Das Netznutzungsentgelt Strom.

Das Netznutzungsentgelt Strom.
Das Netznutzungsentgelt Strom.

Jeder Kunde kann entscheiden, von welchem Anbieter er seinen Strom beziehen möchte. Die örtlichen Elektrizitätsversorgungsnetze werden jedoch nur von einem bestimmten Energieversorgungsunternehmen betrieben (sogenannten Netzbetreiber). Alle anderen Energieversorgungsunternehmen, welche Verbraucher in diesem Netz mit Strom beliefern wollen, sind auf die Nutzung dieses Netzes zur Durchleitung des von ihnen verkauften Stroms angewiesen. 

Bei der Durchleitung von Strom durch Stromnetze, die nicht im eigenen Besitz des Stromversorgers sind, fallen sogenannten Netznutzungsentgelte an, die an den jeweiligen Netzbetreiber zu entrichten sind. Diese Entgelte sind bei den meisten Stromanbietern im Preis bereits integriert.  

Gemäß § 40 Abs. 1 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher die Belastungen aus den Entgelten für den Netzzugang und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher gesondert auszuweisen.

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Wer wir sind.
Wir sind Vorreiter einer CO2-freien Energieversorgung.

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Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden