der Antragsteller beantragt bis spätestens 31.05.2013 einen Erdgasanschluss, stellt seine alte Heizungsanlage um und nimmt bis spätestens 31.08.2013 den Bezug von ENTEGA Erdgas auf. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen.
Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Einreichung des Förderantrags und Vorlage der Rechnung über den Einbau des Erdgas-Brennwertgeräts oder eines Mikro-BHKWs.

Mögliche weitere Förderung

Bei einer Kombination der Gasbrennwertheizung mit Solarthermie erhöht sich der Förderbetrag um 150 Euro.

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Wärmepumpe

Die Wärmepumpe in Kombination mit Ökostrom von ENTEGA ist eine sehr kostengünstige klimafreundliche Möglichkeit, um für behagliche Wärme und warmes Wasser in Ihrem Haus zu sorgen.

 

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Wärmepumpe

Bereits wenige Grad Temperaturunterschied reichen aus, um eine Wärmepumpe einsetzen zu können.

Wärmepumpen ziehen Wärme aus der Luft oder über Sonden und Flächenkollektoren aus dem Boden, „verdichten“ die Wärme und nutzen sie so zum Heizen.

Am häufigsten kommen bei Sanierungen Luft/Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz, die Wärme aus der Umgebungsluft „ziehen“. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe kann im Freien beispielsweise an der Außenwand des Gebäudes stehen, im Keller bezieht sie die Wärme über Schächte. Eine Sole/Wasser-Wärmepumpe entzieht dem Boden die notwendige Heizwärme.

Als Heizkosten kommen also nur die Kosten des ENTEGA Ökostroms für die Wärmepumpe zum Tragen. Der Ökostrom stammt aus regenerativen Energien und ist CO2- und atomstromfrei erzeugt. Somit ist eine Wärmepumpe in Kombination mit Ökostrom gleich doppelt klimaschonend.

Der Einbau oder die Umstellung auf eine elektrische Wärmepumpe bietet Ihnen die ENTEGA Energieeffizienz GmbH & Co. KG zu einem Komplettpreis an und ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG fördert diese Technologie mit der ENTEGA Abwrackprämie.

Die ENTEGA Förderung der für elektrische Wärmepumpen:
ENTEGA Abwrackprämie 300 Euro
Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG nur im Strom-Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH und der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG, in welchem die ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG die Grundversorgung von Kunden durchführt. Voraussetzungen für die Förderung: Einbau einer monoenergetischen elektrischen Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe oder Hybrid-Wärmepumpenanlage bei Altbaumodernisierung sowie Abschluss oder Fortbestand eines Ökostromvertrages für den Haushaltsbedarf und des Ökostromtarifes ENTEGA Naturpur Wärmepumpe mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installations- unternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de.
Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2013 möglich. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Einreichung des Förderantrags und der Vorlage der Rechnung über den Einbau der elektrischen Wärmepumpe.

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Einbau eines Mikro-Blockheizkraftwerkes/einer Gas-Wärmepumpe

Kleine Heizkraftanlagen sind heute so ausgereift und zuverlässig, dass sie auch für Ein- und Zwei- familienhäuser interessant sind. Nutzen Sie die ENTEGA Förderung.

 

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Einbau eines Mikro-Blockheizkraftwerkes/einer Gas-Wärmepumpe

Blockheizkraftwerk.

Ein Erdgas-Brennwertkessel mit integriertem Stirling-Motor oder Verbrennungsmotor heizt Ihr Haus und erzeugt gleichzeitig Strom durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung. Kleine Heiz- kraftanlagen sind heute so ausgereift und zuverlässig, dass sie auch für Ein- und Zweifamilienhäuser interessant sind. Das Kleinkraftwerk ist nicht größer als eine Geschirrspülmaschine und lässt sich problemlos in alle Heizungs- systeme integrieren, egal ob Radiatoren- oder Fußbodenheizung, ob Modernisierung oder Neubau. Das Gerät ist flüsterleise und leicht zu warten. Den beim Heizen erzeugten Strom nutzen Sie entweder im eigenen Haushalt oder speisen ihn gegen eine entsprechende Vergütung ins allgemeine Netz ein. So liefert zum Beispiel die von ENTEGA vertriebene stromerzeugende Heizung eine hohe Wärme- leistung (bis zu 12kW) und erzeugt gleichzeitig eine elektrische Leistung (Strom) von 1kW.

Gas-Wärmepumpe.
Mit einer Gaswärmepumpe lässt sich der Gasverbrauch gegenüber einer herkömmlichen Gasheizung um ca. 30 % reduzieren. Setzen Sie auf Ihr eigenes kleines Kraftwerk oder auf eine Gas-Wärmepumpe und profitieren Sie von der ENTEGA-Abwrackprämie.

Die ENTEGA Förderung:
ENTEGA Abwrackprämie 1.250 Euro
Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG in ausgewählten Vertriebsgebieten. Voraussetzungen für die Förderung: Einbau eines Mikro-BHKW (bis 2 kW elektrisch) bzw. einer Gaswärmepumpe (bis 50 kW thermisch) durch ENTEGA Energieeffizienz GmbH & Co. KG oder ein anderes Partner-Installationsunternehmen der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG sowie Abschluss oder Fortbestand eines Ökostromvertrages und eines klimaneutralen Erdgasvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installationsunternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de.
Die Antragstellung ist bis zum 31.05.2013 möglich. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Einreichung des Förderantrags und Vorlage der Rechnung über den Einbau des Mikro-Blockheizkraftwerks oder der Gas-Wärmepumpe.

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Sonderförderung: Umstellung elektrischer Heizung

Heizen mit Strom ist heute sehr teuer. Möchten Sie weniger für das Heizen bezahlen und gleichzeitig das Klima schützen, dann bieten wir für unter- schiedliche Varianten der Heizungsumstellung attraktive Förderungen.

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Sonderförderung: Umstellung elektrischer Heizungen.

Heizen mit Strom ist heute sehr teuer. Möchten Sie weniger für das Heizen bezahlen und gleichzeitig das Klima schützen, dann bieten wir für unter- schiedliche Varianten der Heizungsumstellung attraktive Förderungen.

ENTEGA gewährt für die Umstellung einer elektrischen Speicher- oder Direktheizung auf

1. Erdgasbrennwertheizung

2. Mikro-BHKW oder Gaswärmepumpe

3. auf elektrische Wärmepumpe

4. Pelletsheizung

eine Sonderförderung von 500 Euro.

Die ENTEGA Förderung:
ENTEGA Abwrackprämie 500 Euro

Zusammen mit der Förderung der Einzelmaßnahmen und der Sonderförderung ergeben sich folgende Gesamtbeträge:

1. Umstellung auf eine Erdgasbrennwertheizung,         Gesamtförderung 1.250 Euro

2. Umstellung auf ein Mikro-BHKW oder eine Gaswärmepumpe, Gesamtförderung 1.750 Euro

3. Umstellung auf eine elektrische Wärmepumpe Gesamtförderung 800 Euro oder

4. auf eine Pelletsheizung, keine Zusatzförderung,     Sonderförderung 500 Euro

Bedingung für die Sonderförderung ist, dass der gesamte Heiz- wärmebedarf der Wohnung oder des Gebäudes nach der Umstellung durch die neue Heizungsanlage erzeugt wird und die alten elektrischen Heizkörper vorschriftsmäßig entsorgt werden.

Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG und wird nur Kunden im Strom-Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH und der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG, in welchem die ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG die Strom-Grundversorgung von Kunden durchführt, gewährt. Voraussetzungen für die Förderung: Der Einbau einer neuen Heizungsanlage durch ENTEGA Energieeffizienz GmbH & Co. KG oder ein anderes Partner-Installationsunternehmen der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG sowie Abschluss oder Fortbestand eines Ökostromvertrages und eines klimaneutralen Erdgasvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installationsunternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de. Die Antragstellung ist bis zum 31.05.2013 möglich und die Umstellung bis spätestens 31.08 2012 auf die neue Heizung erfolgt. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Einreichung des Förderantrags und Vorlage der Rechnung über Umstellung der elektrischen Heizung.

Mögliche weitere Förderung:

Bei einer Kombination der Gasbrennwertheizung mit Solarthermie erhöht sich der Förderbetrag um 150 Euro.

 

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Weitere geförderte Produkte.
Solarthermie

Dafür sollten Sie sich erwärmen: Die Solarthermie kann dank moderner Kollektorentechnik bis zu 60% des Warmwasserbedarfs decken und so die Energiekosten erheblich senken.

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Solarthermie

In den Sommermonaten lassen sich bis zu 100% des Warm- wasserbedarfs eines Hauses durch Sonnenwärme decken – im Jahresdurchschnitt sind es immerhin noch etwa 60%. Zusätzlich zur Warmwasserbereitung kann Solarthermie aber auch beim Heizen helfen. Moderne Solarkollektoren erreichen einen hohen Wirkungsgrad, weil sie auch diffuse Sonnenstrahlung nutzen – das heißt, sie arbeiten auch bei bedecktem Himmel. Daher ist Solar- thermie fast überall in Deutschland sinnvoll, ein geeigneter Platz für die Montage der Sonnenkollektoren lässt sich fast an jedem Haus finden.

Für die Montage eines Sonnenkollektors sollte das Dach eine Neigung zwischen 25 und 60 Grad haben (ideal sind 45 Grad) und nach Süden bzw. Südosten oder Südwesten ausgerichtet sein.

ENTEGA zeigt Ihnen die Fördermöglichkeiten für eine Solaranlage auf.

Die ENTEGA Förderung der Solarthermie:
ENTEGA Förderbetrag 150 Euro
Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG in ausgewählten Vertriebsgebieten. Voraussetzungen für die Förderung: Bestand eines Erdgas-Brennwertgeräts und Einbau einer Solarthermieanlage durch ENTEGA
Energieeffizienz GmbH & Co. KG oder ein anderes Partner-Installationsunternehmen der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG sowie Abschluss oder Fortbestand eines klimaneutralen Erdgas- und eines Ökostromvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installationsunternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2013 möglich. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Einreichung des Förderantrags und Vorlage der Rechnung über den Einbau einer Solarthermieanlage.

Sie möchten individuell beraten werden? Treten Sie mit uns in Kontakt.

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Einbau einer hocheffizienten Heizungspumpe

Eine moderne Heizungspumpe passt sich stufenlos und selbständig dem tatsächlichen Heizbedarf an. Dadurch verbraucht sie nur etwa ein Fünftel der Energie einer alten Pumpe.

 

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Einbau einer hocheffizienten Heizungspumpe

Die Heizungspumpe, das „Herz“ einer Heizungsanlage, pumpt das heiße Wasser zu den Heiz- körpern und das lauwarme zurück zum Wärmeerzeuger. Die Heizungspumpe gehört in vielen Gebäuden zu den größten Stromverbrauchern. Selbst in jüngeren Gebäuden arbeiten oft nur Standardpumpen mit den Leistungsstufen 45, 65 oder 90 Watt. Diese Umwälzpumpen laufen – unabhängig vom tatsächlichen Heizbedarf – je nach Volumen voreingestellt. Eine moderne Heizungspumpe, geregelt durch elektronische Steuerung, passt sich stufenlos und selbständig dem tatsächlichen Heizbedarf an. Durch eine andere Motortechnik braucht sie nur 5-20 Watt Leistung. Der Wirkungsgrad steigt somit um bis zu 25%.

Wer eine neue Hocheffizienzpumpe einbaut, kann den Strom- verbrauch um bis zu 70-80% senken. Der Einbau wird deshalb von der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG gefördert.

Die ENTEGA Förderung für den Einbau einer hocheffizienten Heizungspumpe:
ENTEGA Förderbetrag 50 Euro
Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG in ausgewählten Vertriebsgebieten. Voraussetzungen für die Förderung: Einbau einer hocheffizienten Heizungspumpe der Energieeffizienzklasse A durch ENTEGA Energieeffizienz GmbH & Co. KG oder ein anderes Partner-Installationsunternehmen der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG sowie Abschluss oder Fortbestand eines Ökostromvertrages und bei Heizen mit Erdgas Abschluss eines klimaneutralen Erdgasvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installations- unternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de.
Der Förderbetrag von 50 Euro gilt ab dem Einbaudatum 01.03.2013. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2013 möglich. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Vorlage der Rechnung über den Einbau einer hocheffizienten Heizungspumpe.

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Der Heizungs-Check

Je älter die Heizungsanlage, desto größer die Einsparpotenziale. Lassen Sie Ihre Heizungs- anlage fachmännisch überprüfen, um sicher- zustellen, dass sie optimal, effizient und wirtschaftlich arbeitet.

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Der Heizungs-Check

Bei einem Heizungs-Check überprüft der Fachmann drei Bereiche intensiv auf Schwach- stellen und Einsparpotenziale: die Wärmeerzeugung im Kessel, die Wärmeverteilung über die Leitungen und die Wärme- abgabe über die Heizkörper.

 

Der Heizungs-Check beinhaltet:

  • Messung der Wärmeverluste im Heizungsraum
  • Bewertung der Qualität des Heizkessels sowie Überprüfung der Temperaturregelung
  • Überprüfung der Wärmedämmung und -verteilung
Die ENTEGA Förderung:
ENTEGA Förderbetrag 50 Euro
Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG in ausgewählten Vertriebsgebieten. Voraussetzungen für die Förderung: Durchführung eines Heizungs-Checks durch ENTEGA Energieeffizienz GmbH & Co. KG oder ein anderes Partner-Installationsunternehmen der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG sowie Abschluss oder Fortbestand eines Ökostromvertrages und bei Heizen mit Erdgas Abschluss eines klimaneutralen Erdgasvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Eine Liste der Partner-Installationsunternehmen von ENTEGA finden Sie unter www.entega.de. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2013 möglich. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Vorlage der Rechnung über die Durchführung eines Heizungs-Checks.

 

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Förderung Erdgasfahrzeuge

Mit einem Erdgasfahrzeug fahren Sie umwelt- schonend und sparen Kraftstoffkosten. Die ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG fördert den Kauf eines Erdgas-Neufahrzeugs.

 

 

Jeder ENTEGA Kunde kann pro Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderangebote sind bis zum 31.12.2012 befristet und mengenmäßig begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Antragseingangs.

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Förderung Erdgasfahrzeuge

Mit einem Erdgasfahrzeug fahren Sie umweltschonend und sparen Kraftstoffkosten – z.B. bis zu 30% gegenüber Diesel. Bei einer Fahrleistung von 15.000 Kilo- metern sind das bis zu 900 Euro im Jahr. Dabei sind Erdgasfahrzeuge genauso sicher und komfortabel wie konventionelle PKW. ENTEGA fördert den Kauf eines Erdgas-Neufahrzeugs, die Umrüstung eines Gebrauchtwagens wird nicht gefördert. Fahren Sie umweltschonend und kraftstoffsparend – mit Erdgas.

Die ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG fördert den Neukauf eines Erdgas-KFZ mit einem Förderbetrag von 250 €.

Förderung durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co.

Die ENTEGA Förderung:
ENTEGA Förderbetrag 250 Euro

Förderbedingungen:

Die Förderung erfolgt durch ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG und wird nur Kunden im Gas-Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH und der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG, in welchem die ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG die Gas-Grundversorgung von Kunden durchführt, gewährt. Voraussetzungen für die Förderung: Der Neukauf eines Ergas- fahrzeugs. Abschluss oder Fortbestand eines Ökostromvertrages und bei bei Heizen mit einer Erdgasheizung, Abschluss oder Fortbestand eines klimaneutralen Erdgasvertrages mit der ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG. Preise und Konditionen der Verträge erfahren Sie als Neukunde auf www.entega.de oder telefonisch unter 0800 4800 890 und als Bestandskunde telefonisch unter 0800 4800 890. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2013 möglich. Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Der Förderantrag ist gemeinsam mit einer Kopie des Fahrzeugscheines an ENTEGA Privatkunden GmbH & Co. KG, Stichwort „Förderung", Postfach 110761, 64 222 Darmstadt zu stellen. Die Gutschrift des Förderbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Kunden angegebene Konto nach Vorlage der obengenannten Unterlagen.

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ENTEGA Produktberater: Mit dieser Funktion finden Sie schnell und einfach das richtige Produkt für Ihre persönliche Bedürfnisse.

zum Interaktiven Produktberater

Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden