Die ENTEGA Stromkennzeichnung.
Gemäß § 42 EnWG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet in oder als Anlage zu ihren Rechnungen an Verbraucher bestimmte Angaben zur Stromkennzeichnung zu machen.
Unter anderem zum Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, Erneuerbare Energien) am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat.
Damit können Sie als Verbraucher nachvollziehen, zu welchen Teilen Ihr Stromversorger Kernkraft, fossile und sonstige Energien sowie erneuerbare Energien im entsprechenden Zeitraum eingesetzt hat.
Darüber hinaus finden Sie in der Stromkennzeichnung unter anderem Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall, die auf den Gesamtenergieträgermix des Lieferanten zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.
ENTEGA klärt Sie gerne über Ihre Stromkennzeichnung auf.
Privatkunden: bis 10.000 kWh/Jahr Strom / 150.000 kWh/Jahr Erdgas
Gewerbekunden: ab 10.001 kWh/Jahr Strom / 150.001 kWh/Jahr Erdgas
Industriekunden: ab 100.000 kWh/Jahr Strom / 1.500.000 kWh/Jahr Gas, bzw. leistungsgemessene Kunden
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