Die Konzessionsabgabe.
Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.
Rechtsgrundlage sind die Konzessionsabgabenverordnung und der jeweilige Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde.
Der Netzbetreiber ist berechtigt, gegenüber netznutzenden dritten Energieversorgungsunternehmen die für deren Energielieferungen anfallenden Konzessionsabgaben dem Netznutzungsentgelt hinzuzurechnen. Deshalb hat auch ENTEGA – obwohl sie selbst kein Netzbetreiber ist – mittelbar über das Netznutzungsentgelt Konzessionsabgaben zu entrichten.
Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden
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