Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG).

Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG).
Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG).

Durch das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) werden alle deutschen Netzbetreiber verpflichtet, den durch erneuerbare Energien erzeugten Strom abzunehmen. Dazu zählen zum Beispiel Windkraft-, Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen sowie Energie aus Biomasse.

Das Gesetz regelt ebenfalls den Mindestpreis, zu dem die Netzbetreiber die erzeugte Energie abnehmen müssen. Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die – wie ENTEGA – Strom an Letztverbraucher liefern, sind grundsätzlich verpflichtet, den vom verantwortlichen Netzbetreiber abgenommenen Strom aus EEG-Anlagen wiederum von diesem anteilig abzunehmen und zu vergüten. Dies wird letztlich auf den Letztverbraucher umgelegt.

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Wer wir sind.
Wir sind Vorreiter einer CO2-freien Energieversorgung.

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Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden