Die Energiesteuer auf Strom.
Die Energiesteuer auf Strom soll zum Energiesparen motivieren und erneuerbare Energien fördern. Die Stromsteuer ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt zurzeit 2,05 ct/kW (2,38 ct/kW brutto).
Für Elektroheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert wurden, liegt der Stromsteuersatz bei 1,23 ct/kWh netto.
Die gesetzlichen Abgaben nach EEG und KWK-G sowie die Energiesteuer auf Strom sind in den Nettoarbeitspreisen der ENTEGA für Strom enthalten.
Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden
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