Die Energiesteuer auf Strom.

Die Energiesteuer auf Strom.
Die Energiesteuer auf Strom.

Die Energiesteuer auf Strom soll zum Energiesparen motivieren und erneuerbare Energien fördern. Die Stromsteuer ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt zurzeit 2,05 ct/kW (2,38 ct/kW brutto).

Für Elektroheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert wurden, liegt der Stromsteuersatz bei 1,23 ct/kWh netto.

Die gesetzlichen Abgaben nach EEG und KWK-G sowie die Energiesteuer auf Strom sind in den Nettoarbeitspreisen der ENTEGA für Strom enthalten. 

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Wer wir sind.
Wir sind Vorreiter einer CO2-freien Energieversorgung.

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Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden